Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      und wie erkläre ich diesen satz einem prüfer:

      Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.


      muss ich vor dem fahrwerkseinbau schon MAL hin zum überprüfen?
      mein tt liegt serie unter 11.... und ich will jetzt ein gewinde einbauen. aber ich habe keine lust den "höherzulegen"
      Gruß,
      Max


      Müsstest du schon im vorhinein abklären, ob du bei Änderung des Fahrwerkes nun auf 11cm "höherlegen" musst oder er die gleiche Höhe wie Serie für das neue Fahrwerk anerkennt.

      Meine Infos sind dahingehend so, dass Fahrzeuge mit einer serienmäßigen Bodenfreiheit von <110mm für diese Bodenfreiheit auch geprüft sind und daher eine Fahrwerksänderung auf selbige Bodenfreiheit nicht untersagt werden kann.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      meine antwort zu nem mail an den hr. verkehrsminister:


      Im Auftrag des Herrn Vizekanzler darf ich Ihr E-Mail gerne beantworten.

      Leider ist es für uns nicht nachvollziehbar wie Sie zu Ihren Aussagen über sog. "Tuninggesetze" kommen, und dass diese sehr alt seien und überarbeitet gehörten. Das Kraftfahrgesetz (KFG) und die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) werden ständig angepasst und sind in der derzeitigen Fassung durchaus auf der Höhe der Zeit.

      Auch der Vorwurf, Österreich hätte in der EU beim Thema "Autotuning" eine Ausnahmestellung ist nicht nachvollziehbar, weil EU-Richtlinien für alle Mitgliedsländer gleich gelten, was von den EU-Gremien auch streng überwacht wird.

      Wenn Sie im speziellen die Regelung für die Mindestbodenfreiheit kritisieren, so darf ich darauf hinweisen, dass diese Bestimmung zum Schutz der Fahrzeuge dient, um Beschädigungen an der Unterseite der Fahrzeuge wie Fahrwerksteile, Motorteile (Ölwanne), Bremsanlage, Auspuffanlage und dergleichen zu vermeiden. Auf unseren Straßen ist eben mit baulichen Einrichtungen wie Garageneinfahrten oder Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung zu rechnen, die eine entsprechende Bodenfreiheit erfordern.

      Als Beilage darf ich Ihnen den Erlass über Fahrwerksänderungen übermitteln, indem eine ausführliche Begründung für diese Regelung angeführt ist.

      Ich darf Ihnen versichern, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht aus Zeitmangel so sind, und dass es sicherlich vielschichtige Gründe dafür gibt, warum speziell die Thematik der Fahrzeugänderungen so geregelt ist. Im Vordergrund wird für Vizekanzler Hubert Gorbach immer die Verkehrssicherheit stehen.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Mag. Florian Phleps
      Bürgerservice
      Kabinett des Vizekanzlers und Bundesministers
      für Verkehr, Innovation und Technologie



      der erlass ist genau wie der auf seite 1.
      WER LANGSAM FÄHRT WIRD LÄNGER GESEHEN :D
      Auf unseren Straßen ist eben mit baulichen Einrichtungen wie Garageneinfahrten oder Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung zu rechnen, die eine entsprechende Bodenfreiheit erfordern.

      als ob es in D so etwas abartiges wie Gargeneinfahrten nicht gebe
      in D werden 11cm nur als Richtlinie genommen
      wenn ein Auto dort 8cm hat und bei der TÜV Prüfung ohne irgendwo zu streifen durchkommt, wirds eingetragen.
      und bei uns versteifen sie sich per Gesetz auf die 11cm.

      denn wie kommen sonst Ferrari & Co. zu ihren Strassenzulassungen
      ROLLIN´LOW
      Auch der Vorwurf, Österreich hätte in der EU beim Thema "Autotuning" eine Ausnahmestellung ist nicht nachvollziehbar, weil EU-Richtlinien für alle Mitgliedsländer gleich gelten, was von den EU-Gremien auch streng überwacht wird.


      hmm aber ist da nicht ein unterschied zw EU und Ö was die bodenfreiheit betrifft oder gibts sowas in dem EU gesetz ned????
      WER LANGSAM FÄHRT WIRD LÄNGER GESEHEN :D