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    Aufgrund des e-Prüfzeichens sind die A6-TFL nicht genehmigungspflichtig. Es sind jedoch die Anbringungsvorschriften, wie sie hier erläutert sind, einzuhalten.

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    Unterbodenbeleuchtung

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Der Anbau und der Betrieb sind verboten, dh montierte UBB, die auch nur auf Privatparkplätzen eingeschaltet wird, ist nicht zulässig. Die Weiterfahrt kann untersagt werden, ggf Kennzeichenabnahme. Privatparkplatz = abgeschrankter oder umfriedeter Bereich, welcher nur durch einen bestimmten Personenkreis genützt werden kann dh zB Hofer-Parkplatz, Lidl-Parkplatz und Disko-Parkplätze sind Privatparkplätze mit Öffentlichkeitsrecht, da da jeder zufahren kann.

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    UV-Licht/Schwarzlicht

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Wenn das Licht nach aussen sichtbar ist bzw dadurch Farben erheblich greller dargestellt werden, als bei Standard-Licht, ist das nicht erlaubt, da die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtigt wird.

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    Wenn du noch das Serienfwk verbaut hast und für die Calito ein TÜV-Gutachten für dein Fahrzeug, kannst normal typisieren fahren. Falls jedoch fahrwerkstechn. schon etwas geändert wurde oder kein Gutachten für diese Felge an deinem Fahrzeug vorliegt, brauchst ein Gesamtgutachten.

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    Dumme Frage

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Da du ein und denselben Strassenzug nicht mehrmals ohne Grund befahren und auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hast, kann dir nichts passieren. Wir haben immer wieder mit solchen Privatsheriffs zu tun, meistens dauert es ne Weile und eine nicht mindere Anzahl von Anzeigen gegen diese, um sie zur Raison zu bringen. Wenn ihnen was nicht passt, sollen sie uns holen, aber nicht selber rumfuhrwerken. Um solche Situationen zu vermeiden, ist bei mir die Beifahrertüre meistens v…

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    Die Mängelqualifizierung lt PBStV ist nun klar. Was jedoch noch zu beachten ist: Jede Herabsetzung der Verkehrs- und Betriebssicherheit ist nicht zulässig.

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    Gutachten kannst für alles haben, ob dies zerstörungsfrei möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ein bestehendes TÜV-Gutachten wäre auf jeden Fall besser. Da du sowieso schon eine - nicht dem Serienstand entsprechende - Rad/Reifenkombination verbaut und genehmigt hast, musst du bei der Fahrwerksänderung ein Gesamtgutachten für Fahrwerk + Rad/Reifenkombination erstellen lassen, dh sowieso zum TÜV bzw Zivi.

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    Bastuck Komplettanlage

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Zitat von MY_STYLE: „ warum SOFORTIGE kennzeichenabnahme?? ist ja kein GV,oder? “ In Verbindung mit der Lärmentwicklung und der erheblichen Veränderung kann dies bis zum GV gehen, isb da offene Sportluftfilter schon mit TÜV-zertifizierten Sportauspuffanlagen nicht genehmigt werden aufgrund erhöhter Lärmentwicklung. Bei Feststellung einer Rennsportanlage liegen dann 2 Mängel vor 6.2.1 gefährdende Fahrzeugteile innen oder außen nicht genehmigte Veränderungen LM,SM,GV 8.1 Fahrgeräusch offensichtlic…

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    Bastuck Komplettanlage

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Eine Rennsportanlage ist mangels Vor- bzw. Mittelschalldämpfer nicht eintragungsfähig. Der Endschalldämpfer düfte derselbe sein wie bei der TÜV-zertifizierten Strassenversion, weshalb er auch ne EWG/ABE bzw. TÜV-Gutachten hat.

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    Also bei mir es 2000 schon so, dass ich bei gleichzeitiger Genehmigung von Rad/Reifenkombination und Fahrwerk ein Gesamtgutachten vorweisen musste, das beide Änderungen umfasste. Diese Vorschrift ist nicht länderbezogen.

