Achte aber auch darauf, dass etwaig erforderliche Adapterplatten zur Montage der Sportspiegel ein E-Prüfzeichen aufweisen, sonst sind sie genehmigungspflichtig.
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Original von timbo
Ich hatte mir vor geraumer Zeit Hauptscheinwerfer mit E-Zeichen aus Germanien geholt, bin damit zum TÜV Inzersdorf und denen vorgebetet: hat ein E-Prüfzeichen.
Prüfer: Na und weiter?
Fakt, ist auch mit E-Zeichen eintragungspflichtig . und das steht irgendwie im Wiederspruch zu den hier getätigten Aussagen?!
Prüfer meinte weiters:
Das E Zeichen sagt nur was über die generelle Tauglichkeit als Scheinwerfer, nicht aber, ob dieser an meinem Fahrzeug auch so funktionieren würde, wie er soll.
Wie denn nun?
Danke
Tom
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