blaues kennzeichen

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      blaues kennzeichen

      hi ich hätte da mal eine frage draf ich mit blauen kennzeichen am we. auch fahren hab mir ein neufahrzeug angeschafft und möcht es natürlich jetzt kurz vorm winter nimmer anmelden besteht die möglichkeit weil ich mit dem fahrzeug nur mal kurz properundegefahren bin das ich auch kurz wieder mal mit blauen taferl fahren kann was muss ich beachten oder was dafür zahlen möchte doch nur mal kurz eine runde fahren und schauen ob alles past danke im voraus
      ja das ist nun die grosse frage woher ich sie bekomme entweder von dem jeniger der mirs autoverkauft hat oder ich glaube beim öamtc kannst glaub ich auch ausleihen wenn mich nicht alles täuscht gegen gebühr oder so aber du must ja da so an fahrtenschein auch haben wo du hin fährst und so ein shit oder nicht ????
      Glückwunsch zum neuen Auto!
      Der ÖAMTC verleiht meines Wissens nach keine blauen mehr und der Windi wird sie auch nicht so gern herborgen. ;)
      Grundsätzlich dürfen auch am Wochenende Überstellungs und Probe-Fahrten mit den "blauen Taferl" gemacht werden.
      Darunter fallen also Fahrten zur Überprüfung also die Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder Überführungsfahrten (Kann z.B. von einer Garage in eine andere sein) sowie die Abholung vom Käufer sind jedenfalls in Ordnung. Dazu muss sich das Fahrzeug aber in einem verkehrssicherem Zustand befinden. Wenn nicht eingetragene Änderungen am Fahrzeug sind, kann die Polizei Anzeige erstatten und im schlimmsten Fall den Entzug der blauen veranlassen.

      Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen oder ihrer Teile oder Ausrüstungsgegenstände oder Fahrten, um Fahrzeuge vorzuführen. Als
      Probefahrten gelten auch
      1. Fahrten zur Überprüfung eines Fahrzeuges an einem anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes,
      2. Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges durch den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer,
      3. Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges nach dem III. und V. Abschnitt und
      4. das Überlassen des Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg an einen Kaufinteressenten für die Dauer von bis zu maximal 72 Stunden, wobei auch Fahrtunterbrechungen zulässig sind.


      Greez,
      DOC!
      hi danke dir hab mich volle gefreut als er mir das Auto am freitag am abend no gebracht hat danke für die antwort hatte bei uns wo ich vorher mit meinem alten Auto immer Service machte die blauen kennzeichen gekriegt war heute schon underwegs leider kann ich ja sonntag nimmer fahren aber egal konnte ihn mal testen und überprüfen mfg marki