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    1. Wennst den Unterfahrschutz demontierst, schicken's dich sowieso gleich wieder weg. DER muss vorhanden sein. 2. bei 9cm Bodenfreiheit wirst generell keine Genehmigung bekommen (nichtmal die Felgen alleine werden dabei genehmigt), kannst das entweder wieder mit Einbau der orig. Federn oder Höherlegungsfederteller ausgleichen. Mit höherem Luftdruck wirst keine 2cm gewinnen.

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    Folien ordnungsgemäß?

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Zitat von KGR84: „ So dann wäre da nur noch Punkt 2. Nach einigen längeren Telefonaten mit einer freundlichen Dame von der MA46 sind wir auf folgenden Link gestoßen: versa.bmvit.gv.at/uploads/media/Folien_20070402.pdf Hier sind deutsche ABG Nummern angeführt und die dazu passenden österreichischen Genehmigungsnummern. Auf der zweiten Seite in der vierten Zeile stehen die D-Nummer, die bei mir angebracht ist und eine Vergleichsnummer für Österreich. Damit sollte mein Problem also gelöst sein.“ Le…

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    Folien ordnungsgemäß?

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Ich sehe folgende Probleme, die eine Genehmigung in Ö unmöglich machen: 1. es muss auf jeder einzelne Folie mit dem Namen oder dem Markenzeichen des Herstellers, der Typenbezeichnung der Scheibenfolie, dem Genehmigungszeichen und dem ganzzahligen Nennwert der Lichttransmission, der im Zuge des Genehmigungsverfahrens festgelegt wird, versehen sein 2. die Scheibenfolie besitzt keine Genehmigung für Österreich (Quelle: BMVIT) Ein dt. Gutachten für eine Scheibenfolie ist bei fehlender Ö-Genehmigung …

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    Eigentlich müsste dazu ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden, da die NSW nicht für Xenon geprüft sind (kann man auf der Streuscheibe erkennen).

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    Die ECE-R48 ist auch in Ö gültig.

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    Zitat: „Ebenso wie die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges durch ein Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit Hilfe eines Tachometers festgestellt werden kann, sofern eine ausreichende Beobachtungsstrecke (100m) und ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung steht, kann die Geschwindigkeit auch durch ein Vorausfahren mit einem Videogerät ausgestatteten Dienstfahrzeug festgestellt werden. Den geschulten Organen der Straßenaufsicht ist es zuzumuten, daß sie neben dem Lenken des Dienstfahrzeuges und der …

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    Weil eben diese Luxusfahrzeuge diese Tönung AB Werk und eine dazugehörige e-Prüfung samt Prüfzeichen erhalten haben. Meines Wissens ist auch in D die Tönung die Tönung der Seitenscheiben der 1. Sitzreihe nicht erlaubt (Info seitens Bayr. Staatsministerium f Wirtschaft, Verkehr und Technologie). Lt neuestem Stand sind in Ö Tönungsfolien auch in der 1. Sitzreihe erlaubt, jedoch muss der Aussenspiegel eine bestimmte Grösse aufweisen, die standardmäßig keiner aufweist, dh Zusatzspiegel montieren -->…

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    Zitat: „ § 58 KFG. Prüfung an Ort und Stelle (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden. Wird die Verkehrssicherheit du…

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    Zitat von daniel0708: „Nur was die Bullen gestern abgezogen haben das find ich nimmer schön - find das eher ne verarsche Warte jetzt MAL aufs Briefchen AB - kann ja bisschen dauern - danach Rechtschutz“ Das Teilgutachten für dein Fahrzeug wird doch von der LReg erstellt und da hat die Polizei keinen Einfluss drauf. Die halten sich dann an das Gutachten. Zitat von daniel0708: „ Naja auf dem Weg dorthin wurde ich von der Polizei aufgehalten. Die Herren waren eigentlich sher freundlich.“ Weisst du …

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    Zitat von Luki: „Für Xenon braucht man doch eine automatische Leuchtweitenregulierung sowie eine Reinigungsanlage für den Scheinwerfer.“ Nur Abblend-/Fernlicht licht muss eine LWR/SRA haben.

