Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      dann frag ich mich, wieso die solche fahrwerke verkaufen. wenn man es auf die "österreichische" höhe, also über 11cm schraubt, ist es mit den standardfelgen nicht mehr im geprüften bereich, laut hersteller. das kann's aber ned sein!

      nochmal zusammengefasst:

      laut fahrwerks-gutachten darf der abstand vom schrauben bis zum oberen federteller max 135mm haben.
      wenn man das mit den originalen 15 zoll felgen macht, hat man aber nur eine bodenfreiheit von 9cm!

      hab mir das gutachten noch nie so genau durchgelesen, das steht dort verdammt klein drinnen. und ich denke, normalerweise liest sich das auch kein prüfer durch, ich mußte natürlich wieder einen ober-gschaftler erwischen! na super. das fahrwerk kann ich abschreiben ... :-f
      Bilder
      • bsp.jpg

        17,5 kB, 269×537, 753 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cop-Magnet“ ()

      @gti374 Hab auch in etwa so einen Fall wie du es kennst.

      Mein Auto wurde irgendwann MAL 2001 oder so typisiert....die Kontrollmaße stimmen alle zu 100Prozent überein aber wenn ich jetzt beim querlenker oder so messe habe ich um die 10-10,5cm.....so jetzt stellt sich die Frage wie gibt es sowas??
      Ich würde es ja verstehen wenn die Kontrollmaße auch nicht mehr stimmen würden,dann täte ich sagen dass Fahrwerk ist nachgegangen aber dies ist zu 100Pro nicht der Fall und an den Maßen wurde auch nichts verändert dass sieht man am Original im Typenschein.ALSO??

      Also ich mach da jetzt nichts dagegen weil wenn ich Ihn jetzt um 1 cm höher legen dann stimmen die Maße nicht mehr und dass darf ja dann auch nicht sein.
      :bang: :bang: :bang: :bang: :bang: :streit:

      Mfg

      RE: Der "11 cm" Erlass

      ZITAT:

      Wenn Sie im speziellen die Regelung für die Mindestbodenfreiheit kritisieren, so darf ich darauf hinweisen, dass diese Bestimmung zum Schutz der Fahrzeuge dient, um Beschädigungen an der Unterseite der Fahrzeuge wie Fahrwerksteile, Motorteile (Ölwanne), Bremsanlage, Auspuffanlage und dergleichen zu vermeiden. Auf unseren Straßen ist eben mit baulichen Einrichtungen wie Garageneinfahrten oder Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung zu rechnen, die eine entsprechende Bodenfreiheit erfordern.

      Wie nett vom Staat, das er auf unsere Fahrzeuge Rücksicht nimmt (Schutz der Fahrzeuge)!! Sollen lieber mit unseren Steuergeldern u. mit den Einnahmen der Vignette schauen, das es nicht solche Fleckerlteppiche alias Straßen in Österreich gibt!!

      Ich finde, das es sehrwohl gerechtfertigt ist, das Fahrzeug zu typisieren, da es ja auch um die Sicherheit des Lenkers und der übrigen Verkehrsteilnehmer geht. Aber es sollte eine Möglichkeit geben, Typisierungen unter 11cm vornehmen zu können. Wenn ich mein Fahrzeug beschädige, ist das wohl mein Problem! Sollte Öl auf die Fahrbahn gelangen, muss ich eben die Kosten für die Säuberung übernehmen, ganz einfach. Ich bin mit 4,5cm Bodenfreiheit mit meinem Cabby gefahren (bis die Tafeln weg waren!), hatte aber absolut nirgends ein Problem. Jeder der so ein Fahrzeug hat, weiß ja zu sagen wir 80% wo er damit fahren kann oder nicht! Gebe zu das 4,5cm schon etwas deftig waren :-h, aber 8cm sollten wohl kein Problem darstellen. Bein neuen Fahrzeugen ist das glaube ich auch nicht so das Problem, mit 18-20 zoll komm ich mit einer Tieferlegung, die optisch halbwegs schön aussieht, nicht so weit runter als mit z.B. einem 1er Golf, auf dem halt 14 Zöller schön aussehen, was von vornherein bedeutet, dass das Fahrzeug durch die kleinen Maße der Rad/Reifen Dimension weiter unten ist. Wer fährt schon mit 14" Alu´s mit 11cm durch die Gegend, das schaut dann aus wie a Kinderwagerl!! Mit den Kontrollmaßen bin ich ja beim 1er Cabrio mindestens gleich hoch als mit dem Originalfahrwerk, da heißts dann: Außer Spesen nix gewesen!! Vor Jahren hat´s ja mit den 7 bzw. 8cm Bodenfreiheit auch geklappt, warum soll´s jetzt nicht gehen?!

