Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      Original von 35P
      Aber jetzt MAL ehrlich: Warum heißt es immer das die EU-Gesetze überall gelten, wenn das überhaupt nicht stimmt? Warum darf ein Deutscher ganz legal Schnee räumen und wir nicht?
      Wo liegt das Problem nur gscheite Fahrwerke zu typisieren und den Rest aus dem Verkehr zu ziehen(Flex-Fahrwerk,etc.)?
      Und jeder der halt so tief ist das durch Bodenschwellen, verkehrsberuhiger, etc. Schäden an seinem Auto entstehen können haftet selber dafür!
      Würde dem Staat Österreich auch sicher Geld bringen, da dann glaube ich ein jeder typisieren fahren würde!
      Verstehe denn Sinn von diesem Sch****-Erlass bis heute nicht... :gruebel:


      Nur so viel, auch wenn es immer von vielen dementiert wird, die 11cm Regelung, genauer 110mm ist in den EU Fahrzeuggenehmigungsrichtlinien drinn!! Aber eben nur als regelung bzw. Richtlinie, aber kein Gesetz! Jedoch ist es trotzdem für Fahrzeughersteller möglich, fahrzeuge mit nur 6cm Bodenfreiheit, genehmigen zu lassen! Das einzige was hier jedoch bindend ist, sind die 50cm Lichtaustrittsunterkannte, und diese its VERPFLICHTEND einzuhalten!!
      Also, was nützt es, wenn zb. der 11cm ERlass geändert werden würde, denn wenn man bedenkt, das manche Fahrzeuge mit einer tieferlegung unter den 11cm auch unter den vepflichtenden 50cm Lichtaustrittsunterkannte sind (ab einem gewissen Baujahr, ältere sind da ausgenommen, BJ, weiß ich nimma glaub BJ 90 is da die grenze)! Beispiel: Polo 6N, 11cm Bodenfreiheit, 51cm Scheinwerferunterkante, ca 5mm toleranz zu echten Lichtaustrittsunterkannte (hergenommen wird aber immer Scheinwerferunterkante), das bedeutet, mehr als ca auf 10cm Bodenfreiheit geht da auch nix, also fazit, der 1cm macht das Kraut auch nimma Fett!

      Zum Thema Eigenhaftung: So etwas gab es MAL kurz in Bayern, wurde aber schnell wieder beigelegt!!

      So etwas wäre nicht möglich, bzw. ich als Fahrzeughalter, würde das nie und nimmer unterschreiben bzw. realistisch realisierbar werden, denn was wäre, nur als Beispiel, sofern ich mir die Ölwanne aufschlitzen würde, Öl verliere, auf diese stelle, vielleicht auch Kurve, ein Fahrzeug oder gar ein Bus/Schulbus ins schleudern kommt, einige Insassen schwer verletzt, vielleicht auch tote gibt, glaubst du, es wäre in diesem Fall möglich, so einen meist verurschten Schaden zu begleichen??? Nie im leben!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bocki“ ()

      Servus!

      Ihr dürft bitte nicht denken, dass in Deutschland alles erlaubt ist!
      Auch hier gibt es Gesetze und Richtlinien!
      Eintragungen im Fahrzeugschein von irgendeinem Prüfer eingetragen, heißt noch lange nicht, dass es auch Erlaubt ist!!!
      Ich hatte mein KW-Gewinde V2 auch von einem Prüfer eintragen lassen und es wurde keine Begrenzung eingetragen. Dass heißt, ich hätte meinen Golf bis auf den Boden schrauben können und dennoch wäre es illegal gewesen, obwohl es eingetragen war.
      Bei uns gibt es vielleicht nicht den 110mm-Erlaß in der Form wie bei Euch aber dafür müssen in D normaler Weise vorgegebene Abstände zwischen Radmitte und Kotflügelkannte in der Senkrechten eingehalten werden.
      Ich bin genau an der Grenze des Legalen mit meiner jetzigen Eintragung und kann mit gutem Gewissen sagen, dass ich niemals 11cm Bodenfreiheit habe!
      Am Wörthersee fahren auch immer genug Fahrzeuge rum, wo ich meinen würde, wenn ich hier Eure Sorgen so lese, dass diese in Österreich nie eine Straßenzulassung bekommen würden und davon aber abgesehen in Deutschland auch nicht! Ich spreche hier von Fahrzeugen mit ringsum getönten Scheiben und Fahrzeugen, die so tief sind, dass diese meiner Meinung nach unfahrbar sind und dennoch sieht man die jedes Jahr wieder am See und das bei dem Aufgebot an Staatsgewalt. Und mich zocken die wegen Aluminium-Fußmatten AB, wobei ich noch immer nicht nachvollziehen kann, mit welchem Recht sie das tun dürfen, denn schließlich ist mein Golf in Deutschland zugelassen und nicht in Österreich!

      MfG

      WideGolf4
      Original von WideGolf4
      Und mich zocken die wegen Aluminium-Fußmatten AB, wobei ich noch immer nicht nachvollziehen kann, mit welchem Recht sie das tun dürfen,


      Soviel ich weiß, ist das nicht erlaubt, weil die, in Falle eines Unfalles; sich aufstellen, und dir deine Beine "abhacken" könnten :scream:

      Und wenn du irgentwas "gefährliches" an deinem Auto hast, is das sch**** egal, wo du das zugelassen hast

      Die Rennleitung findest immer irgentwas, aber was will man tun :ohno:
      Original von WideGolf4
      Ich spreche hier von Fahrzeugen mit ringsum getönten Scheiben und Fahrzeugen, die so tief sind, dass diese meiner Meinung nach unfahrbar sind und dennoch sieht man die jedes Jahr wieder am See und das bei dem Aufgebot an Staatsgewalt. Und mich zocken die wegen Aluminium-Fußmatten AB, wobei ich noch immer nicht nachvollziehen kann, mit welchem Recht sie das tun dürfen, denn schließlich ist mein Golf in Deutschland zugelassen und nicht in Österreich!