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    Wenn der Scheinwerfer für Xenon nicht genehmigt ist (was man an der Streuscheibe sieht), ist ein Xenon- bzw HID-Einbau nicht zulässig. Inwiefern das Kontrollorgane, wie zB Polizei oder LReg interessiert, kann ich nicht pauschal sagen. Die einen interessiert das nicht, für den anderen bist ein Schwerverbrecher. Kannst natürlich, wenn der Scheinwerfer dafür nicht genehmigt ist, über ein lichtttechnisches Gutachten eintragen lassen (inwiefern sich das aber mit dem aufzubringenden finanziellen Aufwa…

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    Langsam fahren

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Überholen im OG, wobei der zuu überholende schon 50 km/h fährt, ist für jeden Einzelfall zu prüfen, ob es "nur" als eine Geschwindigkeitsübertretung oder weitere Faktoren hinzukommen, wie zB besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern. Durch solch schwerwiegende Übertretungen können besonders gefährliche Verhältnisse herbeigeführt werden, die zum FS-Entzug vor-Ort oder auch erst durch die Behörde führen.

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    Langsam fahren

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Eine Strafe für 19km/h Geschwindigkeitsüberschreitung kostet beim Beamten mittels Organstrafverfügung €20 bzw €21 (kommt auf's Bundesland an) (§ 20 ABS 1 lit a StVO 1960). Im behördlichen Verfahren ist da deutlich mehr zu bezahlen, jedoch sind wir da noch nicht bei €75, sonden eher im Bereich um €42. Es ist jedoch richtig, dass die Strafbeträge angehoben werden sollen und das soll dann auch die Organstrafverfügungen betreffen, mir ist jedoch bis dato noch keine diesbzgl Verordnung bekannt. Der V…

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    Langsam fahren

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Is klar, dass eine VO gem 52 StVO eine VO gem 20 StVO nicht aufhebt. Wenn der bei der Ortstafel abbremst, weil er schon glaubt, nur mehr 50 km/h fahren zu dürfen, obwohl dort noch 70 km/h erlaubt sind, sehe ich da kein Problem. 1. wirst bei ner Verwaltungsstrafanzeige mit 20 km/h Unterschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit im geringsten Fall belächelt :gruebel: , im schlimmsten Fall :grml: 2. Warum überholst du nicht einfach, für einen ordnungsgemäßen "zügigen" Überholvorgang sind 20 km/h als…

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    Langsam fahren

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Zitat: „ § 20 StVO 1960 idgF (1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahre…

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    Ausserdem kann die Steuerfahndung jederzeit anklopfen und dann musst du beweisen (Beweislastumkehr), dass sich das Fahrzeug nicht länger als 1 Monat im Bundesgebiet befindet, sonst bekommst ne Anzeige wegen Abgabenhinterziehung (dh NoVA und MwSt), dazu kommt dann noch ne Verwaltungsstrafe. Wird alles in allem nicht ganz billig werden. Von der BH/MA/BPD bekommst dann ne Anzeige wegen fehlender Änderung des Zulassungsschein (aus D) (wg Tatort in Ö) und wennst dann noch umgebaut hast, kannst bei un…

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    Zitat von DOC!: „Aber bei Dunkelheit, schlechter Sicht durch Nebel, Regen usw. reicht der NSW (bzw. Tagfahrlicht) NICHT! Dann muss auch das Abblend bzw Fernlicht eingeschalten sein. Wenn er jetzt also in der Dämmerung nur mit Nebelscheinwerfer angehalten wird, zahlt er sehr wohl. Greez, DOC!“ Ich habe die Frage so verstanden, ob er jetzt die NSW zusätzlich zu den Hauptscheinwerfern benutzen darf oder ob es wieder die Bestimmung "Regen, Schnee, schlechte Sicht und unübersichtliche Strasse" wie vo…

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    NSW dürfen immer eingeschaltet sein, es gibt keinen Tatbestand im § 99 ABS 5 KFG mehr.

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    Zitat von GTI Tom: „Wenn im Ausland das Fahrzeug schon versteuert gekauft worden ist - dann werden keine 20% Mwst. in Österreich mehr eingehoben !! Wie schon erwähnt, ist abgschafft worden !“ Dies gilt aber nur für Gebrauchtwagen, Neuwagen sind im Zielland zu versteuern. Überdies muss ein Kaufvertrag mit ausgewiesener MwSt vorliegen, um diese im Zielland berücksichtigen zu können (es gibt Gewerbetreibende, die dies nicht ausweisen müssen). Meines Wissens wird die NoVa beim Kauf vom Händler mit a…

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    3. Kennzeichen...

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    Zitat: „ Bei Verlust ist die alte Kennzeichennummer, auch wenn dies ein Wunschkennzeichen ist, für ein Jahr gesperrt. Ist die Kennzeichentafel jedoch durch eine gerichtlich strafbare Handlung, z. B. Diebstahl, nicht mehr vorhanden, erfolgt die Sperre der Kennzeichennummer für 5 Jahre. In diesen Fällen ist es daher nicht möglich, die Nummerkombination der verlorenen oder gestohlenen Kennzeichentafel zu behalten. Quelle: arboe.at/2188.html“