Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      hätte jetzt auch MAL eine Frage:

      wo steht eigentlich, was als "gefahr in verzug" zu beurteilen ist oder kann das der exekutivbeamte selbst entscheiden??

      und wo steht, dass bei unter 11cm die Kennzeichen abgenommen werden, denn im GZ. 190500/8-II/B/5/00 (11cmErlass) steht unter Tieferlegung B8.:

      B.8.) Wurde bei Überprüfungen nach §56 bzw. §58 KFG 1967 und Begutachtungen nach §57a KFG 1967 festgestellt, dass die Angaben im Kontrollblatt nicht eingehalten werden und das Fahrzeug nachträglich geändert wurde, so ist dies als schwerer Mangel einzustufen.

      und ein schwerer Mangel bedeutet ja NICHT "Gefahr in Verzug" und somit kann keine Kennzeichenabnahme erfolgen.

      Auf welches Recht stützt sich jetzt eine Kennzeichenabnahme aufgrund einer Nichteinhaltung der Mindestbodenfreiheit??
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Steht im Mängelkatalog bzw. der PBStV (Prüf und Begutachtungsstellenverordnung)
      Im Mängelkatalog werden gewisse Positionen als schwerer und in der PBStV als leichter Mangel beurteilt (zum Beispiel Airbag deaktiviert/ausgebaut; Mängelkatalog - SM, PBStV –LM).

      Die PBStV hat Vorrang vor dem Mängelkatalog. Mängelkatalog und PBStV sollen aber vereinheitlicht werden. Dies wird durch eine Anpassung des Mängelkatalogs in seiner nächsten Auflage erfolgen.

      Gefahr in Verzug wird wie folgt definiert:

      Fahrzeuge mit Mängeln, die zu einer direkten und unmittelbaren
      Gefährdung der Verkehrssicherheit führen oder mit denen eine
      unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, üblem Geruch oder
      schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden. Der Lenker
      des Fahrzeuges ist darauf hinzuweisen, daß das Fahrzeug auf
      Grund des festgestellten Mangels nicht verkehrs- und
      betriebssicher ist. Solche Mängel sind umgehend zu beheben.

      5.1.3 (322) Federung, Stabilisator
      • Unsachgemäße Veränderungen am Fahrwerk Tieferlegung
      • Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung
      • Kontrollmaß nicht eingehalten SM,GV


      Wenn 2 dieser Punkte zutreffen, wären es zwei schwere Mängel in Kombination, also bereits als Gefahr in Verzug zu werten.

      Feststellen kann Gefahr in Verzug ein dafür entsprechend geschultes und Ausgebildetes Organ. (Verkehrspolizei, Prüfer der jeweiligen Prüfstelle)

      Eine 3-Tägige Schulung reicht teilweise hierbei bereits als "entsprechende Schulung" aus!

      Grüsse,
      DOC!
      Original von DOC!
      Gefahr in Verzug wird wie folgt definiert:

      Fahrzeuge mit Mängeln, die zu einer direkten und unmittelbaren
      Gefährdung der Verkehrssicherheit führen oder mit denen eine
      unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, üblem Geruch oder
      schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden. Der Lenker
      des Fahrzeuges ist darauf hinzuweisen, daß das Fahrzeug auf
      Grund des festgestellten Mangels nicht verkehrs- und
      betriebssicher ist. Solche Mängel sind umgehend zu beheben.


      Wenn also Gefahr in Verzug besteht, muss ich den Mangel umgehend beheben -> hochschrauben. Aber hier steht nichts von Stilllegen des Fahrzeugs (Taferl entfernen).