      MfG

      WideGolf4


      Der konventionelle österreichische Kieberer kriegt vermutlich vor dem See eine kurze Einschulung in Sachen Tuning.
      Kennzeichen kann im Grunde genommen nur ein Prüfer der Landesregierung abnehmen, aber wegen fehlender Reflektoren oder nicht fixierter Alufussmatten zu strafen kann jeder Strassenpolizist.
      Die Alumatten mussen mit dem Fahrzeug verschraubt sein und rutschfest ausgeführt sein (Verletzungsgefahr, Unfallgefahr).
      Strafen können sie Dich deswegen, weil Du, sobald Du auf österreichischem Hoheitsgebiet bist, Dich der österreichischen Rechtsprechung unterwerfen musst. Wenn sie Dich beim zu schnell fahren erwischen, dann strafen sie Dich auch (ausser bei Radarfotos, da gehen die Deutschen ja "straffrei aus, weil wir von hinten geblitzt werden und nicht von vorne).
      Sie könne Dir auch Dein deutsches Fahrzeug stillegen, wenn es nicht verkehrs und betriebssicher ist (z.b. nicht genehmigte Tieferlegung, hat aber nix mit unseren 11cm zu tun)
      Grüsse,
      DOC!
      :rofl: Der Staat Österreich :rofl:

      Jaja die Lässigen Kontrollen wo der "nette" :haue: Herr glaubt er kann ... :-h

      Sind meistens immer die netten Nachwuchs Kiwara die noch keine :haue: kriagt habn ...............

      es geht ja immer um den gegenseitigen Respekt den diese Herren nicht kennen ...........

      deshalb Auto Stehen Lassen und :essen: :-d :kotz: :schnarch: :sabber: aber Nur nicht mitn Auto Fahrn denn wenn MAL keiner Fahren würde dann tät den "netten " Herrn sehr schnell langweilig werden ..... :grml:

      mfG :-w

      Typisierung

      Wollte mall wissen ob mann ein Fahrzeug das in Kärnten Typisiert ist in Niederösterreich auch Typisieren muss?
      Ein Freund hat ein Golf Cabrio dass keine 11 cm hat, ist jedoch typisiert! Fraglicher weisse wurde eine Fahrzeughöhe auf das Dach angegeben!
      Was meint Ihr dazu????
      der witz des tages. ich hatte vorher weniger als 11cm. nochmal überprüft, gestern 13cm, soweit ok. das fahrwerk eintragen war aber nicht möglich, weil ich das gewinde angeblich zu weit raufgedreht habe! im gutachten steht was von "geprüfter bereich: max. 135mm von oberer federbeinschraube bis oberkante federteller". ich hatte 170mm.

      wenn ich den federteller jetzt wieder auf die zulässigen 135mm runter schraube, verringert sich meine bodenfreiheit wieder auf unter 11cm. ich glaub, ich steh im wald! :bang:
      Original von Cop-Magnet
      der witz des tages. ich hatte vorher weniger als 11cm. nochmal überprüft, gestern 13cm, soweit ok. das fahrwerk eintragen war aber nicht möglich, weil ich das gewinde angeblich zu weit raufgedreht habe! im gutachten steht was von "geprüfter bereich: max. 135mm von oberer federbeinschraube bis oberkante federteller". ich hatte 170mm.

      wenn ich den federteller jetzt wieder auf die zulässigen 135mm runter schraube, verringert sich meine bodenfreiheit wieder auf unter 11cm. ich glaub, ich steh im wald! :bang:


      bist ned allein damit... ich hab heute MAL probiert, das fahrwerk in meinem cab auf ein "legales" maß zu schrauben (12cm, sicherheitshalber :-h)

      als ich mir das dann MAL angeschaut hab, hab ich mich doch sehr gewundert, weil das dann schon so weit raufgedreht war, dass nicht mehr viel gefehlt hätte und das gewinde wär nach oben zuende gewesen.

      ich kann mir das jetzt wahrscheinlich ausbauen und zum anschauen in die wohnung stellen, ich bin momentan genauso geladen wie du... :burn:
      @gti374
      Du musst das fahrzeug nicht in NÖ typisieren, typisierung ist für ganz Österreich geltend!, Das der abstand von boden bis zur Dachkante eingetragen ist, ist in Kärnten normal, aber die 11cm brauchst trotzdem, sonst gibts behördliche......, und den prüfern is es egal wie hoch der abstand ist der eingetragen ist, hast die 11cm nicht, siehts trotz typisierung schlecht aus!!(kenne das..), wenn er echt so tief ist war das sicher wieder so ne "geschobene" partie, bei der typisierung...
      würde bei meinem motor nicht 16 v obenstehen, würd ich nicht mal wissen was unter der haube ist :hihi: :hihi:
      :gruebel: :gruebel: aber wofür das DOHC steht weiss ich bis heute noch nicht :gruebel: :gruebel: