Gewindefahrwerk mit 8cm Regel eintragen

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      Gewindefahrwerk mit 8cm Regel eintragen

      Hallo zusammen,

      Ich werde im Frühjahr bei meinem 1er Cabrio ein Gewinde verbauen und nach der neuen Regelung eintragen. Erstens ist gar nicht jedes Gewinde bereits nach der neuen Regelung geprüft, also soweit ich weiß muss das Gutachten nach dem 1.Juli 2008 erstellt sein bzw. den Vermerk haben, dass es nach dem TÜV Merkblatt 751 geprüft wurde.

      Gut ich hab jetzt mal zwei Gutachten v. Gewindefahrwerken, die in die 8cm Regelung reinfallen, eingeholt, nun meine Frage dazu siehe beil. Auszug des TÜVs:

      Wird beim Tüvn einfach mit entsprechender Achslast nachgeprüft ob ich die 8cm Mindestbodenfreiheit einhalte ODER:

      Bedeutet es in diesem Fall lt. Gutachten:

      1. der Abstand Radmitte - Radhauskante mind. 300mm sein MUSS????
      Kann ja nicht sein oder? Was ist wenn die Radhauskante nicht mehr original ist, weil gezogen? Oder weil ich eine andere Reifendimension (z.b. 16Zoll) oben habe?

      2. die Abstandsmaße der Federauflage bis Schraube des Federbeines auch genau eingehalten werden....ist das der sozusagen der Tüv-geprüfte Einstellbereich??
      Kann ja auch nicht sein oder? Lt. diesem Gutachten wären das genau 40mm? Wär das auch die max. Tieferlegung....kommt mir bissl wenig vor?

      Oder werden wie schon oben erwähnt rein die Einhaltung der 8cm geprüft?!?!


      Hoff Ihr könnt mir helfen bzw. habt schon einige Erfahrungswerte hier mit der neuen Eintragung und v.a. bei älteren Fahrzeugen!!

      THX

      LG
      91er
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      VERHEIZ' deine REIFEN und NICHT dein LEBEN! :D
      kommt auf den prüfer an...

      rein gesetzlich muss man sich im verstellbereich des gutachtens bewegen und wenn man da rausfällt müsste man ein neues gutachten erstellen lassen.
      und wenn schon etwas am fahrzeug gemacht ist müsste man theoretisch auch ein neues gutachten erstellen weil die beiliegenden gutachten meist nur bei einem sonst serienmäßigen fahrzeug gelten.

      aber das ist wie gesagt rein gesetzlich.
      gibt wahrscheinlich auch prüfer die nur schaun ob gutachten da ist und nummerntechnisch übereinstimmt und dann auf die 8cm typisiert aber die sind leider schon sehr rar gesäht...
      Mit dem 1er hast sowieso vorher schon das Problem mit der Scheinwerfer Unterkante...; die muss nämlich mindestens 50 cm zwischen Lichtaustriffsfläche und Fahrbahn sein; somit kommst gar nicht unter 11 cm

      Wegen dem Gutachten: der Verstellbereich muss schon eingehalten werden; jedoch sagen diese Werte nichts über die tatsächliche Tieferlegung aus; das ist ein reiner Referenzwert, um einfachere Kontrollen zu ermöglichen
      Tja aber ich kann ja nicht glauben, dass der Verstellbereich nur 40mm ausmacht?! Die Frage wär halt ob der 40mm Bereich sich sagen wir zb bei einer Tieferlegung von 40 bis 80mm von Originalfahrwerk abspielt, oder ob ich echt nur 40mm tiefer komm....weil dann kann ichs fast vergessen, bin mit FixFw jetzt 60mm tiefer, dass wär ja dann ein Rückschritt ;)

      Noch dazu hab ich ein anderes Gutachten von gleicher Marke an Fahrwerk nur die Billigschiene davon, da schauen ja die Maße um einiges besser aus, zumindest lt. Gutachten:
      Einstellbereich der Federtellerhöhe 90 bis 155mm
      Abstand Radmitte-Radhausausschnittkante: min. 285mm

      Und wie das mit dem Abstand zum Kotflügel ist, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, grad beim Cabrio mit dem Karmannverbau, dem man nach dem Bearbeiten, ja höher oder tiefer wieder ans Auto kleben kann.

      Wär halt interessant wie das bei anderen war, die schon nach der neuen Regelung typisiert sind!!
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      Ok, danke mal Andi80, grad gelesen wie ich dem Post geschrieben hab ;)

      Ja das mit der Scheinwerfer Unterkante ist eh ein Problem beim Einser ich weiß :(
      Hmm ok, also somit kann man vom angegebenen Verstellbereich her nicht genau sagen wie tief ich wirklich einstellen kann.

      Alles klar - mal schaun - ob ich zum Probieren nicht einfach mal das billige FW probier.

      LG
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      Stimmt, bei meinem 2er Rocco hätten die Scheinwerfer die Tieferlegung auch bei über 11 cm beschränkt. Die 50cm werden, zumindest in Wien, nachgemessen, da kommt man nicht drann rum.
      Hab dann Scirocco GT-Scheinwerfer verbaut und gute 1,5-2 cm gewonnen.
      Bei mir hat der Referenzwert im Gutachten (Radhaus - Radmitte) auch nicht gestimmt, obwohl sonst alles Original war. Hängt aber sicher auch mit dem Prüffahrzeug zusammen, an dem das Gutachten erstellt wurde; 1er golf ,mit oder ohne Verbreiterung, Golf 1 Cabrio mit Karman oder ohne, Scirocco 2 mit oder ohne Verbreiterungen. Das haben ja alle unterschiedliche Maße.
      War dem TÜV-Gutachter aber eher egal, das dieser Wert nicht stimmte. Wie Andi schon gesagt hat ist die Einhaltung des Restgewindes wichtiger, bzw. die Radfreigängigkeit von 6 mm bei Volleinschlag, wenn das Auto verkeilt auf zwei Rampen steht. Die ganzen Mindestabstände eben.
      Geprüft wird bei 8cm beim TÜV Österreich mit einer Achslastwage und geeichten sandsäcken die bis zur höchsten Achslast ins Auto gepackt werden.


      Eine Möglichkeit bei 1er und 2er wär der (vorrübergehende) Einbau einer Corrado Front, um die 50cm merklich nach oben zu setzen.

      Greez,
      DOC!
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      Hallo Doc,

      Vielen Dank auch für deine Info. Ist ja schon mal wichtig für mich, dass die Werte Radhaus - Radmitte im Gutachten nicht bindend sind, konnte ich mir ja eh fast nicht vorstellen, da ja wie du sagst, das FW für mehrere Fahrzeuge passt.
      Tja und mit den 50cm könnte zum Problem werden, mal schaun wie es der Prüfer so sieht ;) vielleicht hab ich Glück. Und der Tip mit der Corrado Front wird echt meine allerletzter Ausweg - da dreh ich lieber nach dem Tüvn bissl runter ;)

      Lg
      91er
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      also ein freund von mir hatte schon das problem dass er auf den bereich beschränkt wurde...
      er hatte bei voller achslast 8,2cm und bekams nicht eingetragen weil laut gutachten radmitte kotflügelkante 310mm stand und er auf 320mm war...

      wie gesagt kanns halt sein dass der prüfer sich querstellt... aber ich muss auch zugeben dass unsere prüfstelle einer der bescheidensten ist...