Keine Gesetze für gewisse Oldtimer

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      Keine Gesetze für gewisse Oldtimer

      Ich habe gehört, dass es bei gewissen Fahrzeugen, von denen es nurnoch wenige gibt, keine Richtlinien bezüglich Typisierung gibt!
      So wie in Deutschland z.B: einige mit roten Kennzeichen fahren mit ihren Oldies und tun und lassen / umbauen können was sie wollen!

      Was ist an der Sache wirklich wahr? :-?

      RE: Keine Gesetze für gewisse Oldtimer

      Für Oldtimer gelten andere Gesetze, das stimmt. Aber nicht jedes alte Auto wird ein Oldtimer.

      Da gibt es eine Liste, die jedes Jahr überarbeitet wird, da stehen die Fahrzeugtypen drin, die als Oldtimer in Österreich zugelassen werden können.
      Original von Rallye Golf
      heisst das dass ein g2 nie ein oldtimer werden wird?


      right, außer Hitverdächtig, RALLYE und LIMITED zb..

      Aber derzeit definitiv nicht, sind auch net alle Käfer trotz Oldtimer, als Oltimer zulassungsfähig, weil eben zuviele gebaut!

      Leider kostet die Liste so um die 90.- (wird jährlich erweitert)

      ach ja, in Bezug auf Tuning, diese muß bei Oldtimern Zeitgemäß sein, sprich, Fahrzeug aus den 70érn, auch das Tuning aus dieser Zeit, alles andere, fehl am Platze, aufhebung der Oldtimer Zulassung!! Sprich zb. sofern MAL 1ér Oldtimer würden, keine US Felgen, Asien-Chrom Zeugs, keine Brock-Schei... usw....
      Nein, gute alte ATS CUP, BBS RS, Zender usw....
      keine In-Pro Leuchten dergl.. Klarglasscheinwerfer usw....

      Also jungs, bunkert euch alte KAMEI, TAIFUN, BBS, Nothelle, ZENDER TEile, kann man vielleicht MAL brauchen! :gemein:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bocki“ ()

      Sobald das 5 Jahre alt ist, gilt es als Oldtimer, und kann als Oldtimer angemeldet werden, und man zahlt wenig Versicherung darf allerdings nur gewisse Kilometer fahren und muss ein Fahrtenbuch führen.

      Tuning darf NICHT sein, außer eben altes Tuning, aber selbst da bin ich mir nicht sicher.
      Die Sicherheit muss trotzdem bei den Autos gewährleistet sein. Ist ein Auto also ein Risiko, z.B. das der Motor explodieren könnte (extremes Bsp) darfst trotzdem nicht mehr fahren !
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!

      RE: Keine Gesetze für gewisse Oldtimer

      Original von stingl88
      glaubst du das ein Golf1 Bj.77 Automatik ein Oldtimer wird oder ev. schon is?


      kaum, höchstens ein 74ér, also die ganz 1., die mit rundum Trommelbremsen, dann dürft es schon ziehmlich gewesen sein!

      Aber wie schon gesagt, G1 ist noch in weiter Ferne, vielleicht MAL in 10 Jahren, das diese als "echte" Oldtimer gelten!

      PS.: Oldtimer Versicherung, ja, gibt es zwar bei gewissen Versicherungen, das man bei einigen AB 25 Jahren, etwas weniger zahlt, weil man mit diesen weniger fährt, meist mit Auflagen (diese hat man aber bei "echten" Oldtimeranmeldunegen auch, nur gewisse Tagesanzahl fahrberechtigt, Fahrtenbuch bzw. am Wochenende nur zu offiziellen Oldtimerveranstaltungen mit Bestätigungen zb. Stempel vom Veranstalter, VW Treffen zählen da net dazu!!) zb.aber es geht um die "ECHTEN" Oldtimeranmeldungen, denn da geht es dann net nur wegen der Versicherung, nein, sondern Steuern und auch wegen Pickerl, sprich Abgasnorm, Geräuschnorm zb. net so streng usw....und die stehen nur in der Liste der "Erhaltungswürdigen Fahrzeugen" drinn!! Und da sind eben nur sehr seltene, und wenig gebaute Modelle drinn (Golf 1 zb. fällt vorerst flach, bei der Millionen Zahl an Standardmodellen, wie auch viele Käfer usw...)
      Derzeit heiße Anwärter und stehen schon in der Liste, Sport Quattro, Audi Coupe Typ 81/85

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bocki“ ()

      Original von Bocki
      right, außer Hitverdächtig, RALLYE und LIMITED zb..

      Aber derzeit definitiv nicht, sind auch net alle Käfer trotz Oldtimer, als Oltimer zulassungsfähig, weil eben zuviele gebaut!


      Sind der Rally und der Limited nicht auch ein Typ 19E und somit werden die 55 PS Krücken genauso zum Fahrzeugstand gerechnet? Weswegen eine Aufnahme in die Oltimerliste nicht so schnell stattfinden wird, ähnlich wie es beim GTI der Fall ist?
      Zu den Käfern, da liegt es ja auch an den zugelassenen Stückzahlen des jeweiligen Typs, von denen es beim Käfer ja auch genug gibt (Typ 11, 13, 15 usw...)

      Original von Roland 2.0
      Ich habe gehört, dass es bei gewissen Fahrzeugen, von denen es nurnoch wenige gibt, keine Richtlinien bezüglich Typisierung gibt!
      So wie in Deutschland z.B: einige mit roten Kennzeichen fahren mit ihren Oldies und tun und lassen / umbauen können was sie wollen!


      Es gibt auch in Österreich gewisse Ausnahmen für Oltimer, die die neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffen. Z.b. Beleuchtung, Ersatzteile für nicht mehr wiederzubeschaffende Verschleissteile, Bereifung usw...aber wie der Bocki schon gesagt hat, um in Österreich als Oltimer zu gelten muss er orginal sein oder zeitgenössisch getunt.

      Zur Info, das rote Kennzeichen entspricht in etwa unseren bleuen Taferln und eignet sich genausowenig zum "extrem" Tuning.

      Rotes Kennzeichen für Händler

      Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
      Beginnt mit einer 06 Nummer
      Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben.
      Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss.

      Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer

      Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, ausgegeben.
      Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
      Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.
      Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
      Kostet ca. 192 Euro für PKWs

      Oldtimer Kennzeichen

      Das rechts angeordnete "H" für "Historisch".
      Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
      Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein.
      Begutachtung nach §21c durch TÜV oder DEKRA