auto aus deutschland

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      auto aus deutschland

      hallo

      i hab eine frage, und zwar wenn ich mir ein auto aus deutschland kaufe (Audi A4) funktioniert das einfach ohne Probleme oder wie sieht da aus?! muss ich da was drauf zahlen und kann ich das dann hier in Österreich anmelden?

      Auto ist nicht irgendwie hergerichtet oder sonst was, sondern einen standard mässigen Audi A4!

      danke
      gruß

      richi

      RE: auto aus deutschland

      wenn das auto eine eu- betriebserlaubnis hat (ab BJ 95) sollt das eig. kein problem sein. willst dus von einem privaten kaufen oder übern händler?
      ich wollt damals an 2er golf von ner freundin kaufen, die is a deutsche, das auto hatte eben nicht diese eu- betriebserlaubnis, deswegen hätt ich eine einzelgenehmigung gebraucht, und um die zu bekommen, hab ich allmöglichen papiere wie abgaswerte vom generalimporteur gebraucht, ich habs nach ca 3 monaten aufgegeben um das auto hier in wien zu typesieren...(war hergerichtet)
      aber ich denke wenns ein serien auto ist, das nicht sonderliche probs geben sollt.
      erkundige dich auf der lareg.

      Fehlendes Tuning wird durch Charme ersetzt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Liss“ ()

      AB BJ 1996 müssen alle Kfz eine EU-Betriebserlaubnis haben.
      Kfz-Brief entspricht COC, somit ist das COC nicht mehr zwingend erforderlich.

      NoVA-Berechnung:
      Bei Neufahrzeugen wird vom Bruttopreis gerechnet, bei Gebrauchtfahrzeugen vom Netopreis.

      nähere Infos hier:
      help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061500.html
      marystonetrial.at/Import/eigimpeu.pdf

      Kfz vom Händler in D kaufen, bei Privatkauf KV beglaubigen lassen.

      Kfz-Überstellung mit dt. Überstellungkennzeichen.

      Konformitätsprüfung beim Vertragshändler bei Serienfahrzeugen, bei modifizierten Fahrzeugen Einzelgenehmigung bei LReg durchführen lassen.

      NoVA binnen 1 Monat AB Einbringung ins Bundesgebiet unter Vorlage von
      x) NoVA 2 - Formular
      x) KV
      x) Fahrzeugbrief oder Typenschein bzw Einzelgenehmigungsbescheid
      x) Meldezettel
      beim für den Fahrzeuginhaber örtlich zuständigen FA in bar bezahlen.

      Mit NoVA-Zahlungsbestätigung, Typenschein, KV, Meldezettel und Bestätigung über Haftpflichtversicherung kann dann angemeldet werden.

      Ich hoffe, ich habe alles verständlich erklärt. :thumb:
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!