Dashcams Rechtslage?

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      Dashcams Rechtslage?

      Servus zusammen!

      Vor ein paar Tagen habe ich mir diverse Tests von Dashcams angesehen. Bei Computerbild habe ich dann den Hinweis entdeckt, dass die Dashcams bei uns verboten seien (siehe Anhang).
      Kann das jemand zufällig bestätigen? Und wie sieht es mit einer GoPro aus? Fällt das in die gleiche Kategorie?

      LG David
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      9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween! 8|
      In Österreich ist der Betrieb von Dashcams durch Private zur systematische Überwachungstätigkeit oder zum bewussten Sammeln von Beweismaterial grundsätzlich nicht zulässig.

      ABER
      Die Videoaufzeichnungen als "Urlaubsaufnahmen" fallen unter "private Zwecke". Unter diesen Voraussetzungen darf auch eine Dashcam (soferne diese nicht fix im Fahrzeug verbaut ist) verwendet werden. Dann verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen aufgenommen werden.

      BEGRÜNDUNG
      Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist nur durch die Sicherheitsbehörden zulässig. Privatpersonen fehlt die hierfür erforderliche "gesetzliche Zuständigkeit" bzw. "rechtliche Befugnis".Die Datenschutzkommission hat mit dem Bescheid Zahl K600.319-005/0002-DVR/2012 vom 7. November 2012 den Betrieb einer Dashcam untersagt. Auch spätere Entscheidungen der Datenschutzbehörde haben diesen Bescheid inhaltlich bestätigt.

      ACHTUNG YouTube-Generation! (Oder Facebook, Vimeo und was auch immer)
      Wenn jemand Bild- oder Videomaterial veröffentlicht oder weitergibt und darauf kann man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen kann macht man sich strafbar. Daher muß man rein rechtlich vor dem veröffentlichen im Internet die Kennzeichen unkenntlich machen und Gesichter von Personen verwischen.

      ACHTUNG!
      Sollte "zufällig" die "Urlaubskamera" laufen, während man einen Unfall hat oder ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer filmt auf keinen Fall der Polizei das Video oder das Foto als Beweis vorlegen versuchen! Damit würde gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoßen und man würde sich strafbar machen (Strafe und zivilrechtlich mögliche Unterlassungsklage!). Pervers, ist aber so.
      Wenn man aber z.B. von der Polizei angehalten wird und ein "zufällig" vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Video den vorgeworfenen
      Tatbestand widerlegen kann, stellt die Übermittlung der Daten keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind.

      Schöne neue Welt.
      Die NSA darf bei uns durch das Schlüsselloch schauen, und wir dürften nicht mal mehr Fotos von Autos, auf denen das Kennzeichen erkennbar ist oder sich eine Person befindet ohne deren Zustimmung in sozialen Medien Online-Stellen.

      Wenn Euch also die Polizei anhält und auf die Dashcam anspricht:
      • "Ich mache nur ein privates Urlaubsvideo" oder "Ich Filme die herrliche Fahrtstrecke für Privatzwecke zur persönlichen Erinnerung an das Treffen" usw.
      Achtung auch bei Außenmontage von Kameras, dass die Fahrzeugbreite nicht verändert wird und niemand gefährdet werden kann (sichern)!

      Greez,
      DOC!