Zum Thema Luftfahrwerk steht das auf der HP der NÖlandesregierung.
Ersetzen des Originalfahrwerkes durch ein "Luftfahrwerk"
Zu beachtende Punkte:
•Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vorliegt. Das Vorlegen von Gutachten alleine ist somit nicht ausreichend.
•Auf die mindest erforderliche Bodenfreiheit ist zu achten.
•Weitere erforderliche zusätzliche Nachweise werden bei Prüfung festgelegt
Ersetzen des Originalfahrwerkes durch ein "Luftfahrwerk"
Zu beachtende Punkte:
•Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vorliegt. Das Vorlegen von Gutachten alleine ist somit nicht ausreichend.
•Auf die mindest erforderliche Bodenfreiheit ist zu achten.
•Weitere erforderliche zusätzliche Nachweise werden bei Prüfung festgelegt