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    Einige Bezirkshauptmannschaften haben dafür ein eigenes Formular online: Beispiel Wenn das deine BH nicht anbietet, halte dich einigermaßen an die Form des Beispiels. Am wichtigsten ist dabei die Aktenzahl Eine Skizze wäre in deinem Fall nicht schlecht!

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    Finde leider momentan nicht die passeneden Paragraphen, aber bei solch einem Fall hast du Teilschuld. Was genau auf dich zukommt kann ich dir leider nicht sagen, aber ohne Konsequenzen wird das für dich nicht bleiben. Um deinen "Bekannten" würde ich mich sowieso nicht sorgen (hohe Geldstrafe bis zu 2.180€, Versicherung greift nicht, Führerschein erst AB xx Jahren etc.). Fahren ohne entsprechende Lenkberechtigung gilt als einer der schwersten Verkehrsverstößen.

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    RE: Club gründen

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    Zitat von Der_Gehasste: „....und dann hab i im forum die suche benutzt aber die spuckt überhaupt nicht das richtige aus! lg“ Sieh MAL ein paar Zeilen unterbei...

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    Zitat von EvoRox: „ Sorry, das ist blödsinn bei Probeschein sind am 20 od. 21 KM/H in der Stadt/Ort der Zettel weg ..... mfg Manu“ Und woher beziehst du diese (falsche) Information?? In keinem der relevanten Gesetze (StVo, KFG, FSG) wirst du soetwas finden. Folgendes trifft für Probeführerscheinbesitzer zu: Nachschulung AB einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h im Ortsgebiet und 40 km/h außerhalb eines Ortsgebietes: § 4 Abs.3 FSG Lenkberechtigung für Anfänger (Probeführerschein) Begeht…

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    Zitat von Mats_BM: „Weis vielleicht jemand, ob das irgendwo aufscheint, in welchem Zeitraum welche Beschränkung wo gestanden hat??“ Zitat von second: „Grundsätzlich ist die Straßenmeisterei für solche Sachen zuständig, diese hat auch genau Aufzeichnungen wann wo welches Tempolimit galt. “Würde da MAL anklopfen.

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    Hallo! Da es sich um eine Baustelle handelt, kann es auch sein, dass die Tempolimits "wandern". Grundsätzlich ist die Straßenmeisterei für solche Sachen zuständig, diese hat auch genau Aufzeichnungen wann wo welches Tempolimit galt. Solltes du dir deiner Sache sicher sein, würde ich auch Einspruch erheben. Im schlimmsten Fall zahlst du eben 121€. Allerdings habe ich eines noch nicht verstanden: In welche Richtung bist du gefahren?? Denn wenn du von km 3,6 Richtung km 3,2 gefahren bist, ist doch …

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    probeführerschein

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    Schön langsam wird es intressant... Eichfehlergrenze (Messtoleranz) Radar: 5 km/h bis 100 km/h, 5 % über 100 km/h. Diese Eichfehlergrenze ist gesetzlich geregelt. Was hier einige meinen ist die Straftoleranz, welche quasi "freiwillig" ist. Also AB welcher Geschwindigkeit eine Radargerät ausgelöst wird. Theoretisch könnte man auch bei einer Überschreitung von 1 km/h bestraft werden (in der Schweiz übrigens üblich). Ein Führerscheinentzug erfolgt bei Probeführerscheinbesitzern trotzdem erst bei 40…

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    probeführerschein

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    Er meinte das aber auf den Führerscheinentzug, oder täusche ich mich??

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    probeführerschein

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    Zitat: „Original von president_dvH Ahaaa, na das hört sich ja abenteuerlich an... Ich glaube aber fast, dass das nichts mit den Privatsheriffs zu tun hat. Das ist ein Standardverfahren, das in ganz Österreich angewandt wird... “ Im Regelfall werden Lenkererhebungen nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen AB 30 km/h im Ortsgebiet und 40 km/h außerhalb eines Ortsgebietes versendet. Natürlich hat Vater Staat aufgrund § 103 KFG immer das Recht den eigentlichen Lenker auszuforschen. Zitat: „Original…

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    probeführerschein

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    In Wien gibt es keine solchen Privatmessungen! Also wo genau in der Steiermark kann ich dir auch nicht sagen! Auf jeden Fall in Graz und Umgebung. Private Radarkontrollen gibt es aber auch in anderen Bundesländern.

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    probeführerschein

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    Zitat: „Original von blaupunktaber was ich nicht verstehe, warum hier ne Lenkererhebung kommt?“ Weil er aus Graz Umgebung kommt und dort werden Radarmessungen auch von Privatfirmen durchgeführt. Dass heißt die BH schickt zur Sicherheit bei jeder Übertretung eine Lenkererhebung mit.

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    probeführerschein

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    Auf jeden Fall kann ich dich beruhigen. Der Führerschein wird auch bei Probeführerscheinbesitzern erst bei 40 km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerhalb eines Ortsgebietes entzogen. Allerdings droht dir eine Nachschulung. Die bekommt man AB 20 km/h im Ortsgebiet und 40 km/h außerhalb eines Ortsgebietes. Ein Führerscheinentzug wird erst bei der dritten Verlängerung der Probezeit aufgrund eines Verstoßes gemäß § 3 ABS. 6 oder 7 KFG eingeleitet.

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    RE: jetzt is soweit

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    Zitat: „Original von vw148das bedeutet normalerweise nix gutes oder?“ Wenn die Messung von Privatfirmen durchgeführt wurde, ist es üblich (zumindest in Graz und Umgebung), dass bei jeder Übertretung eine Lenkererhebung durchgeführt wird. Auch wenn du nur 11 km/h zu schnell warst. Zitat: „Original von vw148kann ich mit einer entziehung von 2 wochen und mit einer geldstrafe gem. §99 ABS 2c € 72,-- bis € 2.180,-- rechnen? wirklich?“ Wenn du mehr als 40km/h (im Ortsgebiet) zu schnell warst, dann sch…