Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      Typ17schrauber schrieb:

      Bei den Autos, die ich bei meinem Zivi typisieren habe lassen, war nie die Rede, das Auto beladen zu müssen oder so. Tiefster fester Karosserie-Punkt min. 11 cm. Es ist interessant, wie unterschiedlich bei einem in Östereich einheitlich geltendem Gesetz gearbeitet/typisiert wird. In dem Bundesland geht das nicht, bei einem anderen widerum schon usw..... !!! :fluch: :bang:

      Ehrlich gesagt: reine Abzocke und im Endeffeckt kann dich die Rennleitung trotzdem zur Überprüfung in die Landesregierung schicken. Is natürlich wieder mit Kosten verbunden, die der Fahrzeughalter löhnen darf. :burn:

      Was macht man aber nicht alles um so "legal" wie nur möglich auf der Straße unterwegs zu sein :hmm:

      les mal ein paar beiträge zuvor (Beitrag von andi80, 19. Juni 2013, 11:34), dann weißt du warum jetzt beladen wird und richtigerweise damals bei deinen typisierungen nicht :grins:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Lampi“ ()

      Man muss bei der ganzen Geschichte jetzt einmal von Grund auf untscheiden:

      Laut VdTÜV gilt folgendes:

      -) Änderung nur der Federn (serienmäßige Stoßdämpfer und Endanschläge) gibt es keine minimale Bodenfreiheit (man kommt maximal 3-4 cm runter), da das Fahrzeug unter keinen Umständen tiefer kommen kann als vom Hersteller vorgesehen

      -) Fahrwerksänderung mit Änderung der Einfederwegsbegrenzungen (Gewindefahrwerk, Komplettfahrwerk) muss beladen werden bis auf die höchst zulässigen Achslasten, dann müssen noch 8 cm am tiefsten festen Punkt übrig bleiben
      Also uns hat der Tüv Österreich in Kärnten erklärt, das wir uns ein ordentliches härte verst. Gewinde kaufen sollen
      und das Auto auf 9cm Bodenfreiheit einstellen sollen (unbeladen) , dann kann nichts passieren!
      So der Tüv Mitarbeiter.

      Wie es wirklich ist seh ich ca. in 1Monat dann fahr ich zum Tüv. :hihi:



      Schmäh oder?



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      War letzte Woche beim Tüv Austria mit mein 4er Cabrio. Und hab auch gleich bei ihnen 17er und Gewindefahrwerk eintragen lassen. Weil der Tüv arbeitet mit der MA46 zusammen für Wiener. Und der tiefstefeste punkt war auf 10cm unbeladen. Und dann wird das Fahrzeug auf maximale Achslast beladen und da darf der tiefste punkt nicht unter 8cm sein. Wenn es ein härteverstellbares ist muss es auf ganz weich gedreht werden. Besser ist ein normales das sehr straff ist dann geht 10-9,5cm als tiefsterpunkt der eingetragen wird.
      Wenn es ein härteverstellbares ist muss es auf ganz weich gedreht werden. Besser ist ein normales das sehr straff ist dann geht 10-9,5cm als tiefsterpunkt der eingetragen wird.


      Ich kann das nicht verstehen.
      Dämpfung ist eine geschwindigkeitsabhängige Größe, die bei einer statischen Messung keinen Einfluss hat.
      Aufgrund des Aufbaus eines härteverstellbaren Dämpfers wäre es theoretisch möglich, die Höhe zu beeinflussen. (Praktisch habe ich das bisher nur einmal an einer Motocross so gesehen/verbaut). Alerdings sprechen wir hier bei einer Motocross von Dämpfkräften um 10kN bei ca 2m/s Kolbengeschwindigkeit.

      Außerdem würde das nur klappen, falls das Fahrzeug auf der Bühne steht, die Räder voll ausgefedert sind, dann auf hart gedreht wird und anschließend so langsam wie irgend möglich niedergelassen wird.
      Im Anschluss dürfte das Fahrzeug keinen Millimeter mehr bewegt, geschweige denn beladen werden.
      Jede Belastung und Federbewegung würde das Fahrzeug auf Normalhöhe sinken lassen.

      Aber naja ...


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      Gewindefahrwerk Bodenfreiheit 95 mm Leerstand

      Golf VI 2.0 TDI mit man. Schaltgetriebe und 225/35R19 auf 7,5x19 et51 mit Gewindefahrwerk von EIBACH

      Bodenfreiheit im Leerstand 95 mm

      bei voller Belastung bis max. Achslast 82 mm

      Restfederweg bei max. Achlast vorne 25 mm

      Tiefer geht nicht, aber sieht ja schon gut aus. Alles eingetragen.