§ - Frage zur Bestrafung

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    § - Frage zur Bestrafung

    Hallo,

    habe eine Frage, habe eine Strafverfügung bekommen da ich mit Xenon erwischt wurde -> bitte keine Diskussion über das Xenon, nur bezüglich ob der selbe Paragrapg 3 x abgestraft werden kann!! Danke

    habe 3 x 50€ bekommen für folgende verletzte Rechtsvorschriften:

    1) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG
    2) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG
    3) § 102 Abs. 1 KFG i.V.m. § 14 Abs. 1 KFG

    die genauen Texte lauten:

    1) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) eingebaut waren, obwohl keine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden war.
    2) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) eingebaut waren, obwohl keine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden war.
    3) .....das beim gegenständlichen Kraftfahrzeug Gasentladungslampen (Xenon) in Halogenscheinwerfergehäuse konnte nicht abgelesen werden, die eingebaut waren.

    Finde Pkt. 3 nicht wirklich verständlich, steht aber echt so da!!

    wenn das so ok ist dannn zahle ich die Strafe - war mir ja des Risiko bewusst, nur wenn man für den selben § nicht dreimal belangt werden kann werde ich Einspruch einlegen.

    Danke schon vorab für Info's dazu!!
    Tatsache ist, dass bei Verwendung von Xenon-Leuchtmitteln in Kraftfahrzeugen
    1. eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage,
    2. eine automat. Leuchtweitenregulierung und
    3. ein für Xenon-Leuchtmittel zugelassenes Gehäuse
    vorgeschrieben ist, wodurch sich die Punkte 1-3 von selbst erklären.

    Es wurden durch eine Tathandlung (Verbauen eines Xenon-Upgrade-Kits) insgesamt 3 Delikte verwirklicht, die jeweils für sich selbst strafbar sind, somit liegt keine Mehrfachbestrafung vor.
    Einspruch kann natürlich gemacht werden, wird sich der Strafbetrag nur erhöhen und nicht vermindern (mein persönlicher Rat).

    Außerdem wird noch eine Vorladung zur Landesregierung zur besonderen Begutachtung gem §58 KFG kommen.
    MfG
    BP-Hatzer3
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    A6 3.0 TDI s-line

    VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!