Deutschland´s Garagen sind nur für Kraftfahrzeuge...und nichts anderes

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      Deutschland´s Garagen sind nur für Kraftfahrzeuge...und nichts anderes

      Knöllchen für die Garage

      Unglaublich, aber wahr





      Was steht bei Ihnen in der Garage? Fahrräder, Rasenmäher oder etwa ein
      Schrank? Das ist verboten und kann mit einem hohen Bußgeld geahndet
      werden. So hat es ein Autofahrer erlebt, will sich das aber nicht
      gefallen lassen und zieht vor Gericht.
      Herrscht
      Anarchie in den Vorstadtgaragen? Denn fast überall stehen nicht nur
      Autos, sondern auch viele andere Dinge in der Garage. In unserem Fall
      hat die Stadt Offenbach angeordnet: Rasenmäher, Gartendünger,
      Kinderräder - alles muss raus und zusätzlich sind 500 Euro Bußgeld zu
      zahlen. Garagenbesitzer Carsten B. ist empört, denn er will sich bei der
      Nutzung seiner Garage nicht einschränken lassen.
      Verständnis bei Richterin, Klage trotzdem erfolglos





      Er klagt gegen die Einschränkung und das Bußgeld. Doch bis zum Prozess
      muss er erst mal alles ausräumen. Und am Ende muss es auch draußen
      bleiben. Denn er verliert vor Gericht, obwohl die Richterin großes
      Verständnis zeigt. Schuld sind die peniblen deutschen
      Rechtsvorschriften, genauer gesagt die Bau- und Garagenverordnungen. Ein
      Ziel dahinter ist tatsächlich gut nachvollziehbar. Private
      Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum zu
      entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für
      Autofahrer übernehmen muss. Tatsächlich herrscht in vielen Städten
      Parkplatznot. Wenn dann Garagenbesitzer ihr Auto draußen abstellen, weil
      ihre Garage zugestellt ist, ärgern sich die anderen.
      Garage nur für Kfz




      Carsten B. hat in seiner Garage allerdings noch Platz für seinen Wagen
      und außerdem gibt es bei ihm vor der Haustür ausreichend Parkplätze. Das
      hat er auch den Behörden mitgeteilt. Doch die verweisen auf die
      Hessische Bauordnung, wonach Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge
      und Kfz-Zubehör wie Reifen und Wagenheber vorgesehen seien. Etwas
      anderes dürfe dort nicht stehen. Dies gelte grundsätzlich auch in allen
      anderen Bundesländern, bestätigt Baufachanwalt Wolfgang Baur.
      Rasenmäher,
      Gartengeräte, Sportausrüstungen - all dies ist laut Bauordnungen in
      Garagen verboten! Wer kein Auto hat, müsste demnach seine Garage leer
      stehen lassen. Streng genommen braucht man selbst für einen
      Gartenschlauch oder eine Werkbank eine behördliche Genehmigung. Sonst
      drohen 500 Euro Bußgeld.
      Lagerraum muss genehmigt werden
      Die
      deutschen Rechtsvorschriften unterscheiden penibel zwischen Garagen und
      Lagerräumen. Wenn demnach Möbel in der Garage stehen, wird sie zum
      Lagerraum. Dadurch wird juristisch gesehen die Nutzung geändert, was
      ohne Genehmigung nicht zulässig ist, also verboten. Auch
      Feuerversicherungen könnten diese bürokratische Falle nutzen, um
      Zahlungen im Brandfall zu verweigern.





      Absurd wird es, wenn nicht nur Möbel, sondern auch Fahrräder aus der
      Garage verbannt werden. Denn die Garage ist im juristischen Sinne eine
      "Kraftfahrzeug-Garage", das heißt im Klartext, rein darf nur, was
      knattert und stinkt. Alles andere sind entsprechend dieser Paragrafen
      keine Kfz und dürfen deshalb auch nicht in Garagen abgestellt werden.
      Kulanz für Fahrräder
      Bei
      Carsten B. war die Behörde immerhin so großzügig, dass sie einige
      Fahrräder trotz des eigentlich bestehenden Verbots erlaubt hat,
      allerdings unter strengen Auflagen: Nur wenn er einen Kleinwagen behält,
      darf er wenige Räder in die Garage stellen und die müssen dabei exakt
      so positioniert sein, dass das Auto ohne die Räder zu verschieben ein-
      und ausgefahren werden kann.




      Und Parkraum gewonnen ist damit auch nicht wirklich. Denn kein Gesetz
      verpflichtet ihn, die Garage auch zu nutzen. Er darf genauso gut einen
      Parkplatz draußen belegen. Sollte man da statt der Garagen nicht mal die
      Paragrafen entrümpeln?
      [Quelle: daserste.de]
      Na die Welt steht nimmer lange, man darf in seinen eigenen 4 Wänden (wenn es auch Garagenwände sind) nicht mal mehr selber entscheiden, wie was wo! :fluch: :burn: Also dass da die Bevölkerung dann irgendwann zum Durchdrehen anfängt, ist ja fast verständlich. :bang:

      Also manch Gesetze und Paragraphen sollten wirklich mal überdacht oder sogar entfernt werden :streit:
      Wer langsam fährt, wird länger gesehen

      für Jungs, die damals schon Männer waren! :king: