Einarmwischer in Ö eintragen

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      in OÖ muss man nicht mehr bei der landesregierung vorfahren, hierfür ist der Zivi da, der das Gesamtgutachten erstellt und es an die landesregierung samt typenschein schickt und nach einiger zeit bekommt man dann seine eintragung im typenschein retour.
      warum sollte die landesregierung denn an der arbeit eines zb. erfahrenen zivilingenieurs (dort wo ich zb. war) zweifeln?!
      das entfernen des heckwischers ist nach meiner sicht und erfahrung eher kein so ein grund zur aufregung, wie als wenn man einen einarmwischer montiert wäre. ich hatte meine erfahung mit einem einarmwischer, werde sie aber höchstwahrscheinlich eh nicht mehr haben, da die momentan für mich eher out sind :D
      In der Steiermark ist es auch genauso, wie du beschreibst, Hias.

      Wegen einem entfernten Heckwischer gibt es hier in der Steiermark keine Aufregung.

      LaRe: Keiner hat was gesagt, nur das Kennzeichen muss eben mind. 30 cm vom Boden weg sein, und das wurde auch vermerkt.
      Fotos beweisen die korrekte Eintragung bei der Landesregierung - dort wo die fiesen Typen sitzen, die einen bei einer Vorladung zerfleddern :-h.

      Zivilgutachter: 3 verschiedene Zivilgutachter haben das nicht MAL erwähnt.

      Und auch bei der fiesesten VW-Werkstätte beim Pickerlmachen, wo die mir wegen der typisierten Stahlflexbremsschläuche, des zum Verstärker gehenden +Kabels von der Batterie vorne (obwohl die mit einer Sicherung geschützt war), und vielleicht auch noch wegen ein paar Brösel auf den Fußmatten, jeweils einen leichten Mangel geschrieben haben, wurde die gecleante Heckklappe incl. fehlenden Wischers nicht MAL erwähnt.
      Da ist es hier in der Steiermark wirklich einfacher.
      Solange man sich nicht die Frontscheinwerfer wegcleant :-h.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru

      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      1. Wenn ihr bei fehlendem Heckwischer keinen Mangel erhalten habt, könnte es für die begutachtende Prüfstelle Probelme geben, da dies lt Anlage 1, Pkt 3.4, bzw Anlage 2, 221, PBStV als leichter Mangel zu qualifizieren ist.

      2. Bei Einarmwischern, auch wenn diese genehmigt wurden, kann diese Eintragung im Typenschein im Zuge einer § 56 KFG-Überprüfung wieder aufgehoben werden, da Einarmwischer nur dann eingetragen weden können, wenn sie idente Wischfelder zu den originalwischern aufweisen (zB Mercedes Einarmwischer).

      3. Bei Entfernen der Scheibenreinigungsanlage besteht ein schwerer Mangel iS Anlage 1, Pkt 3.5, bzw Anlage 2, 221 PBStV zu qualifizieren ist.

      --> ohne Scheibenreinigungsanlage --> keine Begutachtungsplakette
      MfG
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      zu Punkt 1: bei mir hat wegen der teilgecleanten heckklappe weder bei der NÖ. Landesregierung, noch in einer VW-Werkstätte wer was gesagt, oder es gar als Mängel beschrieben. ich glaube aber eher nicht, dass sie das übersehen hätten, da mein Heck auch geprüft wurde usw.

      zu Punkt 2: wenn der einarmwischer durch einen erfahreren Zivilingenieur geprüft wird, dann müsste der Einarmwischer normalerweise auch unbedenklich sein, da können Exekutivbeamte im normalfall nix machen, da sie nicht die nötige erfahrung zu sowas haben, einen einarmwischer vor ort zu prüfen, bzw. sie sind dazu ja garnicht befugt, höchstens können sie den Regierungsbeamten melden, das an dem jeweiligen KfZ ein einarmwischer montiert ist, und die zu einer erneuten prüfung vorfahren lassen, aber wozu wenn man, zb. vorher schon auf der selben landesregierung typisieren war, und der einarmwischer unbedenklich war?

      zu punkt 3: ja entfernen der scheibenwaschanlage bzw. düsen ist als mangel anzusehen, keine frage.

      in dem ganzen Pharagraphen-Dschungel kenn ich mich eh nicht auswendig aus, aber man müsste sich sicher nicht dumm anstellen, um einen einarmwischer 100mal zu prüfen, ob er passt oder nicht?

      nicht nur manche (oder alle) mercedes haben einarmwischer, auch ein fiat uno oder keine ahnung mehr was für autos noch, haben auch einen einarmwischer, und da er original ist, ist er auch unbedenklich, aber wieso sagt dann die mehrheit, das NUR die mercedes einarmwischer die einfach besten seien?!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Windfux“ ()

      Ich rede hier von ner Strassenkontrolle, die macht ein Kfz-Sachverständiger, also nix mit unerfahrene Beamte oder so.
      Ausserdem wird bei ner § 56 KFG etwas intensiver geprüft als bei ner § 33 (normale Eintragung), habe das erst vorige Woche an nem LKW in der PAfKfz erlebt.

      Ausserdem, Fahrzeuge, die original schon nen Einarmwischer haben, haben ne EU-Betriebserlaubnis. VW eben nicht, somit gilt die EU-Richtlinie, dass Einarmwischer ein identes Wischfeld gegenüber den originalen Wischsystem haben müssen. Ich kanns net ändern.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Und bei ner § 56 KFG wird nicht das Recht von 2001 oder sonstwann hergenommen, sondern geltendes Recht.
      Dh, nachträglich ein Umbau, der nicht genehmigt wurde --> Besondere Überprüfung und schon isses passiert. :hmm:

      Zwischen 2001 und jetzt wurde die beschriebene EU-Richtlinie umgesetzt.
      MfG
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