Domy schrieb:
Ja das ist schon klar das die da keine Vollpfosten sind, aber es wäre im Gesetzlichen Rahmen, deswegen können die auch nichts machen. Restgewinde steht nie im Zulassungsschein! Wenn man zum Prüfzug kommt bringt das alles nichts da muss man halt dann die Strafe bezahlen weil wenn ich mir das GTI Treffen als Beispiel ansehe sind sowieso fast alle Fahrwerke nachträglich verändert. Das bringt nur bei normalen Verkehrskontrollen was. Aber wie hoch ist die Change auf offener Straße vom Prüfzug erwischt zu werden wirklich, sehr gering meiner Meinung nach
Ok, also ich machs nochmal:
Auch die Prüfung nach dem neuen VdTÜV 751 ist nur ein Erlass, d.h. es hat für uns Bürger keine Wirkung. ("Wir kennen den eigentlich nicht") Für uns gilt nur die PBSTV, in dieser ist geregelt, dass ein Fahrzeug unter 9cm ohne behördliche Genehmigung ein schwerer Mangel und ein Fahrzeug unter 7cm ohne behördliche Genehmigung Gefahr im Verzug.
D.h. hast du alles korrekt eingetragen, hast du bei max. Achslast nur 8cm, dies führt dazu, das du selbst voll beladen keinen schweren Mangel hast, da du eine behördliche Genehmigung hast. Schraubst du allerdings runter und kommst voll beladen unter 7cm reißen sie dir die Taferl, da du hierfür keine behördliche Genehmigung hast.
Ich bin sowieso der überzeugung, dass ich mein Gewindefahrwerk so einstellen kann wie ich möchte, sofern ich im TÜV geprüften Bereich des Fahrwerks bleibe. Denn die Änderung des Fahrzeugs ist das Fahrwerk und nicht die Tieferlegung. (Denn Zubehörfedern kann ich anscheinend ohne Genehmigung fahren und hier verändert sich auch die Höhe, allerdings sind die Federn bereits genehmigt) Aber das ist meine persönliche Rechtsmeinung.
Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass ein nachträgliches runterdrehen mE keine Auswirkungen hat, sofern du niemals unter 7cm kommst.
Beispiel: Eintragung unbeladen auf 9,3cm, vollbeladen. (Nun kommt persönliche Meinung, die von den Behörden allerdings mWn nicht vertreten wird ) Fahrzeug wird runtergedreht auch 7,5 cm = kein problem, da nicht unter 7cm, allerdings keine Genehmigung dadurch schwerer Mangel; Fahrzeug runtergedreht auf 6,5 cm = gefahr im verzug; Fahrzeug runtergedreht auf 9cm = kein problem!; runtergedreht auf 9cm aber vollbeladen auf 7,8 cm = keine Genehmigung und unter 9cm ist ein schwerer Mangel; runtergedreht auf 8cm und vollbeladen auf 6,9 cm = rießiges Problem da Gefahr im verzug da nicht behördlich genehmigt.
Die beiden letzten Beispiel meinen, das es runtergedreht wurde du zb auf Urlaub fährst, vollbeladen bist und erwischt wirst!
Hoffe das ist nun verständlich!