Vermieter kann pfänden ?

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Vermieter kann pfänden ?

    Mal ganz unabhängig vom Auto :)
    Ich möchte wissen, ob ein Vermieter dem Mieter die Miete pfänden kann ? Habe einen Mieter bei mir der zahlt einfach keine miete, so geht das nicht weil auch ich meine Kosten decken muss.

    jedenfalls habe ich mich dann schlau gemacht und hausverwalterscout.de/Magazin-…echt-mieter-pfaendung-744 finden können.
    was sagt ihr denn dazu ? Kennt sich jemand aus ?
    "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " Bertolt Brecht
    Du musst zuerst ein Mahnverfahren durchführen:
    Das Mahnverfahren ist ein schnelles, gestrafftes Gerichtsverfahren zur raschen Durchsetzung von Geldforderungen. Es zielt darauf ab, dem Gläubiger so schnell wie möglich zu einem Exekutionstitel zu verhelfen, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet. Die Zuständigkeit, also die Frage, bei welchem Gericht die Forderung geltend gemacht werden muss, richtet sich nach der Höhe der Forderung und dem (Wohn)Sitz des Schuldners.

    Die Einleitung des Mahnverfahrens erfolgt durch die Einbringung einer Mahnklage. In den Fällen, für die keine Anwaltspflicht besteht, kann der Gläubiger die Mahnklage grundsätzlich auch selbst einbringen, indem er das Mahnklagenformular der Justiz ausgefüllt an das zuständige Gericht übersendet.

    Wenn trotz erlangtem Titel das Mahnverfahren keine Befriedigung des Gläubigers bewirkt, der Schuldner also seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, ist der nächste logische Schritt in der Regel die Einleitung eines Exekutionsverfahrens.

    Der Sinn des Exekutionsverfahren besteht darin, den Rechtsanspruch des Gläubigers unter Zuhilfenahme des staatlichen Gewaltmonopols bzw. Imperiums durchzusetzen. Dafür kann sich der betreibende Gläubiger verschiedener Exekutionsmittel bedienen, das heißt der Gläubiger kann selbst wählen, auf welche Vermögenswerte des Schuldners er zur Befriedigung seines Anspruchs greifen möchte. Exekutionsmittel sind auch mit einander kombinierbar, sodass eine gleichzeitige Exekutionsführung auf mehrere Vermögenswerte möglich ist.

    Exekution auf Forderungen (Geldforderung)
    Die Zwangsvollstreckung auf Forderungen bewirkt, dass eine Forderung, die dem Verpflichteten zusteht, vom Gläubiger übernommen und eingetrieben wird. Der häufigste Fall für eine Forderungsexekution ist die Lohn- und Gehaltsexekution. Dabei teilt das Exekutionsgericht dem Arbeitgeber mit, dass – bis auf das Existenzminimum – nicht mehr an den Arbeitnehmer (Zahlungsverbot), sondern an den betreibenden Gläubiger gezahlt werden muss.
    Das Exekutionsgericht erlässt gegenüber dem Arbeitnehmer das Verbot, über die Lohn- bzw. Gehaltsforderung gegenüber dem Arbeitgeber zu verfügen (Verfügungsverbot).
    In der Regel wird die Geldforderung getilgt, indem der Arbeitgeber auf das Konto des Gläubigers überweist.

    Das Formular für das Einbringen einer Mahnklage findest Du hier: Justiz.gv.at
    Ausfüllen und beim für den Wohnsitz zuständigen Bezirksgericht einbringen.

    Greez,
    DOC!