Wer kennt sich aus

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      Vormerkdelikte

      • Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille
        Geldstrafe: EUR 218,-- bis EUR 3.633,--

      • Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei C-Lenkern und C-Lenkerinnen
        Geldstrafe: EUR 36,-- bis EUR 2.180,--

      • Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei D-Lenkern und D-Lenkerinnen
        Geldstrafe: EUR 36,-- bis EUR 2.180,--

      • Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung eines Fußgängers oder einer Fußgängerin
        Geldstrafe: EUR 72,-- bis EUR 2.180,--

      • Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden
        Geldstrafe: bis EUR 726,--

      • Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer
        Geldstrafe: bis EUR 726,--

      • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
        Geldstrafe: bis EUR 726,--

      • Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen Geldstrafe: bis EUR 726,--

      • Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
        Geldstrafe: bis EUR 726,--

      • Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen, insbesondere ein Übersetzen der Eisenbahnkreuzung zu versuchen, wenn nach der Lage des Straßenverkehrs (z.B. bei Verkehrsstockung) ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich werden könnte, Schranken unbefugt zu betätigen, geschlossene Schranken zu übersteigen, zu umfahren oder zu umgehen oder sich sonst unbefugt in den abgesperrten Raum zu begeben.
        Geldstrafe: bis EUR 726,--

      • Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
        Geldstrafe: EUR 72,-- bis EUR 2.180,--


      • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
        Geldstrafe: bis EUR 2.180,--

      • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
        Geldstrafe: bis EUR 726,-- bzw. bei besonderer Rücksichtslosigkeit/Gefährlichkeit bis EUR 2.180,--


      Grüsse,
      DOC!