Knöllchen für die Garage
Unglaublich, aber wahr

Was steht bei Ihnen in der Garage? Fahrräder, Rasenmäher oder etwa ein
Schrank? Das ist verboten und kann mit einem hohen Bußgeld geahndet
werden. So hat es ein Autofahrer erlebt, will sich das aber nicht
gefallen lassen und zieht vor Gericht.
Herrscht
Anarchie in den Vorstadtgaragen? Denn fast überall stehen nicht nur
Autos, sondern auch viele andere Dinge in der Garage. In unserem Fall
hat die Stadt Offenbach angeordnet: Rasenmäher, Gartendünger,
Kinderräder - alles muss raus und zusätzlich sind 500 Euro Bußgeld zu
zahlen. Garagenbesitzer Carsten B. ist empört, denn er will sich bei der
Nutzung seiner Garage nicht einschränken lassen.
Verständnis bei Richterin, Klage trotzdem erfolglos

Er klagt gegen die Einschränkung und das Bußgeld. Doch bis zum Prozess
muss er erst mal alles ausräumen. Und am Ende muss es auch draußen
bleiben. Denn er verliert vor Gericht, obwohl die Richterin großes
Verständnis zeigt. Schuld sind die peniblen deutschen
Rechtsvorschriften, genauer gesagt die Bau- und Garagenverordnungen. Ein
Ziel dahinter ist tatsächlich gut nachvollziehbar. Private
Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum zu
entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für
Autofahrer übernehmen muss. Tatsächlich herrscht in vielen Städten
Parkplatznot. Wenn dann Garagenbesitzer ihr Auto draußen abstellen, weil
ihre Garage zugestellt ist, ärgern sich die anderen.
Garage nur für Kfz
Carsten B. hat in seiner Garage allerdings noch Platz für seinen Wagen
und außerdem gibt es bei ihm vor der Haustür ausreichend Parkplätze. Das
hat er auch den Behörden mitgeteilt. Doch die verweisen auf die
Hessische Bauordnung, wonach Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge
und Kfz-Zubehör wie Reifen und Wagenheber vorgesehen seien. Etwas
anderes dürfe dort nicht stehen. Dies gelte grundsätzlich auch in allen
anderen Bundesländern, bestätigt Baufachanwalt Wolfgang Baur.
Rasenmäher,
Gartengeräte, Sportausrüstungen - all dies ist laut Bauordnungen in
Garagen verboten! Wer kein Auto hat, müsste demnach seine Garage leer
stehen lassen. Streng genommen braucht man selbst für einen
Gartenschlauch oder eine Werkbank eine behördliche Genehmigung. Sonst
drohen 500 Euro Bußgeld.
Lagerraum muss genehmigt werden
Die
deutschen Rechtsvorschriften unterscheiden penibel zwischen Garagen und
Lagerräumen. Wenn demnach Möbel in der Garage stehen, wird sie zum
Lagerraum. Dadurch wird juristisch gesehen die Nutzung geändert, was
ohne Genehmigung nicht zulässig ist, also verboten. Auch
Feuerversicherungen könnten diese bürokratische Falle nutzen, um
Zahlungen im Brandfall zu verweigern.

Absurd wird es, wenn nicht nur Möbel, sondern auch Fahrräder aus der
Garage verbannt werden. Denn die Garage ist im juristischen Sinne eine
"Kraftfahrzeug-Garage", das heißt im Klartext, rein darf nur, was
knattert und stinkt. Alles andere sind entsprechend dieser Paragrafen
keine Kfz und dürfen deshalb auch nicht in Garagen abgestellt werden.
Kulanz für Fahrräder
Bei
Carsten B. war die Behörde immerhin so großzügig, dass sie einige
Fahrräder trotz des eigentlich bestehenden Verbots erlaubt hat,
allerdings unter strengen Auflagen: Nur wenn er einen Kleinwagen behält,
darf er wenige Räder in die Garage stellen und die müssen dabei exakt
so positioniert sein, dass das Auto ohne die Räder zu verschieben ein-
und ausgefahren werden kann.