      Finde das ist nur wieder eine Form von Abzockerei, sonst nix!
      Irgenwann wirds MAL jedem zu blöd sein, dann wird keiner mehr was kaufen, die Tuningfirmen gehen pleite!! Möchte nicht jede Minute auf der Straße Angst haben, meine Taferln wieder abgeben zu dürfen!
      LG, Robert

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „89er_Cabrio“ ()

      Wie ist das eigentlich mit Ferrarie, Porsche und Lamborghini in Österreich die haben teilweise AB Werk keine 11cm Bodenfreiheit :gruebel:

      Normalerweise dürften die dann ja auch nicht für die Straße zugelassen sein.

      Bei uns in Deutschland kriegen die es auch nicht geregelt, ein Gesetz über die Bodenfreiheit gibt es nicht ledeglich ein Merkblatt beim Tüv was eine gewisse Bodenfreiheit entfielt aber nicht vorschreibt. Der Polizei ist das aber egal und die behaupten es ist nicht zulässig und lassen das Auto stillegen wenn es ihnen nicht passt obwohl alles Eingetragen ist.

      Irgendwie komisch fühle mich ziemlich verarscht obwohl ich noch nie probleme hatte obwohl mein Auto auch recht Tief ist (Bodenfreiheit 7cm).

      Aber leider werden wir der willkühr der Behörden ausgesetzt bleiben.
      :bang: ;(
      Vento 1.8 90PS
      Bora 1.6 101PS

      Rechtschreibfehler sind nicht immer freiwillig, aber zum glück gibts ja Künstlerische freiheit :verlegen:
      hmm.. um Missverständnisse auszuschliessen .. unter 11 cm haben ist nicht verboten (siehe EU-Richtlinie) ABER es ist laut obigem Erlass (auf Seite 1) verboten, Tieferlegungen unter 11 cm EINZUTRAGEN. daraus ergibt sich zwangsläufig, daß du, bei nachträglicher Veränderung, niemals unter 11 cm richtig eingetragen bekommen kannst (weil genau DAS ist verboten). Durch diese Regelung ist es möglich, daß Fzg mit EU-Genehmigung sehr wohl (weit) unter 11 cm Bodenfreiheit haben dürfen (respektive andere "Abweichungen"), und genau daher ist dies ein Erlass und kein Gesetz, und daher kann ein Fahrzeug aus D (mit derzeitiger Zulassung in D) in Ö auch unter 11 cm haben (sofern in D ordnungsgemäß eingetragen) weil es nicht unter diesen Erlass fällt und rein gesetzlich nichts dagegen spricht. Der durchführende Beamte kann hier nur die verkehrssicherheit in Frage stellen - sofern er für dies qualifiziert - und das Fahrzeug stillegen, begibt sich dabei aber bei unvorsichtigem Vorgehen auf dünnes Eis. Ist klar, nicht fest montierte Alu-Fußmatten sind offensichtlich nicht so das gelbe vom Ei. Nervig, aber muss man schon einsichtig sein.

      Die 50 cm Abstand Licht<->Boden ist fix, weil (EU)Gesetz und das gilt auch für zB Ferraristi.
      Original von Ventodriver
      Wie ist das eigentlich mit Ferrarie, Porsche und Lamborghini in Österreich die haben teilweise AB Werk keine 11cm Bodenfreiheit :gruebel:

      Normalerweise dürften die dann ja auch nicht für die Straße zugelassen sein.

      Bei uns in Deutschland kriegen die es auch nicht geregelt, ein Gesetz über die Bodenfreiheit gibt es nicht ledeglich ein Merkblatt beim Tüv was eine gewisse Bodenfreiheit entfielt aber nicht vorschreibt. Der Polizei ist das aber egal und die behaupten es ist nicht zulässig und lassen das Auto stillegen wenn es ihnen nicht passt obwohl alles Eingetragen ist.

      Irgendwie komisch fühle mich ziemlich verarscht obwohl ich noch nie probleme hatte obwohl mein Auto auch recht Tief ist (Bodenfreiheit 7cm).

      Aber leider werden wir der willkühr der Behörden ausgesetzt bleiben.
      :bang: ;(


      Jein! sagen wir so, es schaut da niemand genau! Wenn man es genau nimmt, haben zb. Porsche sogar um die 13cm Bodenfreiheit, und wer sich einen wirklichen Ferrari vom Werk anschaut, wird auch feststellen, das der relativ hoch ist, also auch so mind. um die 12-13cm Bodenfreiheit! ABER, die meisten dieser Fahrzeuge haben schon vomn WErk aus ein gewindefahrwerk drinn, bzw, höhenbverstellbares, ältere Fahrzeuge zb. porsche, wie beim Käfer "Drehstäbe" drinn, also auch verstellbar und die Fahrzeuge die tiefer sind, sind nachträglich tiefer gelegt, aber halt mi dem Serienfahrwerk, und ist wiederum ebenfalls net zulässig, nur wird bei diesen fahrzeugen etwas "weniger" richtig nachgeschaut, sofern man net zu extrem tief damit unterwegs ist, bzw. einige Beamte trauen sich da doch net so richtig ran!!

