abweichende Spurplatten als im Felgengutachten vermerkt typisierbar?

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      abweichende Spurplatten als im Felgengutachten vermerkt typisierbar?

      Hallo liebe Community,

      ich hab an meinem Audi A4 B5 Avant 18" RH AE Tecnic Felgen mit ET55. Zur Zeit fahre ich diese mit 25mm Spurplatten pro Rad auf ET30. Da ich mit dem 25mm Platten an der VA dezent überstehe, würde ich gern vorne 15mm pro Rad fahren. Hinten würde ich es gerne auf 20mm pro Rad ändern. Im Gutachten von RH steht aber das 20mm Platten pro Rad und rund herum sein sollte. Muss ich für die Typisierung zwingend 4x 20mm Platten fahren oder wäre eine Eintragung mit 2x 15mm und 2x 20mm möglich?

      Ausgehen würde es sich problemlos. Ein Bekannter fährt diese Felgen an seinem B5 mit rundherum 15mm pro Rad.

      Da ich gern etwas tiefer kommen möchte, sind 20mm Platten an der VA kontra produktiv.

      Freu mich auf Antworten und liebe Grüße!
      Das Problem ist möglicherweise der Abstand zu Brems oder Fahrwerksteilen.
      Werden die Abstände eingehalten sollte theoretisch der Genehmigung einer schmäleren Spurplatte TÜV-mässig nichts im Weg stehen. Müsste man eben probemontieren und vermessen.

      Das heißt konkret:
      2 mm von Rad zu Bremse wobei der Verschleißzustand der Bremsbeläge und die mögliche Anbringung von Auswuchtgewichten zu berücksichtigen ist!

      4 mm von Rad zu Spurstangen, Spurstangengelenken, Lenkern, Stabilisatoren, Federbeinen, Federn und Dämpfern
      6 mm von Rad oder Reifen zu allen Bauteilen.