Und Parkraum gewonnen ist damit auch nicht wirklich. Denn kein Gesetz
verpflichtet ihn, die Garage auch zu nutzen. Er darf genauso gut einen
Parkplatz draußen belegen. Sollte man da statt der Garagen nicht mal die
Paragrafen entrümpeln?
[Quelle: daserste.de]
Unglaublich, aber wahr

Was steht bei Ihnen in der Garage? Fahrräder, Rasenmäher oder etwa ein
Schrank? Das ist verboten und kann mit einem hohen Bußgeld geahndet
werden. So hat es ein Autofahrer erlebt, will sich das aber nicht
gefallen lassen und zieht vor Gericht.
Herrscht
Anarchie in den Vorstadtgaragen? Denn fast überall stehen nicht nur
Autos, sondern auch viele andere Dinge in der Garage. In unserem Fall
hat die Stadt Offenbach angeordnet: Rasenmäher, Gartendünger,
Kinderräder - alles muss raus und zusätzlich sind 500 Euro Bußgeld zu
zahlen. Garagenbesitzer Carsten B. ist empört, denn er will sich bei der
Nutzung seiner Garage nicht einschränken lassen.
Verständnis bei Richterin, Klage trotzdem erfolglos

Er klagt gegen die Einschränkung und das Bußgeld. Doch bis zum Prozess
muss er erst mal alles ausräumen. Und am Ende muss es auch draußen
bleiben. Denn er verliert vor Gericht, obwohl die Richterin großes
Verständnis zeigt. Schuld sind die peniblen deutschen
Rechtsvorschriften, genauer gesagt die Bau- und Garagenverordnungen. Ein
Ziel dahinter ist tatsächlich gut nachvollziehbar. Private
Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum zu
entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für
Autofahrer übernehmen muss. Tatsächlich herrscht in vielen Städten
Parkplatznot. Wenn dann Garagenbesitzer ihr Auto draußen abstellen, weil
ihre Garage zugestellt ist, ärgern sich die anderen.
Garage nur für Kfz

Carsten B. hat in seiner Garage allerdings noch Platz für seinen Wagen
und außerdem gibt es bei ihm vor der Haustür ausreichend Parkplätze. Das
hat er auch den Behörden mitgeteilt. Doch die verweisen auf die
Hessische Bauordnung, wonach Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge
und Kfz-Zubehör wie Reifen und Wagenheber vorgesehen seien. Etwas
anderes dürfe dort nicht stehen. Dies gelte grundsätzlich auch in allen
anderen Bundesländern, bestätigt Baufachanwalt Wolfgang Baur.
Rasenmäher,
Gartengeräte, Sportausrüstungen - all dies ist laut Bauordnungen in
Garagen verboten! Wer kein Auto hat, müsste demnach seine Garage leer
stehen lassen. Streng genommen braucht man selbst für einen
Gartenschlauch oder eine Werkbank eine behördliche Genehmigung. Sonst
drohen 500 Euro Bußgeld.
Lagerraum muss genehmigt werden
Die
deutschen Rechtsvorschriften unterscheiden penibel zwischen Garagen und
Lagerräumen. Wenn demnach Möbel in der Garage stehen, wird sie zum
Lagerraum. Dadurch wird juristisch gesehen die Nutzung geändert, was
ohne Genehmigung nicht zulässig ist, also verboten. Auch
Feuerversicherungen könnten diese bürokratische Falle nutzen, um
Zahlungen im Brandfall zu verweigern.

Absurd wird es, wenn nicht nur Möbel, sondern auch Fahrräder aus der
Garage verbannt werden. Denn die Garage ist im juristischen Sinne eine
"Kraftfahrzeug-Garage", das heißt im Klartext, rein darf nur, was
knattert und stinkt. Alles andere sind entsprechend dieser Paragrafen
keine Kfz und dürfen deshalb auch nicht in Garagen abgestellt werden.
Kulanz für Fahrräder
Bei
Carsten B. war die Behörde immerhin so großzügig, dass sie einige
Fahrräder trotz des eigentlich bestehenden Verbots erlaubt hat,
allerdings unter strengen Auflagen: Nur wenn er einen Kleinwagen behält,
darf er wenige Räder in die Garage stellen und die müssen dabei exakt
so positioniert sein, dass das Auto ohne die Räder zu verschieben ein-
und ausgefahren werden kann.

Und Parkraum gewonnen ist damit auch nicht wirklich. Denn kein Gesetz
verpflichtet ihn, die Garage auch zu nutzen. Er darf genauso gut einen
Parkplatz draußen belegen. Sollte man da statt der Garagen nicht mal die
Paragrafen entrümpeln?
[Quelle: daserste.de]