      Original von DOC!
      5.1.3 (322) Federung, Stabilisator
      • Unsachgemäße Veränderungen am Fahrwerk Tieferlegung
      • Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung
      • Kontrollmaß nicht eingehalten SM,GV


      Wenn 2 dieser Punkte zutreffen, wären es zwei schwere Mängel in Kombination, also bereits als Gefahr in Verzug zu werten.


      im Mängelkatalog (zumindest in dem was ich vor mir habe, steht unter 5.1.3 :

      5.1.3 322 Federung, Stabilisator
      ...
      unsachgemäße Veränderungen am Fahrwerk Tieferlegung, Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung, Kontrollmaß nicht eingehalten SM,GV
      ...


      ist im Prinzip nichts anderes, ausser, dass für mich dass nach einem Mangel aussieht, der entweder so oder so aussieht.

      ist ja z.B. bei dem mangel gleich darüber auch so (auch unter 5.1.3):
      ...
      Befestigungen fehlen, gebrochen, stark korridiert oder locker SM,GV
      ...


      steht meines erachtens ein wenig zweideutig im Mängelkatalog!

      des weiteren, sollten es wirklich 3 "unterschiedliche" Mängel sein, dann steht ja im PBStV §10(3) (Mängelgruppen):
      ...Bei mehreren Mängeln derselben Mängelgruppe kann das Fahrzeug in die nächsthöhere Mängelgruppe eingestuft werden, wenn die zu erwartenden Auswirkungen auf Grund des Zusammenwirkens dieser Mängel sich verstärken....

      und da ja alle 3 Mängel im Prinzip das selbe sind, kann man da ja nicht sagen, dass sich die Auswirkungen verstärken, da alle aufgeführten Mängel unter 5.1.3 (unsachgemäße Veränderung,...) ja die selben Auswirkungen haben.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Mir haben´s jedenfalls damals aufgrund dieser beiden Mängel die Kennzeichen abgenommen:

      • Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung (auf 11cm typisiert gewesen!)

      • Kontrollmaß nicht eingehalten


      Sonst wurden KEINE Mängel am Fahrzeug festgestellt.

      Grüsse,
      DOC! :-w
      also ich bin mit meine 4er mit 8 cm bodenfreiheit gefahren
      es war nichts eingetragen hatte nur einen stappel voller genehmigungen und das ganze zeug´s halt! und ich bin immer mit einem blauen auge davon gekommen! ;)

      entweder habt ihr immer die beschissensten polizisten erwischt oda euch nicht unwissend genug gestellt!! ;)

      mfg
      HST Turbotuning
      Original von DOC!
      Mir haben´s jedenfalls damals aufgrund dieser beiden Mängel die Kennzeichen abgenommen:

      • Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung (auf 11cm typisiert gewesen!)

      • Kontrollmaß nicht eingehalten


      Sonst wurden KEINE Mängel am Fahrzeug festgestellt.

      Grüsse,
      DOC! :-w


      ja, aber durch welches recht ist diese handlung gedeckt??

      entweder bin ich zu blöd, aber ich finde keinen paragraphen wo ein tafelriss geRECHTfertigt wird.

      weil selbst bei "Gefahr in Verzug" steht nur, dass der/die Mängel unmittelbar behoben werden müssen.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      § 58. KFG Prüfung an Ort und Stelle

      (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines
      Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die
      Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der
      Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren
      örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den
      ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen
      Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden. Wird die
      Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges
      gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 ABS. 8 anzuwenden.
      Weist das Fahrzeug Beschädigungen auf, die gegenwärtig seine weitere
      Verwendung offensichtlich ausschließen, so ist dies der Behörde,
      anzuzeigen.

      § 57. KFG Verfahren bei der Überprüfung
      (8) Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des
      Fahrzeuges gefährdet, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der
      Bestimmungen des § 44 ABS. 1 lit. a über die Aufhebung der
      Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln
      unverzüglich abzunehmen.


      Die Bewertung als GV wird entweder direkt von einem techn. SV festgestellt oder wird zB bei Bodenfreiheit mittels Behördeninterna seitens der LReg festgelegt.
      Noch ne Frage, damals wurden mir die Taferl gerissen und der Zulassungschein abgenommen. Da das Auto aber ein Wechselkennzeichen hatte, wurde auch dieser Zulassungschein eingezogen ( sind ja zusammengeheftet). Jetzt musste ich damals mein 2t Auto abmelden und neu anmelden das ich wieder rumfahren konnte !
      Denke nicht das das rechtlich richtig war odeR ?

      MFG