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Sobald das Standgeräusch 83dB(A) bzw das Fahrgeräusch 76dB(A) um 3dB(A) oder mehr überschritten werden (zB alterungsbedingt durch Ausbrennen), entspricht der Schalldämpfer nicht mehr der Genehmigung und ist zu ersetzen. (ab 3dB(A) darüber hast nen SM-, bei mehr als 10dB(A) nen GV-Mangel) Zumindest das Standgeräusch (Nahfeldpegel) müsste jede Begutachtungsstelle bei Verdacht messen können, zumal sie bei Überschreitung iS obiger Bestimmung keine Begutachtungsplakette ausstellen dürfen. (PBStV, Anl…
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Probefahrtkennzeichen dienen für Fahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen oder Anhängern zwecks: 1. Feststellung der Gebrauchs- und Leistungsfähigkeit von Kfz 2. Feststellung der Gebrauchs- und Leistungsfähigkeit von Fahrzeugteilen und Ausrüstungsgegenständen 3. Fahrten um Fahrzeuge vorzuführen Als Probefahrten gelten auch - Fahrten zur Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen eines Geschäftsbetriebes - Fahrten zur Überprüfung eines Fahrzeuges durch den Käufer bei…
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Zitat von DOC!: „Das Problem ist das es hier wieder im Ermessen des Prüfers liegt. Grundsätzlich gilt auf den Unterfahrschutz die 11cm Regel da es als fester Bauteil angesehen wird. Es gibt aber auch Prüfer die die 8cm anwenden wenn ausreichend Platz zwischen Ölwanne uns Motorabdeckung ist. Also kann man es leider pauschal nicht sagen. Wenn man aber den Segen vom TÜV Österreich hat sollte die Gefahr eines Problems schon geringer sein, da der Prüfer der LaRe durch das Gutachten ja "abgesichert" i…
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Auch wenn es sich nur um einen schweren Mangel handelt, ist die weitere Inbetriebnahme mit nicht genehmigter Rad-/Reifendimension unzulässig. Wenn also der Verdacht besteht, dass der Fahrzeuglenker trotz Untersagung der Weiterfahrt das Fahrzeug erneut in Betrieb nimmt, kann dies durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden (zB Radklammer, vorl. Abnahme von Fahrzeugdokumenten oder auch Kennzeichen).
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Probefahrtkennzeichen entbinden den Genehmigungsinhaber nicht von der Verkehrs- und Betriebssicherheit des gelenkten Fahrzeuges. Scheibenfolien im Bereich der 1. Sitzreihe sind zumindest ein SM, können aber bis zum GV-Mangel gehen (je nach Scheibe). Grundsätzlich wird Anzeige erstattet und bei vermehrten Anzeigen kann es durchaus Probleme mit den Probefahrtkennzeichen geben (wird ggf behördlich entzogen). Bei GV-Mangel kann genauso wie eine normale Zulassung auch vor-Ort aufgehoben werden. (Bei …
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Der "9cm / 11 cm" Erlass
BeitragWenn ne Manipulation gegenüber dem genehmigten Stand erkenbar ist, wirst bei der Kontrolle im Erklärungsnotstand geraten. Ne besondere Überprüfung ist dir dann zumindest sicher. Geraunzt und gelogen wir eh immer, inwiefern das dann von Erfolg gekrönt ist, kommt immer auf die Partei und den Beamten an. Ob's der Beamte augenscheinlich glaubt und es bei ner Ermahnung oder nem Bemängelungsverfahren belässt oder sich verarscht fühlt und noch härter durchgreift, kommt immer auf die Situation an. Wenn'…
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Der "9cm / 11 cm" Erlass
BeitragZwischen 7 und 9cm ist es ein SM, dh Anzeige und §56 KFG. Ausserdem gibt es bei ner Polizeikontrolle noch die Möglichkeit einer §58 KFG, dh du musst der Streife bis zur Prüfanstalt folgen. (max 10km von deiner Fahrtstrecke entfernt, nicht vom Anhalteort) Wenn du das verweigerst, ist die Aufhebung der Zulassung obligatorisch. Unter 7cm ist es ein GV-Mangel und ein gerechtfertigter Grund für die Aufhebung der Zulassung, ob das der Beamte auch durchzieht, ist seine Sache. Des weiteren würde mich da…
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Bitte um hilfe....
