Mögliche Probleme durch elektronische Mautüberwachung in Ungarn

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  • Auf zu einem Treffen nach Ungarn? Schnell mal Einkaufen oder das Auto zu Lackierer oder in eine Werkstatt bringen.
    Kein Problem denkt man sich.
    Aber…In Ungarn dürfen die Autobahnen, Schnellstraßen und bestimmte Strecken der Landeshauptstraßen nur gegen Zahlung einer Mautgebühr, also den Kauf einer e-Vignette benutzt werden.

    Seit 1. Oktober 2008 wurde die bisherige Papiervignette durch eine elektronische Vignette ersetzt. Der Vorteil ist, dass die Vignette entweder in Mautvignettenshops an der Grenze aber auch online gekauft werden kann und bei Bedarf ab sofort gültig ist. Ein lästiges Aufkleben (und abkratzen) der Vignette auf die Windschutzscheibe fällt dadurch weg.

    Offensichtlich kommt es aber immer wieder zu gehäuften Problemen mit der automatischen Mautüberwachung auf ungarischen Autobahnen. Wobei die Probleme nicht unbedingt durch das Mautsystem an sich, sondern durch schlampige Verkäufer der elektronischen Mautvignette verursacht werden dürften. Denn es scheinen des Öfteren der Buchstabe O und Null bei der Eingabe in das elektronische System verwechselt worden sein. So wurde z.B. aus dem Horner Kennzeichen "HO" plötzlich "H0".

    Das System erkennt das Kennzeichen dann natürlich nicht mehr, woraufhin dem „Vignettensünder“ unverhofft von einem Londoner Inkassobüro eine Strafe über 99 Euro in´s Haus flattert. Und wer jetzt glaubt, dass wäre ein typischer Betrugsversuch von irgendwelchen Ganoven, der wird doppelt enttäuscht. Wer jetzt also nicht die falsch ausgefüllte Quittung aufgehoben hat, der hat zudem ein Problem mit der Beweisführung, die Maut korrekt gelöst zu haben.
    Wer die Quittung mit der falsch eingegebenen Kennzeichennummer noch besitzt, hat gute Aussichten auf einen erfolgreichen Einspruch und die Einstellung des Verfahrens. Allerdings sollte man bereits bei Empfang der Quittung darauf achten, dass das Kennzeichen richtig ausgefüllt wurde, denn oft bleiben auch nach erfolgreichem Einspruch noch 50 Euro Bearbeitungsgebühren zu berappen.

    Wird die Einspruchsfrist versäumt oder die Zahlungsaufforderung ignoriert, dann erhöht sich die Forderung gleich mal auf schlanke 290 Euro. Jetzt wäre es dringlich angeraten zu zahlen, denn ansonsten kommt die nächste Forderung bereits von einem österreichischen Inkassobüro und es wird ein Anwalt aufgeboten um die dadurch entstehenden Kosten von mehr als 500 Euro einzubringen.

    Daher gilt für die Quittung der ungarischen Mautverkaufsstellen: Immer sofort das Kennzeichen – noch vor der Unterschrift – prüfen und die Quittung ein Jahr aufheben. Noch besser wäre es die E-Vignette für Ungarn im Internet von zu Hause aus zu lösen.



    Die Vignette kann bequem im Internet unter: www.tolltickets.com gelöst werden.

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