"Wegelagerer" ist keine Polizisten-Beleidigung

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      "Wegelagerer" ist keine Polizisten-Beleidigung

      Stuttgart (dpa/gms) -

      Die Bezeichnung eines Polizisten als "Wegelagerer" im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist keine Beleidigung. Darauf weist der Auto Club Europa in Stuttgart hin.

      Der Ausdruck überschreite nicht die Grenze zur so genannten Schmähkritik, urteilten die Richter des Oberlandesgerichtes München (Az.: 1 StRR 153/04).

      Er stelle auch keinen Angriff auf die Menschenwürde oder eine so genannte Formalbeleidigung eines Beamten dar.


      Grüsse,
      DOC! :rofl:

      RE: "Wegelagerer" ist keine Polizisten-Beleidigung

      ...aber einen Polizisten als Clown zu bezeichnen ist strafbar :rofl:

      [url=http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1509584,cc=000000159100015095841dgll9.html]"Da könne ja jeder Clown kommen!"[/url]

      fragt sich nur, was jetzt da Haberkuck dazu sagen würde :-h

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Windfux“ ()

      In Deutschland ist die Äußerung, verdeckte Tempokontrollen seien »Wegelagerei«, keine Beleidigung, sondern freie Meinungsäußerung (OLG Düsseldorf, Az. III 2b Ss 224/02–2/03). Dies gilt nur für den Vorgang.
      Einen Polizisten als Wegelagerer zu bezeichnen, kann als Verunglimpfung geahndet werden.
      MfG
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