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    Zitat von mh7: „also ich lasse das fahrwerk + räder eintragen. Wieso eine Einzelabnahme?“ Wenn du Fahrwerk und die Rad-/Reifenkombination genehmigen lassen willst, brauchst ein Zivi- bzw TÜV-Gutachten, da sich beide Einzelgutachten höchstwahrscheinlich nur auf den Serienstand beziehen, dh Fahrwerksänderung nur bei Serienbereifung bzw Änderung der Rad-/Reifenkombination nur bei Serienfwk.

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    FK Sitze typisieren?

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Sitze sind ohne TÜV bzw Gutachten nicht genehmigbar.

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    Den österr. Behörden sind die Verstellbereiche in den TÜVs der Fahrwerke herzlichst egal, die wollen einfach ihre 11cm Bodenfreiheit haben.

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    Wenn die erstinstanzliche Behörde für technische Kraftfahrzeugangelegenheiten in NÖ und auch die Regierungsvorlage zur Änderung des KFG (wobei dabei schon ein Nationalratsbeschluss vorliegt) "dubiose" Quellen sind, dann werde ich mich mit diesem Thema nicht tiefgreifender befassen brauchen. Zitat von DOC!: „ ... Die Zahl nach dem E verrät, welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat. z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich,…

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    Zitat: „ Mit der 19. KFG Novelle (Inkrafttreten 01.08.1997) wurde der § 14 KFG 1967 in Annäherung an die EG-Richtlinie dahingehend geändert, dass die Lichtfarbe "GELB" bei Fern-, Abblend- und Begrenzungslicht nicht mehr zulässig ist. Beim Import von Fahrzeugen mit Scheinwerfern, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt wird, kann gegebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Quelle: NÖ-LReg“ Zitat: „ Zu Z 14 (§ 14 ABS. 1 und 2): Die EU-Richtlinien sehen als Lichtfarbe für Scheinwerfer oder Ab…

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    Zitat von DOC!: „Was steht auf dem Zettel den er hat, das wär interessant.“ Das habe ich mir zuerst auch gedacht, aber da steht die FIN des Fahrzeuges drauf, wo die Folie verbaut wurde, wodurch die Einbaubestätigung für sein Fahrzeug dann nicht passt.

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    Da für dein Fahrzeug keine Einbaubestätigung vorliegt, musst erneut typisieren lassen.

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    Zitat von EvoRox: „ Blöde frage wie is das wenn du keine kohle eingesteckt hast (is ja net zwingend notwendig) ?? fahrens dann wieder oder kannst des mittels erlagschein zahlen ? ?“ Kannst auch mit Bankomat oder Kreditkarte zahlen. Die Zahlung mit Zahlschein ist auch möglich, jedoch bekommst den Aktenvermerk erst, wenn du den Zahlungsbeleg bei uns vorweist. Die Übermittlung des Aktenvermerkes geht persönlich, per Fax oder eMail.

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    Zitat von Burnout: „ @BPHatzer: Sorry, aber wenn die lieben Herr Beamten nichts tun, solang meine keine Gebühr bezahlt hat??!! - A FRECHHEIT SO EINE AKTION!!“ Tut leid, ist aber so. Auf meiner Dienstststelle kannst das von jedem Beamten haben ( sind dzt 38 ). Zuerst ist die Gebühr zu bezahlen, dann wird der Sachschaden aufgenommen.

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    Zitat von Franklin: „ Wenn ich die Kiwerei anrufe wegen einem Unfall dann haben sie auch dazu bleiben!!!“ Schön den Ball flach halten, keine Beleidigungen. Sicherlich mag es die ein oder andere Blaulichtverwendung geben, die nicht rechtlich gedeckt ist, aber die musst du MAL beweisen können. Ausserdem gibt es überall schwarze Schafe, das bezweifle ich nicht. In diesem Fall waren jedoch beide Unfallbeteiligte anwesend und da niemand die Gebühr gem § 4 ABS 5b StVO zahlen wollte (geht aus ob. Beitr…