Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      11 cm Erlass

      Hallo,

      ich weis das Thema gibt es schon x-mal aber was mich interessieren würde, wäre wo diese 11cm im Gesetz festgehalten sind.
      Meines Wissens gibt es da diese Empfehlung 751 oder so, aber das ist ja nur eine Empfehlung.

      Vielleicht kann mir jemand den Paragraphen mit den 11 cm zeigen, ich habe leider nichts gefunden und mich würde es sehr interessieren!

      DANKE !!
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      RE: 11 cm Erlass

      Luki schrieb:

      Hallo,

      ich weis das Thema gibt es schon x-mal aber was mich interessieren würde, wäre wo diese 11cm im Gesetz festgehalten sind.
      Meines Wissens gibt es da diese Empfehlung 751 oder so, aber das ist ja nur eine Empfehlung.

      Vielleicht kann mir jemand den Paragraphen mit den 11 cm zeigen, ich habe leider nichts gefunden und mich würde es sehr interessieren!

      DANKE !!


      Es gibt keine Paragraphen, ergo auch kein Gesetz. Daher der NR hat nie darüber abgestimmt.
      Es gibt einfach nur einen Erlass, also quasi "Befehl", des Verkehrsministers an die KFZ Prüfstellen, das bei Fahrzeugtieferlegungen 11 cm zu gelten haben. Siehe Seite 1 des Threads oder das PDF der vorherigen Antwort. Hätte er (oder seine Berater) besser geschlafen hätten´s auch 10 oder 8 cm sein können. :hihi:
      Grund gibt´s für die 11cm keine (erklärbaren oder nachvollzeihbaren). Wie sagt man in Österreich so schön...Ist halt so...
      Grüsse,
      DOC!
      Muss ich das Gewindefahrwerk wirklich in einer Fachwerkstatt einbauen lassen wegen der Bestätigung ?

      Was ist wen ich es selber Einbaue ?

      Hab Gestern mit einem Gutachter Telefoniert und der hat Gesagt ich kanns selber auch Einbauen

      Muss nämlich zur Landesregierung in ST:Pölten Typisieren fahren
      beim Stöbern im Internet bin ich auf der ÖAMTC Seite auf folgende (interessante) Zeile gestoßen:

      "Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist nun klargestellt, dass sämtliche Fahrzeuge, die im EU-Raum bereits einmal zum Verkehr zugelassenen waren, nach einem Import auch in Österreich ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden müssen", erklärt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau.

      Quelle: oeamtc.at/index.php?type=artic…79&menu_active=25&hppos=4

      In diesem Beitrag geht es um die CO2 Steuer, jedoch lässt meines Erachtens dieser Satz evtl. Raum für Spekulation auch hinsichtlich 11cm??

      In Ö macht man das ja immer sehr geschickt, dass man Gesetzte,Erlass (was ist eigentlich die Mehrzahl von Erlass????), Bestimmungen,... immer grad so formuliert und betitelt, dass im Prinzip immer alles gelten kann.

      Deshalb würde mich interessieren, ob irgendwer etwas genaueres über dieses "Urteil des Europäischen Gerichtshofes" weiß und ob so ein Urteil auch auf den Erlass der 110mm Einfluss hat bzw. haben kann.

      Bin mir zwar ziemlich sicher, dass dies nicht der Fall ist aber interessieren würd es mich trotzdem!

      wenn ja, dann is mein Auto morgen schon nach D verkauft!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!