Besitzstörungsklage Kosten?

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      Besitzstörungsklage Kosten?

      Servus miteinander!
      Gestern hatte ich ein nettes Schreiben eines Rechtsanwalts am Auto. Ich würde auf einem Privatgrund parken und er droht mit einer Klage. Ich stand auf einem Parkplatz eines Geschäfts in der Nähe vom Kino. Bisher hat sich auch niemand daran gestört. Vorallem da es Samstagabend 20 Uhr gewesen ist. Ich akzeptiere, dass ich dort nicht parken darf. Was mich aber stört ist, dass besagtes Schreiben nur an meinem (getunten) Auto hing. Aber ok, das man als Tuner nicht wirklich geschätzt wird ist mir auch bewusst.
      Meine Fragen wären jetzt; ist es rechtmäßig gleich beim ersten Mal zu klagen? Ohne vorher verwarnt zu werden. Wie sieht es mit der Frist aus? Wie lang habe ich Zeit zu zahlen? In dem Schreiben stehen 5 Tage. Wenn ich es auf ein Verfahren ankommen lasse, welche Strafe erwartet mich dann? Die Kosten des Verfahrens würde meine Rechtsschutz übernehmen.

      Google konnte mir als Verursacher nicht weiterhelfen. Ich hoffe auf eure Erfahrungen.

      LG David
      9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween! 8|
      Danke für deine Antwort. Habe auch schon den ganzen Tag überlegt. Und werde wohl einfach die 48€ bezahlen. Werde aber noch ein Schreiben an die Kanzlei fertig machen. Meinen Fehler sehe ich ein, finde aber die Art und Weise nicht in Ordnung. Auch wie das Schrieben formuliert ist, ist einfach ein Witz.
      9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween! 8|
      Das Gesetz versteht unter einer Besitzstörungshandlung ein Verhalten, wodurch der ruhige Besitz, somit die ungehinderte Ausübung aller mit dem Besitz zusammenhängenden Rechte, insbesondere die ungehinderte Nutzung, das Betreten und Verlassen etc. verletzt wird. Aber auch jedes unerlaubte Betreten einer Liegenschaft, das Werfern von Gegenständen (insb. Baumschnitt) über den Zaun des Nachbarn etc. sind Besitzstörungen.
      Der Besitzer ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, den jeweiligen Störer auf seine störende Handlung hinzuweisen bzw. ihn im Zusammenhang mit der Ausübung der störenden Handlung aufzufordern, diese zu beenden. Der Besitzer kann daher durchaus die besitzstörenden Handlungen gewähren lassen und danach trotzdem gegen den Störer mit einer Besitzstörungsklage vorgehen.
      In der Praxis, speziell wenn das Ein- und Ausfahren aus einer Liegenschaft nicht möglich ist, wird der Besitzer den Störer - je nach Dringlichkeit - entsprechend auffordern, die Ausfahrt freizumachen. Nichtsdestotrotz ist dieser im Anschluss berechtigt, die Besitzstörungsklage zur Abwendung künftigen Fehlverhaltens des selben Störers, in Anspruch zu nehmen.

      Ob der ruhige Besitz gestört ist, hängt nicht davon ab, wie lange die besitzstörende Handlung angedauert hat. Es ist im Falle des Verparkens einer Ausfahrt auch nicht erforderlich, das Fahrzeug zu verlassen.

      Das Gesetz sieht für die Geltendmachung einer Besitzstörungshandlung eine Frist von 4 Wochen ab Kenntnis der besitzstörenden Handlung vor. Allerdings muss- abweichend zu den sonstigen Fristen, bei denen die rechtzeitige Postaufgabe ausreicht - innerhalb dieser Frist die Klage bereits bei Gericht eingelangt sein. Wurde die Klage verspätet eingebracht und wird dies von der Gegenseite oder vom Gericht erkannt, droht der Klagsverlust. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist besteht nur mehr die Möglichkeit, die Handlungen im Wege einer Unterlassungsklage zu bekämpfen.

      Sofern die Klage über einen Rechtsanwalt eingereicht wird, betragen die diesbezüglichen Kosten € 246,18 (Stand Jänner 2012). Aufgrund der Klage wird eine Tagsatzung anberaumt, für deren Besuch weitere Kosten in der Höhe von € 149,18 bzw. € 205,12, je nachdem, ob der Rechtsanwalt am Sitz des Bezirksgerichtes ansässig ist oder nicht, anfallen.
      Erscheint die Gegenseite nicht, wird der Klage durch Versäumungsurteil stattgegeben und der Gegner mittels Endbeschluss zur Kostentragung verpflichtet. Erscheint der Gegner und wird die behauptete Besitzstörungshandlung vom Gericht als faktisch erwiesen betrachtet, wird in der Regel ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Verfahrensgegner die Besitzstörungshandlung zugesteht und sich verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (sofern dies nicht bereits passiert ist) und weitere Besitzstörungshandlung in Hinkunft bei sonstiger Exekution zu unterlassen.
      Die bis dahin angefallenen Verfahrenskosten, € 395,36 bzw. € 451,30, hat der Besitzstörer dem Kläger zu ersetzen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Danke, nach so etwas habe ich gesucht. Vermutlich überlesen, da bei die Texte am Anfang alle gleich waren. Das Ende habe ich dann meist nicht mehr gelesen. Werde das Geld überweisen und ein nettes aber bestimmtes Schreiben fertig machen. In Zukunft parke ich halt paar Meter weiter.
      9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween! 8|
      F* Hab grad ausführlich geantwortet, aber der Beitrag ist nicht hier:

      Quintessenz:
      1. 48€ Ist günstig, normalerweise ist da noch ein Nuller hintendrann...zahl, wenn wirklich eine Klage droht.
      2. Such die Kanzlei und ruf dort an, ob die Androhung der Klage von ihnen ist und wenn ja in welchem Nahmen sie angedroht wird. Soll ja auch Zahlscheinbetrüger geben...
      3. Ist der Klagsdroher ein Geschäft, schick Deine Beschwerde dorthin, den Anwalt interessiert die nämlich nicht. Eventuell gibt´s nen Gutschein.
      4. Wo ist das passiert? AirportCenter? War irgendwas angeschrieben?

      DOC! schrieb:

      F* Hab grad ausführlich geantwortet, aber der Beitrag ist nicht hier:

      Quintessenz:
      1. 48€ Ist günstig, normalerweise ist da noch ein Nuller hintendrann...zahl, wenn wirklich eine Klage droht.
      2. Such die Kanzlei und ruf dort an, ob die Androhung der Klage von ihnen ist und wenn ja in welchem Nahmen sie angedroht wird. Soll ja auch Zahlscheinbetrüger geben...
      3. Ist der Klagsdroher ein Geschäft, schick Deine Beschwerde dorthin, den Anwalt interessiert die nämlich nicht. Eventuell gibt´s nen Gutschein.
      4. Wo ist das passiert? AirportCenter? War irgendwas angeschrieben?


      Ich war im Cineplexx Salzburg Airport und habe gegenüber bei diesem Golf Shop geparkt. In dem Haus ist auch die Kanzlei. Der Herr Anwalt hat die Schreiben selbst verteilt. Hat sich dabei allerdings mein Kennzeichen falsch aufgeschrieben. Hätte ich nicht angerufen, wäre wohl nichts mehr passiert. Da mich aber die hohen Kosten doch sehr abschrecken (trotz Rechtsschutz), habe ich ihm die 48€ überwiesen und mich entschuldigt. Zukünftig parke ich halt weiter hinten. Blöd gelaufen, aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich ;)
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