Anlage

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      Original von highgetter17
      meines wissens nach, musst du einen kofferaumausbau eintragen, sofern er fix mit der karosse verbunden ist, ist er dies nciht, und ist er herausnehmbar, gilt dies als beladung und muss somit nicht eingetragen werden...


      das is wohl ein scherz? oder?
      ich mein. ich seh einen kofferraumverbau nicht als technische änderung. vielleicht als änderung des eigengewichtes. aber das wär dann schon egal ob verbunden oder nicht. wenn zu meinem kofferraum der kapperlständer meint, der gehört typisiert, frag ich ihn, ob er die falschen tschik raucht :-h

      bald musst dich als fahrer typisieren lassen.
      <= 350x38 Pixel :-p
      Original von powerfix
      das is wohl ein scherz? oder?
      ich mein. ich seh einen kofferraumverbau nicht als technische änderung. vielleicht als änderung des eigengewichtes. aber das wär dann schon egal ob verbunden oder nicht. wenn zu meinem kofferraum der kapperlständer meint, der gehört typisiert, frag ich ihn, ob er die falschen tschik raucht :-h

      bald musst dich als fahrer typisieren lassen.


      Nein, ist kein Scherz!
      Sobald der Verbau (weil z.b. aus GFK) fix mit dem Auto verbunden ist und nicht mehr herausnehmbar ist (wie es z.b. eine BOX mit Stecker wäre) musst Du den Einbau als Veränderung am Fahrzeug dem zuständigen Landeshauptmann melden, sprich typisieren. Genauso wenn Du die Rückbank so entfernst, das sie nicht ohne grössere Umstände wieder eingebaut werden kann.
      Übrigens, Boxen oder Röhren müssen als Zuladung entsprechend gesichert sein (Zurgurt oder ähnliches), sonst kann Dir der Herr von der Rennleitung wieder was anhängen. ;)

      Wenn ich von der Rennleitung wäre, dann könnt ich jeden fi*ken, den ich wollte, weil es soviele geile Vorschriften und Mängel gibt. O:)

      Übrigens...als Fahrer bist eh in gewisser Weise typisiert...der Fahrer darf das Fahrzeug nur von dem ihm zugewiesenem Platz aus bedienen.
      Also, wenn der Fahrersitz ausgebaut ist und Du von der Rückbank aus fahren könntest, weil Du so gross bist, dürftest trotzdem nicht... :rofl:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      Original von DOC!
      Übrigens...als Fahrer bist eh in gewisser Weise typisiert...der Fahrer darf das Fahrzeug nur von dem ihm zugewiesenem Platz aus bedienen.
      Also, wenn der Fahrersitz ausgebaut ist und Du von der Rückbank aus fahren könntest, weil Du so gross bist, dürftest trotzdem nicht... :rofl:


      so hab ich eigentlich nicht gemeint :D wegen gewicht und größe und dass sonst niemand mit dem auto fahren darf, weil derjenige dafür nicht "typisiert" ist.

      dass, wennst die rücksitzbank dauerhaft rausnimmst, man typisieren fahren muss - wegen anzahl der sitzplätze - wußte ich noch von damals bei bruders seat. aber das mitn verbau ist mir neu. wieder MAL so ein kifferquatsch von unsere denker. nur, was verstehen die unter "mit der karrosserie verbunden".
      muss da irgendwas angeschweißt sein oder genügen da schon ein paar schrauben?
      <= 350x38 Pixel :-p