Einarmwischer in Ö eintragen

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      RE: Einarmwischer in Ö eintragen

      Original von Karnage
      Hallo,

      wisst ihr zufällig jemanden der in Ö ganz sicher auf einem 2er golf einen (warscheinlich) bonrath einarmwischer mit ABE einträgt ?

      Mfg
      Karnage

      PS: Ist es eigentlich erlaubt die scheibenreinigungsanlage zu entfernen?


      einarmwischer eintragen ist normalerweise kein problem, wenn er über einen zivilingenieur geprüft wird (sichtfeld, funktion usw.) und alle auflagen im gutachten müssen eingehalten werden, auch die vorgeschriebene länge des wischerblattes.

      naja normalerweise ist es net erlaubt, die scheibenwischeranlage, bzw. scheibenwaschdüsen zu entfernen, aber wen kümmerts, musst eh nicht typisieren.

      RE: Einarmwischer in Ö eintragen

      Original von HiasGTI
      naja normalerweise ist es net erlaubt, die scheibenwischeranlage, bzw. scheibenwaschdüsen zu entfernen, aber wen kümmerts, musst eh nicht typisieren.


      und wo bekommst du dann legal ein pickerl??? :ohno:
      ausserdem, wer sagt das sachen die entfernt werden nicht eingetragen bzw. gestrichen werden müssen?

      RE: Einarmwischer in Ö eintragen

      Original von Hofi
      Original von HiasGTI
      naja normalerweise ist es net erlaubt, die scheibenwischeranlage, bzw. scheibenwaschdüsen zu entfernen, aber wen kümmerts, musst eh nicht typisieren.


      und wo bekommst du dann legal ein pickerl? :ohno:
      ausserdem, wer sagt das sachen die entfernt werden nicht eingetragen bzw. gestrichen werden müssen?


      naja man muss zugeben, dass es beim pickerl probleme geben wird, da die funktion der scheibenwaschanlage wie üblich immer geprüft wird, wenn dann keine vorhanden ist, fragt man sich, ob man des pickerl bekommt oder nicht.
      hast eh recht :yes:
      naja das entfernen ist ja nicht wirklich eine sache der landesregierung, weil wennst sagst "ich hab die scheibenwaschanlage ausbaut" dann schickens dich eh sowieso wieder heim :-h
      Hi Leutz,
      Also das der Einarmwischer eingetragen wird muss nicht sein..... auch mit Zivilgutachten. War damals mit meinem 3er beim TÜV Österreich für ein Gesamtgutachten, dort ging alles glatt. Bei der LG in St.Pölten hat er mir das trotzdem aufgrund des Sichtfeldes nicht eingetragen obwohl es im GG vom Tüv drin gestanden hat !!

      MFG Markus
      Original von Gend-Hatzer
      Der Einarmwischer wischt das linke obere Eck der Frontscheibe nicht, so wie es die originalen tun
      --> Eintragung verweigert.

      Wenns im GG trotzdem steht, wird das Gutachten nicht anerkant, da gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden.


      tja bei mir damals in OÖ bei einem Zivi hat alles gepasst, er hat die funktion + sichtfeld des einarmwischers geprüft und ihn freigegeben, einziges manko war das zu kurze wischerblatt, also hab ich ein 500er Wischerblatt montiert, danach wars i.O. aber noch nicht genug, für OÖ hats zwar gepasst, aber nicht auch für NÖ, dort wurde mir der einarmwischer nicht eingetragen.

      ist ja von bundesland zu bundesland verschieden, also kann man das nicht verallgemeinen.
      Wennst aber zB in NÖ in ne Strassenkontrolle gerätst und dann von nem Gutachter nen SM bzw GV-Mangel erhältst, kann doch etwas an der Eintragung nicht stimmen.
      Kanst zwar bei der behörde dann Einspruch einlegen, die Kennzeichen bist dann aber trotzdem los.

      Ausserdem muss - sowviel ich weiß - in OÖ das Kfz nicht mehr bei der LReg vorgeführt werden, somit kann sich die bei der Genehmigung nur auf das Gutachten des Zivi halten, auch wenn dieses aufgrund Mißachtung geltender Vorschriften ausgestellt wurde.

      Man muss doch nicht immer nen Angriffspunkt für Kontrollen herstellen, oder? Auch das Entfernen des Heckwischers ist zB ein Mangel.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
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      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Hier in der Steiermark ist das Eintragen eines Einarmwischers kein Problem. Wenn man z.B. den Sportwischer von Bonrath hat, oder den mit ABE von JOM.

      Die Angie hat damals in Ihrem Ex-Polo einen eingetragen bekommen. "Bonrath glaub ich".

      Lt. Auskunft von einem Ziviling. ist das noch immer ohne Probleme möglich, zumindest hier bei mir ;-). Auskunft stammt vom Frühjahr 2005.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"