BeitragEs gibt 2 Möglichkeiten: 1. auf 8cm belassen, dann musst du aber den Genehmigungszustand wieder herstellen, dh Federn und die damaligen Felgen oder 2. das Gewindefwk mit den neuen Felgen verbauen, auf 11cm schrauben, Gesamtgutachten erstellen und Typisieren lassen.
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Was mich etwas stutzig macht ist, daß im Impressum kein Link zu den wko-Daten besteht, worauf ich auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich nachsah und diese Firma dort nicht gelistet war. Nach Erhebungen wurde bekannt, dass ggst Firma trotz mehrere Monate zurückliegender Aufforderung noch keine Anmeldung bei der wko durchgeführt hat (Daten werden seitens der Gewerbebehörde bei Gewerbeanmeldung übermittelt), sodaß natürlich der begründete Verdacht besteht, dass auch gewerberechtlich noch ke…
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Der "9cm / 11 cm" Erlass
BeitragZitat von tachyon: „Zitat von »BP-Hatzer3« GZ 190500/8-II/B/5/00 Danke für die schnelle Antwort - bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fahrzeugtechnik/ kenn ich - nur das ist ein Doc, im RIS find ich es nicht unter den Erlässen. Gibts da einen Link im RiS?“ Der Erlaß wird hier angeführt: ulrichp.com/The_TUV_Page/body_gewindefahrwerke.html
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Der "9cm / 11 cm" Erlass
BeitragDie Mindestbodenfreiheit wurde nicht von 110mm auf 90mm gesenkt, lediglich die PBStV wurde dahingehend angepasst, da bis dato geltend Zitat: „Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung SM Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung und Erkennbarkeit von Schleifspuren GV“ geändert wurde auf Zitat: „Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung SM Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende …
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Der "9cm / 11 cm" Erlass
BeitragZitat von Golf_2_vb: „also das ich das jetzt richtig verstehe: 9cm bodenfreiheit kann mann eintragen lassen und solange mann nicht unter 7cm bodenfreiheit ist können die taferl nicht mehr abgenommen werden? und das mit den felgen? heißt das jetzt wenn diese nicht eingetragen sind darf ich weiterfahren oder wenn sie überstehen ist es auch keine GiV mehr?“ Solange kein GV-Mangel besteht bzw nicht mehrere sich beeinflussende SM können hinkünftig die Kennzeichen nicht mehr abgenommen werden. Bei ein…
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Gendarmerie
BeitragEs handelt sich dabei um ein rechtlich geschütztes Design. Alte Uniformen dürfen zwar legal erworben, aber öffentlich nicht getragen werden (obwohl vor Jahren, als es die Gend. noch gab, auf der Oldtimermesse in Tulln die Regenjacken 1:1 verkauft wurden).
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Der "9cm / 11 cm" Erlass
BeitragEs bringt rein nix, hier zu diskutieren "Was wäre wenn?" Definitiv wird's erst, wenn der Erlaß oder die Novelle zum KFG Rechtsgültigkeit erlangt, vorher ist alles Spekulation und wir drehen uns im Kreis. Sobald ich Infos habe, werde ich diese verlautbaren.
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Nur eine Anzeige, wenn Personaleinheit besteht, sonst kommt das Ganze doppelt. Beim Prüfzug bzw § 58 KFG kommt es auf die Qualifizierung gem PBStV an, ob es sich um einen Vorschriftenmangel, leichten Mangel, schweren Mangel oder Gefahr-in-Verzug-Mangel handelt, dies beurteilt der Gutachter der LReg. Eine Kennzeichenabnahme findet nur bei Gefahr-in-Verzug-Mängeln statt, wobei schwere Mängel, die sich gegenseitig beeinflussen können, wie zB Radabdeckung und Tieferlegung und damit verbundener Gefah…
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Zitat von KinGofTheStreets: „Zitat von BP-Hatzer3: „Es wird voraussichtlich eine Anzeige gegen den Lenker und eine Anzeige gegen den Zulassungsbesitzer geben, wenn diese Personen ident sind, genügt ein kleines Schreiben und eine Anzeige wird fallengelassen. Eine Ladung gem § 56 KFG resultiert bei KFG-Delikten zumeist.“ Warum kommt eine Anzeige gegen Lenker?? Der war nicht anwesend die Wissen nicht wer das Fahrzeug gelenkt hat oder?? :nix-plan:“ Lenkererhebung, zugestellt an den Zulassungsbesitze…