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HILFE Anhängerfrage
BeitragZur Info: Da das Quad höchstwahrscheinlich schneller als 10 km/h fährt, darfst aber beim Ziehen des 10km/h-Anhängers auch nicht scheller als 10 km/h fahren, da sonst eine Übertretung gem § 58 KDV 1967 gesetzt wird. Überdies sollen dann - lt BH - alle Übertretungen, welche für zugelassene Anhänger gelten und bei der Kontrolle nicht entsprechen, angezeigt werden. Zumeist häufen sich dann die KFG-Delikte.
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Nebelschlussleuchte
BeitragUnd bei einer - evtl etwas intensiveren - Fahrzeugkontrolle würde es auch auffallen.
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Neuer Erlass 2008
BeitragZitat von RoccoRowdy: „aber wenn der BP-Hatzer schon solche fragen an prüfer stellt warum fragt er nicht gleich wieviel das kostet. Ich wette bei populären fahrzeugen würden sich sicher Leute finden die Chrashtests mit 8 cm bodenfreiheit bezahlen und die Prüfberichte dann, natürlich für ein Überlassungsentgelt, zur verfügung stellen würden.“ Weil das ne Frage an nen Techniker der NÖ-LReg war und nicht an den TÜV-Prüfer ????? Zitat von BP-Hatzer3: „Habe mit nem Techniker der LReg NÖ gesprochen...…
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Aus diesem Angebot lässt sich leider nicht herauslesen, ob es sich dabei um einen ESD mit ABE oder EWG handelt. Eine ABE ist ein nationales deutsches Dokument und das Teil ist bei uns eintragungspflichtig. Mit einer EWG(-BE) kannst das Teil montieren und dich freuen, da eintragungsfrei (sofern die in der EWG-BE enthaltenen Auflagen erfüllt werden.
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Neuer Erlass 2008
BeitragZitat von Chris 2.0: „früher waren doch auch 8cm ! also musste nach deiner aussage ja heißen das früher verkehrsgefährdende fahrzeuge typisiert wurden . 11cm hat also nichts mit der sicherheit zu tun . mfg chris“ Früher durfte man zB auch überall rauchen, heute nicht mehr. Was soviel heisst, dass alle klüger werden. 8cm waren früher ggf Stand der Technik bzw wurde dies vom Gesetzgeber ebenso erlaubt, nachdem es aber nach einem Vorfall zu ner Amtshaftungsklage kam, hat man sich im BM.I in Absprac…
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Neuer Erlass 2008
BeitragZitat von LOW6: „@Bp-Hatzer! Mein Rs4 hat 8cm geringste Bodenfreiheit und das komplett original!! Wie rechtfertigst du jetzt die 11cm?? Denke nicht, dass Audi ein unsicheres Auto gebaut hat oder?“ Das Fahrzeug hat 1. eine EU-Genehmigung durch einen EU-Staat erhalten. Österreich ist dadurch an diese Genehmigung gebunden, auch wenn Österreich-intern was anderes verlangt wird. 2. ist das Fahrzeug im Zuge dieser EU-Genehmigung auf die Einhaltung der Grenzwerte für die Verkehrs- und Betriebssicherhei…
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Neuer Erlass 2008
BeitragHabe mit nem Techniker der LReg NÖ gesprochen, der meinte, dass es möglich sei, ein Fahrzeug unter 11cm Bodenfreiheit zu genehmigten. Es müssten lediglich Gutachten vorgelegt werden, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt wird. Dies beträfe einerseits die Insassen, andererseits auch die übrigen Verkehrsteilnehmer, seien es Fußgänger, Radfahrer, als auch andere Fahrzeuglenker. Man sollte sich dabei aber immer vor Augen halten, warum die 11cm-Regelung gemacht wurde und warum …
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Von Polizei abgeschleppt!
BeitragZuallererst werde ich hier keine Daten für ein Verwaltungsstrafverfahren sammeln, da wäre sonst schon einiges zusammengekommen. Überdies habe ich glaubich schonmal dazu ausgersprochen, dass ich Amtshandlungen meiner Kollegen nicht kommentiere oder rechtlich beurteile, ich kann höchstens Hinweise auf die die Gesetzeslage geben. Natürlich kann es nicht vom damaligen Gemütszustand der Beamten festgemacht werden, ob jetzt ne Anzeige kommt oder nicht. Ich persönlich denke jedoch nicht. btw könnte auc…
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Von Polizei abgeschleppt!
BeitragZitat: „Anm zu § 46 ABS 3 StVO 1960 Einem Autofahrer, dessen Fahrzeug auf einer Autobahn deshalb zum Stillstand kommt, weil er dieses mit erkennbar zu geringem Treibstoffvorrat befahren hatte, ist grundsätzlich ein Verstoß gegen d Best d § 46 ABS 3 vorzuwerfen. § 47 StVO Autostraßen sind Vorrangstraßen; für sie gelten die im § 46 ABS 1, 3 und 4 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.“ vorgesehene Höhe der Organstrafverfügung bei sofortiger Bezahlung: ca € 35,-
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Ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich, rechne aber MAL mit SM .. € 110,- pro Mangel GV .. € 220,- pro Mangel Die Beträge gelten pro Person, dh wenn der Fahrzeuglenker nicht gleich der Zulassungsbesitzer ist, bekommt jeder den Betrag vorgeschrieben. Zu einer evtl beantragten § 56 bekommst du nen Ladungsbescheid.