Luftfahrwerk Typisiert Wie soll das gehen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      soviel ich weiß, bekommt man immer nur eine vormerkung, auch wenn man 2 delikte gleichzeitig begeht. aber ich kann mich da auch irren, da mir die punkte egal sind. die räder drehn sich auch ohne schein :gemein: :-p

      nun spaß beiseite...

      die verkehrszuverlässigkeit kann in jedem fall überprüft werden, das hat mit dem punkteschein nichts zu tun glaub ich. wenn die fs-behörde der meinung ist, dass jemand nicht verkehrszuverlässig ist, kann einem der fs auch entzogen werden, beim ersten MAL sind 3 monate das minimum glaub ich, früher wurde so ein entzug auch nur angedroht.

      wenn jemand einen einbruch macht, mit drogen handelt oder irgendwelche straftaten begeht, wird die verkehrszuverlässigkeit genauso überprüft.

      also brav bleiben mädls :gemein:
      Original von max_vr6
      soviel ich weiß, bekommt man immer nur eine vormerkung, auch wenn man 2 delikte gleichzeitig begeht. aber ich kann mich da auch irren, da mir die punkte egal sind. die räder drehn sich auch ohne schein :gemein: :-p

      nun spaß beiseite...

      die verkehrszuverlässigkeit kann in jedem fall überprüft werden, das hat mit dem punkteschein nichts zu tun glaub ich. wenn die fs-behörde der meinung ist, dass jemand nicht verkehrszuverlässig ist, kann einem der fs auch entzogen werden, beim ersten MAL sind 3 monate das minimum glaub ich, früher wurde so ein entzug auch nur angedroht.

      wenn jemand einen einbruch macht, mit drogen handelt oder irgendwelche straftaten begeht, wird die verkehrszuverlässigkeit genauso überprüft.

      also brav bleiben mädls :gemein:


      @max_VR6 & Golf2.8

      Also ist schon grundsätzlich richtig, das die Verkehrszuverlässlichkeit jederzeit überprüft werden kann und ein schwerer technischer Mangel alleine nicht ausreicht um den Führerschein zu entziehen, aber Delikte im Vormerksystem können sich wirklich addieren.

      Das Vormerksystem, dessen Ziel die Erfassung von Mehrfachtätern und Hochrisikolenkern ist, tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Jene Delikte, die schon bisher den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge hatten (Alkoholisierung AB 0,8 Promille, Geschwindigkeitsübertretungen), bleiben vom Vormerksystem unberührt. Ein neues Entzugsdelikt ist aber dazugekommen: Wer weniger als 0,2 Sekunden Sicherheitsabstand hält (das entspricht bei 130 km/h einer Distanz von etwa 7,2 Metern), muss den Führerschein ebenfalls sofort abgeben.

      Wird eines der 13 Vormerkdelikte begangen, gibt es beim ersten MAL eine Vormerkung im Führerschein-Register. Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einem weiteren Delikt, muss der betroffene Lenker an einer besonderen Maßnahme teilnehmen (z.B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining). Diese Maßnahmen sind von der Behörde auch dann anzuordnen, wenn gleichzeitig mehrere Vormerkdelikte begangen werden. Bei der dritten Übertretung innerhalb von zwei Jahren wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Vormerkungen werden nach zwei deliktfreien Jahren gelöscht.

      Vormerkdelikt: Inbetriebnahme eines Kfz mit offensichtlichen technischen Mängeln oder ungesicherter Beladung

      Laut Kraftfahrgesetz (KFG) darf ein Lenker ein Kfz und einen dazugehörigen Anhänger erst dann in Betrieb nehmen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass das Fahrzeug keine technischen Mängel aufweist und die Beladung den dazugehörigen Vorschriften entspricht. Wird also ein Lenker beim Fahren mit einem Kfz erwischt, das offensichtliche technische Mängel aufweist oder nicht entsprechend gesichert ist, bekommt er die gelbe Karte in Form einer Vormerkung. Zusätzlich muss er mit einer Geldstrafe rechnen, die bis zu 2.180 Euro betragen kann. Der Zulassungsbesitzer bekommt zwar keine Vormerkung, kann aber weiterhin rechtlich belangt werden, wenn er seine Pflichten vernachlässigt hat.


      Zum Thema Nachschulung:
      Der Kursleiter, ein Psychologe, führt den Kurs.

      Was kostet ein Kurs? (Überblick)

      Kurs für alkoholauffällige Lenker: 495 Euro
      Kurs für verkehrsauffällige Lenker: 495 Euro
      Kurs in Form von Einzelgesprächen: 515 Euro
      Zusatzgespräch für Wiederholer: 103 Euro

      Grüsse,
      DOC!


      Übrigens: Alle Möglichkeiten beim neuen Vormerksystem in´s Fettnäpfchen zu treten gibts auf meiner HP
      Original von Audi Alex
      Die zwei haben den Führerschein noch vor dem Punkte system abgeben müssen!! Das war schon letztes Jahr! Wie es jetzt mit den Punkten ist weis ich nicht!

      Gefahr im Verzug berechtigt nicht zum Führerscheinentzug(also noch bevor das Punktesystem in Kraft trat), sondern maximal zum Kennzeichenentzug.
      ROLLIN´LOW
      Zum Thema Nachschulung:
      Der Kursleiter, ein Psychologe, führt den Kurs.

      Was kostet ein Kurs? (Überblick)

      Kurs für alkoholauffällige Lenker: 495 Euro
      Kurs für verkehrsauffällige Lenker: 495 Euro
      Kurs in Form von Einzelgesprächen: 515 Euro
      Zusatzgespräch für Wiederholer: 103 Euro

      Grüsse,
      DOC!

      ..i know ;)