Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      Original von MAXL81
      Noch ne Frage, damals wurden mir die Taferl gerissen und der Zulassungschein abgenommen. Da das Auto aber ein Wechselkennzeichen hatte, wurde auch dieser Zulassungschein eingezogen ( sind ja zusammengeheftet). Jetzt musste ich damals mein 2t Auto abmelden und neu anmelden das ich wieder rumfahren konnte !
      Denke nicht das das rechtlich richtig war odeR ?

      MFG


      doch!

      jedoch, warum 2. abmelden, neu anmelden?

      Das einzige was du tun mußt, das Fahrzeug abmelden, das die Kennzeichen entzogen wurden, mit der abmeldebestättigunmg zur BH und du hast den ZL und die Taferl für den anderen wieder!

      den jetzt ohne Kennzeichen, zur Überprüfung, wann Termin ist, und den dann wieder dazumelden!

      oder meintest du es eh so!
      Habe das Auto abgemeldet, trotzdem hab ich den Zulasser und die Tafeln nicht zurückbekommen. Ich hab gefragt warum, weil das andere Auto ja original ist. Als Antwort bekam ich : Das kann jeder sagen, zuerst muss ich das 2te Auto überprüfen lassen. Naja, deshalb hab ich dann beide abgemeldet und das 2te neu angemeldet !

      @BPHAtzer, eigentlich eine riesen Frechheit !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „MAXL81“ ()

      Hallo!

      Ich habe mir vor kurzem in Deutschland einen 4er Golf (TDI mit 130PS) gekauft. Dieser war AB Werk tiefergelegt (Tieferlegungsfedern). Leider wusste ich noch nicht, dass in Österreich 11cm Bodenfreiheit gegeben sein müssen. Habe daher nicht schlecht gestaunt, als der Herr auf der Prüfstelle gemeint hat, dass mein Golf zu tief liegt. Komme nur auf 9,5cm.

      Wie schaffe ich diese 1,5cm also am einfachsten bzw. günstigsten? Habe MAL was gehört, dass man eine Art dicke Beilagscheibe einbauen kann, wodurch die Bodenfreiheit erhöht werden kann.
      Stimmt das?
      Wie heißt das?
      Was kostet das?
      Ist das legal?

      Oder bleibt mir wirklich nichts anderes übrig, als die Federn auszutauschen??

      Danke,
      harrysham
      Also legal sind alle Methoden nicht, bei denen du deine Federn drinnen läßt, entweder anderes FW (Fahrwerk), oder Höherlegungskits etc. , aber wenn du schon dort vorgefahren bist und die es zu tief gemessen haben, werden sie auch wissen welche Federn du drinnen hattes und dann werden sie auch auf jede Art die du (die illegalen) verwendest draufkommen und dann Prost Mahlzeit, dann kannst dir das ganze gleich abschminken, am besten ein originales FW besorgen, zum Übergang damit er MAL zugelassen wird.
      Hallo Glückspilz!
      Dein Prüfer war ein Koffer!
      Du bist im Recht und da das Fahrzeug von Werk aus mit diesem Fahrwerk ausgerüstet ist MUSS es Dir in Österreich genehmigt werden, da das Fahrwerk nicht nachträglich geändert wurde!Ausser natürlich die Federn haben sich im Laufe der Zeit unter die im Fahrzeugbrief angegebene Fahrzeughöhe gesenkt, dann musst Du die Federn ersetzen.

      B.3.]
      Mindestmaß:
      Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. [Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges] Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden [siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.]

      Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.


      Grüsse,
      DOC!
      Erstmals danke für die Antworten!!!

      Also ich habe hier die Originalrechnung vom VW-Autohaus (Autohaus Berlin), bei dem der Golf ursprünglich gekauft wurde. Auf dieser Rechnung gibt es einen Posten, der "Sondereinbauten (Grill, Federn, Folie)" heißt.

      Dann habe ich noch ein Schreiben von einem Unternehmen namens DEKRA (Amtlich anerkannte Überwachungsorganisation).
      Es handelt sich um einen Nachweis gemäß §19 ABS. 4 Satz 1 StVZ0, in dem die ordnungsgemäße Änderung des Fahrwerks bestätigt wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Teilegutachten des TÜV Rheinland vorliegt (selbiges Teilegutachten ist ebenfalls dabei). Weiters ist darauf folgender Vermerk: "Es wurden keine vorangegangen Änderungen festgestellt". Kennzeichnungsnummern, die schätzungsweise auf den Federn auch zu finden sind, sind ebenfalls aufgedruckt.

      Die Federn sind vom Hersteller VDF Vogtland.

      Es wurde seither nichts an den Federn gemacht.

      Was muss ich also nun machen bzw. was benötige ich, um das Auto typisieren lassen zu können??

      thx
      harrysham
      Na dann bist doch kein Glückspilz, da es KEIN orginal VW-Fahrwerk ist, sondern ein nachträglich eingebautes und vom DEKRA überprüftes.
      Es ist wurscht ob´s von einem VW Händler oder sonst wem nachträglich verbaut wurde.
      Du musst also die 11cm einhalten. Am besten ein orginal Fahrwerk verbauen und dann erneut zur Prüfstelle vorfahren, ansonsten wird das Fahrzeug in Österreich nicht genehmigt.
      Oder andere Tieferlegungsfedern einbauen, die 11cm einhalten (was beim 4er TDI fast unmöglich ist, weil er von Werk aus schon sehr tief liegt), dann brauchst aber wieder ein Zivi Gutachten.
      Leider wirst sonst sehr schwer auf 11cm kommen, Eventuell mit schaffst Du´s auch mit einem 1,5 cm Weitec Höherlegungskit, aber die Fahreigenschaften leiden dann meiner Meinung nach schon stark.
      Grüsse,
      DOC!
      Schade eigentlich!

      aber kann man wohl nichts machen...

      Was muss ich nun tauschen? Die Federn, oder das Fahrwerk (ihr habt sicher schon bemerkt, dass ich kein Guru auf diesem Gebiet bin ;)

      Denke MAL die Federn. Von den genannten Original-Federn gibt es eh nur eine Ausführung für sämtliche 4er Golf, oder? Oder muss ich da auch wieder auf etwas besonderes achten??

      Wenn die Federn dann getauscht sind, muss ich dann irgendwelche Gutachten machen lassen bevor ich mich wieder auf den Weg zur Prüfstelle mache??

      thx
      harrysham