      11cm ist in der EU rEgelung, stimmt, eine Richtlinie, also ein "sollte" Paragraph, also, wenn in der EU ein Fahrzeug mit nur 9cm genehmigt wird, ist dies auch gültig, doch wird man auch mit einem Serienauto kaum unter diese MArke kommen (einige Ausnahmen gibt es, da sind vielleicht 10,5cm oder 10cm), da gesetzlich bindend in der EU GEsetzeslage, die 50cm Lichtaustrittsunterkannte bei den Scheinwerfern ist, bei Fahrzeugen AB Bj88, und wer MAL da wirklich bei seinem Fahrzeug nachschaut, wird feststellen, das eine Gesetzesänderung in Ö bzw. Aufhebung des 11cm Erlasses nix bringen würde, denn im Endeffekt kommt man da bei vielen Fahrzeugen aufgrund dieser gesetzlichen Auflage auch net max unter 10cm Bodenfreiheit!

      Im eNdeffekt müßen es wir leider so hinnehmen! Und Fahrzeuge vor BJ. 88 werden auch immer weniger,.......
      Und Fahrzeuge vor BJ. 88 werden auch immer weniger,....


      jop, naturgemäß, im lauf der Zeit :D

      Nein Scherz, was soll man machen, natürlich gehts um die Sicherheit, aber die Optik ist halt auch ein wichtiges Kriterium und unter den Politikern gibts sicherlich nicht grad viele Tuner :-h

      Ich find, dass das auch ein Grund ist, warum "FastAndTheFurious-Schürzen" mittlerweile schon langsam wieder out werden, weils einfach komisch aussieht, wenn darauf ein Spoilerschwert montiert ist und das 15 cm über den Boden schwebt.

      Vielleicht wirds irgendwann MAL was mit Luftfahrwerk und unter 11cm, aber zu 90% werden wir nur davon träumen können.

      lg
      wheel whores :fisheye:
      Original von Cop-Magnet
      dann frag ich mich, wieso die solche fahrwerke verkaufen. wenn man es auf die "österreichische" höhe, also über 11cm schraubt, ist es mit den standardfelgen nicht mehr im geprüften bereich, laut hersteller. das kann's aber ned sein!


      Weil´s Leute gibt die´s kaufen...ganz einfach. :auslach:

      Grüsse,
      DOC!
      Weil´s Leute gibt die´s kaufen...ganz einfach.


      Das stimmt schon so, nur ganz so einfach ist es nicht!

      Die meisten dieser Fahrwerke sind vom Tüv Deutschland geprüft und dort rennt es ein bisschen anders, denn da werden die Fahrwerke anstandslos eingetragen und du wirst eher schief angeschaut, wenn du beim Tüv auf 11cm und somit oft außerhalb des geprüften Verstellbereichs vorfährst!
      Bzw. hat man natürlich dort keine Chance es so einzutragen, würde auch niemand freiwillig machen also MUSST du tiefer fahren! ;)
      Die Fahrwerke liegen auch optimal bei einer Bodenfreiheit von 6-8cm behaupte ich jetzt MAL, da ich ein H&R Gewinde hatte, bei dem es sich zwar zum Glück ums A* - lecken ausging auf 11cm zu typisieren, es aber schier unmöglich erschien das Auto so "fahrbar" zu bewegen!
      In Deutschland steht die Wirtschaft über dem Tüv bzw. spielt das mit, denn dort gibts keine "Landesregierung", der Tüb und die Dekra sind privat und haben somit nur Freude mit jedem Tuner, der seinen Wagen ordentlich hergerichtet hat!
      Die Preise sind auch ein Hammer in D, ich war eine Zeit lang mit mit Jürgen aus Deggendorf (DEG-J3 glaube ich) in Kontakt wegen seines Motors vielleicht kennt ihn der eine oder andere, jedenfalls hat er mir geschrieben, dass die Abhnahme in D beim S3 Motor in seinem Golf 2 ca. €150.- gekostet hat und auch keine weiteren Probleme bereitet!
      Das sind nun MAL die Unterschiede hierzulande und damit muss man sich wohl oder übel abfinden!
      Wie schon so oft geschrieben könnte ich über dieses Absurde Gesetz seitenlang schreiben und stundenlang diskutieren aber habe einfach keine Lust mehr!
      Bin aber mit Sicherheit bei jedem Schritt und jeder Idee mit Unterstützung dabei, die in irgendeiner Form auch nur die kleinste Veränderung der Sachlache bewegen würde!

      Mfg Roland! ;)