Wennst keine Dokumente dazu vorlegen kannst, wirst bei der Kontrolle durch die :cop: vmtl Probleme bekommen.
Wie soll denn bitte überprüft werden, ob eine in der e-Genehmigung evtl vorhandene Auflage (Rückstrahler, NSL,...) erfüllt wurde?
Ohne entsprechende Unterlagen kommts bei uns zu ner § 56.
Das gefälschte E-Prüfzeichen im Umlauf sind, haben inzwischen fast alle mitbekommen.
Habe erfahren, dass in D gegen FK ein Entzugsverfahren wegen deren RL läuft (e-Prüfzeichen beantragt mit Musterleuchte, danach billige Fernosterzeugnisse mit E-Prüfzeichen versehen)
Wie soll denn bitte überprüft werden, ob eine in der e-Genehmigung evtl vorhandene Auflage (Rückstrahler, NSL,...) erfüllt wurde?
Ohne entsprechende Unterlagen kommts bei uns zu ner § 56.
Das gefälschte E-Prüfzeichen im Umlauf sind, haben inzwischen fast alle mitbekommen.
Habe erfahren, dass in D gegen FK ein Entzugsverfahren wegen deren RL läuft (e-Prüfzeichen beantragt mit Musterleuchte, danach billige Fernosterzeugnisse mit E-Prüfzeichen versehen)