Typisieren in einem anderen Bundesland

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      Typisieren in einem anderen Bundesland

      hallo leute...

      da ich übern winter ein gewinde einbauen werde und ich somit zwecks felgen-fahrwerk-kombi einen gutachter brauche habe ich folgende frage...

      ich habe schon einen gutachter des vertrauens und würde gerne gleich alles von ihm eintragen lassen...
      da ich aber aus niederösterreich bin und mein gutachter aus der steiermark stellt sich mir folgende frage....

      muss ich fürs eintragen das auto an einen steirer "verkaufen" oder genügt es das auto abzumelden?
      weiters stellt sich mir die frage ob ich das auto in der steiermark dann anmelden muss oder ob es auch abgemeldet funktioniert?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „franzbertbua“ ()

      Man muss weder abmelden, noch verkaufen wenn folgendes zutrifft:
      Wenn Du zu einem steirischen Zivilgutachter gehst sollte die Begründung durch Abs. 1a problemlos sein. Das kannst Du jedoch einfach am besten direkt mit Deinem Zivi absprechen.

      Rechtsgrundlage:
      KFG § 33. Änderungen an einzelnen Fahrzeugen

      (1a) In begründeten Einzelfällen kann die Anzeige einer Fahrzeugänderung durch den Zulassungsbesitzer und die Durchführung des weiteren Verfahrens auch bei dem Landeshauptmann erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich das Fahrzeug vorübergehend befindet, wenn
      1. sich das Fahrzeug nachweislich vorübergehend in einem anderen Bundesland befindet und bei dieser Gelegenheit dort geändert wurde, oder
      2. der Zulassungsbesitzer
      a) nachweislich in einem anderen Bundesland arbeitet als er wohnt, oder
      b) in einer extremen Randlage eines Bundeslandes seinen Wohnort oder Firmensitz hat, und die Entfernung zu einer Zweigstelle der an sich zuständigen Landesprüfstelle unzumutbar groß im Vergleich zu einer Prüfstelle des benachbarten Bundeslandes ist.


      Grüße,
      DOC!
      mir gehts darum dass unsere prüfstelle sehr bescheiden ist was typisierungen anbelangt...

      ein freund von mir wollte sich auf 8cm typisieren lassen und dann haben sies nicht gemacht weil das gewinde 1cm zu hoch war laut gutachten...
      aber er hatte mit der einstellung 8,1cm am tiefsten punkt bei voller beladung...

      und das nur weil im gutachten eine empfohlene höhe drin steht und die um 1cm überschritten wurde um tüv-gerecht zu sein...
      diesen blödsinn möcht ich mir einfach ersparen da ich dafür auch gleich mal 1 tag urlaub usw brauche und dann wirds wohl erst nicht wegen einer kleinigkeit eingetragen...

      deshalb direkt bei meinem gutachter des vertrauens da dieser kompetent ist...
      hab ihm mal ne mail gesendet wie das bei ihm läuft...

      wenn ich in ner woche keine antwort bekomme werd ich ihn mal anrufen und fragen wie das in der steiermark möglich ist...

      bei interesse kann ich dann das ergebnis mit euch teilen :)