Seit dem 1. Juli 2014 herrscht auch in Deutschland Warnwestenpflicht

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  • In Österreich muss ja sowieso bereits seit dem 1. Mai 2005 eine Warnweste im Fahrzeug mitführen. Nachlesen kann man das im § 102 Abs. 10 des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG).

    „Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen.“


    Seit dem 1. Juli 2014 herrscht auch in Deutschland Warnwestenpflicht.
    Die gesetzliche Grundlage findet sich in der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Der § 53a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde um Ziffer 3 ergänzt wurde.

    „In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:[…] in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.“


    Daher muss eine Warnweste nach DIN EN 471 im Fahrzeug mitgeführt werden. Prinzipiell müssen neuere Westen sowieso der europäischen EN ISO-Zertifizierung 20471 entsprechen und sind daher sowohl mit der ÖNORM als auch der DIN Kennzeichnung gleichwertig anzusehen.
    Die Warnweste kann dabei Wahlweise rot, orange oder gelb sein, muss jedoch reflektierende Streifen aufweisen. Eine Tragepflicht für die Warnweste besteht jedoch im Gegensatz zu Österreich nicht, auch wenn es durchaus vernünftig ist, wenn sie schon mal im Fahrzeug mitgeführt wird. Allerdings sollte man vorsichtig sein, denn bei einem Unfall könnte einem die Versicherung schon mal böse mitspielen, wenn man bewusst riskiert nicht gesehen zu werden.

    In beiden Fällen ist jedoch derzeit nur eine Warnweste vorgeschrieben, auch wenn in Österreich jeder Fahrzeuginsasse, der sich bei einer Panne auf einer Autobahn oder Schnellstraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält eine Warnweste tragen muss.

    Prinzipiell halten sich die Kosten für Warnwesten mit ein paar Euros in Grenzen und hin und wieder bekommt man sie als Werbegeschenk z.B. von der Versicherung oder von Autohändlern sogar gratis. In vielen Kombipackungen mit Verbandszeug und Pannendreieck ist ebenfalls bereits eine Warnweste inkludiert. Das braucht man ja nur selber nachsehen. Wenn sich im Fahrzeug ausreichend Warnwesten befinden kann man auch für den Schutz der Mitfahrer sorgen. Zudem sind die Warnwesten gar kein so schlechter Schutz vor Verschmutzung der Oberbekleidung.

    Auch in anderen europäischen Ländern ist das Mitführen und Tragen von Warnwesten bereits Pflicht. Die Geldstrafen liegen dabei je nach Land zwischen günstigen 14 und schmerzhaften 1.375 Euro.

    In folgenden europäischen Saaten ist das Mitführen und Tragen von Warnwesten gesetzlich vorgeschrieben:
    • Belgien
    • Bosnien Herzegowina
    • Bulgarien
    • Deutschland
    • Frankreich
    • Italien
    • Kroatien
    • Luxemburg
    • Montenegro
    • Norwegen
    • Österreich
    • Portugal
    • Rumänien
    • Serbien
    • Slowenien
    • Slowakei
    • Spanien
    • Ungarn

    Also…einfach mal checken, ob die Warnwesten den Bestimmungen entsprechen und dann ordentlich und leicht erreichbar im Fahrerraum verstauen. Dann gibt´s keine Probleme.

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