Blendstreifen Folie

      steht eh da, ganz zum schluss bei den ausnahmen...

      "Gemäß § 7a ABS. 2 KDV 1967 ist das nachträgliche Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen nicht zulässig. Dies gilt auch für nachträglich angebrachte sogenannte „Sonnenblenden“, d.h. Folien, welche an der Oberseite der Windschutzscheibe angebracht werden, weshalb diese entsprechend zu beurteilen und mit einem schweren Mangel oder Gefahr im Verzug zu bewerten sind. Ausgenommen sind lediglich kleine Aufkleber wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen wie Vignette oder Begutachtungsplakette."

      normalerweise darfst garnix auf die Frontscheibe kleben, aber kannst schon machen, wäre ja nicht so tragisch, aber wenn dich bei einer kontrolle wer fragt wegen dem frontscheibenaufkleber, dann darfst net lange warten ihn zu entfernen (gilt fürs ländle, wie z.b. bei mir und nicht für städter) :-h
      dasselbe gilt auch bei den scheinwerfern , habe bei meiner 2er schüssel nen bösen blick mit schwarzen klebeband gepickt (i know, maybe habe nur ich sowas irres gemacht) bei der nächsten kontrolle musste ich die runterreissen :rofl: