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Der Prozentsatz bezieht sich auf das Abdecken oder Verdecken der Frontscheibe durch zB Wimpel udgl. Hier handelt sich jedoch um das Anbringen von (Tönungs)folie auf der Frontscheibe und das ist gänzlich verboten. (Mir ist kein Datum bekannt, vor dem das Abringen eines Tönungsstreifens erlaubt war.) Auf der Frontscheibe haben nur Aufkleber, wie zB Begutachungsplakette, Autobahnvignette, Parkplakette, was zu suchen. Auch Schriftzüge am oberen oder unteren Rand der Frontscheibe sind verboten. Jede …
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Nachträglich mittels Folie geklebte Sonnenblendstreifen sind nicht zulässig und bilden einen schweren Mangel bzw GV-Mangel (auch wenn ne ABE oder TÜV-Gutachten was anderes sagt). Kann durchaus auch zu ner Vormerkung im FS-Register führen. Ein GV-Mangel hat zwingend eine vorl. Aufhebung der Zulassung zur Folge. Original in die Scheibe eingearbeitete Sonnenblendstreifen sind mit der Scheibe zusammen e-geprüft und auch zulässig.
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Bemessungsgrundlage
Beitragsiehe help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061500.html
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ist das zu tief ?
BeitragSpurverbreiterungen verbauen ??
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Neuer Erlass 2008
BeitragZitat von cobra427: „ Wie is es mit Autos ... typisiert lau EU auf unter 11cm ... Neues Fahrwerk .. also ned der Serienscheixx ... MUSST eben auf 11cm kommen DERZEIT“ Habe das schonmal mit nem Techniker des mob. Prüfzuges NÖ diskutiert. Das geht nie und nimmer durch, da das Fahrzeug auf eben diese Bodenfreiheit geprüft wurde. Wenn sich eine LReg doch querlegen sollte, einfach nen Negativbescheid verlangen und Rechtsmittel ergreifen.
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Strafe bei zu Tief???
BeitragZitat von smily0610: „ für zu tief waren das 72 euronen “ Vor wieviel Jahren war das ? Für 72€ bekommst keinen schweren Mangel mehr.
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Neuer Erlass 2008
BeitragBeim Lambo ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit auf die genehmigte Bodenfreiheit eu-weit genehmigt und da muss Österreich eben mit, ob es will oder nicht. Auch in Ö kannst weniger als 110mm genehmigen lassen, musst eben nur selbige Nachweise wie der Lambo beibringen (zB Crashtests, etc).
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Neuer Erlass 2008
BeitragWenns jedoch so kommt, dass du für die jede Änderung die Freigabe des Fahrzeugherstellers brauchst, kannst das meiste vergessen. Ausserdem glaube ich das erst, wenn ich das BGBl am Tisch liegen habe. Es wird ja soviel heisse Luft produziert.
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Sicherlich kannst du ohne Probs weiterverkaufen. Den redlichen Besitz kannst du mit dem vom Verkäufer unterschriebenen Kaufvertrag beweisen. Wenn du den Wagen zum gleichen Preis weiterverkaufen willst, zu dem du ihn selbst gekauft hast, könntest deinem Käufer zusätzlich noch eine Kopie des Kaufvertrages des ursprünglichen, im Typenschein vermerkten, letzmaligen Zulassungsbesitzers dazugeben.
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Ruhestörung?
BeitragZitat: „ § 102 KFG. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers (4) Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen…
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Wooferkiste Typisieren?
Beitrag1. Brauchst du mind. 50cm Abstand zwischen Boden und Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers. Scheinwerfer ist nicht gleich Blinker. Der Fahrtrichtungsanzeiger darf in einem Bereich 350-1500mm über der Fahrbahn liegen (§14 KFG iVm KDV). 2. Wenn die Wooferkiste mit dem Fahrzeug nicht fest verschraubt ist, dann fällt sie unter den Ladungsbegriff und ist dementsprechend gegen Verrutschen zu sichern. Wenn sie mit dem Fahrzeug verschraubt ist, ist sie eintragungspflichtig und erhöht das Eigengewicht. …
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Wo günstig versichern.
BeitragSolltest evtl mit angeben, in welchen Bonus-/Malus-Stufe du bist und dein Alter (manche Versicherungen haben bei jüngeren VN andere Tarife).
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kopie
BeitragDazu brauchst aber diesselbe Rad-/Reifenkombination, MKB, GKB.
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Nachdem die Behörde die erste Verfolgungshandlungen gegen die "Übertreter" binnen 6 Monaten gesetzt hat, setzt jetzt die Strafbarkeitsverjährung gemäß § 31 ABS 3 VStG ein. Dh AB Tatzeitpunkt hat die Behörde nun 3 Jahre Zeit, das Verfahren rechtskräftig abzuschließen.
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Zitat: „ Ist der Lenker Ausländer, kann er in vielen Fällen dennoch nicht im Ausland verfolgt werden (TROTZ ANDERSLAUTENDER AUSSAGEN IN DEN MEDIEN!!!!). Es genügt, eine Person anzugeben, die im Ausland wohnt und mit Dir befreundet ist- sicher hast Du ihm Dein Fahrzeug gerade jetzt geliehen !! Du bist STRAFFREI- auch Dein Freund! Diesen sollte es aber tatsächlich geben; die Behörde wird sich an ihm im Ausland wenden- er muß allerdings nicht deutsch können- und der Spaß für Dich geht weiter! Was m…