Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass
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GT Scheinwerfer würden einen cm bringen...
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wko.at/Content.Node/branchen/o…rkaenderung-M1-und-N1.pdf
Das wars würd ich mal sagen....
Und schon die Neue Frage:
So wie ich das lese gibt es jetzt gar keine Bodenfreiheit mehr, denn
"Festgelegt werden unter anderem Restfederwege und Grenzfederraten, die als Alternative zu der bisher verlangten Mindestbodenfreiheit von 110 mm im unbeladenen Fahrzeug ebenfalls ein sicheres Fahrverhalten garantieren."
wird das jetzt so gehandhabt? und könnte ich z.b auch 6 cm Bodenfreiheit typisieren??
Die Diskussion ist eröffnet
danke
Rocco RowdyI MOG KANE TIEFSPÜLBECKEN -
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Ich war am Freitag bei der Landesregierung Amstetten, Fahrwerk eintragen mit der 8cm Regelung.
Mit der Eintragung bin ich auf 10cm Bodenfreiheit.
Sie haben die Daten des Fahrwerks überprüft, haben bei denn Kotflügel etwas runtergedrückt ob das Fahrwerk Federt
und haben Gemessen von Boden bis Kotflügel Unterkante und von Boden bis Dach, diese Daten stehen jetzt im Zulassungsschein.
Das war alles.
Habe nur eine Achsvermessung und das Gutachtens vom Fahrwerk mitgebracht.
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