Muss Kofferaumausbau Typisiert - Eingetragen werden

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      Sowohl D als auch A beruft sich auf die Einhaltung der Richtlinie betreffend Radabdeckung.
      Anfragen bei den Vertretungen der europ. Komission in Wien und München haben mir das bestätigt, trotzdem gibt es eklatante Unterschiede bei den Genehmigungen.

      Mir wurde geraten, zuerst die Rechtsmeinung des EU-Verkehrsausschusses einzuholen, wie die Richtlinie jetzt gemeint war und dann den Staat, der sich nicht daran hält, beim EU-GH zu klagen.

      Nur
      1. habe ich nicht das nötige Kleingeld dazu und was evtl noch wichtiger ist
      2. bin ich im öffentlichen Dienst und das kommt dann beim BM.I nicht so gut an.