Aktion Scharf

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      mom vl steht was online..



      also in der NÖN vom 10.8.2005
      Titelzeile "Aktion Scharf" ist angelaufen!

      Seite 3 & 5 findet man den Punkteführerschein und die Strafen sowie kommt hervor das wieder mehr auf Kontrollen setzen.

      Vielleicht ist das nur im zusammenhang des Punkte Führerschein aber so stands als Titelzeile mfg



      „Aktion Scharf“ ist angelaufen!

      VORMERKSYSTEM / Verkehrsübertretungen werden seit dem 1. Juli mit Maßnahmen von Nachschulungen bis zum Führerscheinentzug geahndet.

      VON SONJA KAINZBAUER TULLN / Seit 1. Juli ist es in Kraft - das Führerschein-Vormerksystem, im Volksmund wird es auch gern als „Punkteführerschein“ bezeichnet. Ziel der neuen Regelung ist es, Risikolenker früh zu erkennen, sie auf ihr Verhalten aufmerksam zu machen und damit mittelfristig zu rücksichtsvollen Kraftfahrern zu erziehen.

      13 Punkte gilt es AB sofort einzuhalten
      Wer gegen eines der 13 Vormerkdelikte verstößt, muss neben einer Geldstrafe auch mit einem Eintrag in das Führerscheinregister rechnen. Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums droht eine entsprechende Maßnahme wie psychologische Nachschulung oder ein Fahrsicherheits-Training.
      Bezirkspolizeikommandant-Stellvertreter Chefinspektor Ernst Weiss: „Wir begrüßen dieses System. Anzeigen hat es immer gegeben, doch die Lenker waren oft weiterhin unvernünftig. Jetzt müssen Verkehrssünder mit Nachschulungen und Führerscheinverlust rechnen. Das schreckt viele AB. Und vorbildhaftes Verhalten ist bereits jetzt vielfach zu bemerken.“
      „Ob das System greift“, ist für Mag. Martin Hoffer, ÖAMTC-Jurist, noch ungewiss, und wird daran zu messen sein, wie viele Maßnahmen angeordnet werden und wie viele Lenkberechtigungen entzogen werden.

      Hochrisikolenker früh erkennen und Chance zur „Umkehr“ geben! In Tulln gab es in den ersten Wochen seit Inkrafttreten des neuen Systems insgesamt vier Fälle: zwei Übertretungen der Eisenbahnkreuzungsverordnung, eine ungesicherte Ladung am Lkw und eine Vorrangverletzung. „Zwei der vier Verfahren laufen noch“, informiert Bezirkshauptmann-Stellvertreterin Dr. Waltraud Müllner-Toifl.
      Zum Vormerksystem meint die BH-Stellvertreterin: „Grundsätzlich halte ich das System für eine gute Sache, lediglich die Gesetzesformulierung ist schwierig. Die Praxis wird zeigen, wie das System funktioniert.“

      Risikolenker früh erkennen und zur Vernunft bringen
      „An sich ist es vernünftig, Hochrisikolenker frühzeitig zu erkennen und ihnen die Chance zur ,Umkehr‘ zu geben“, ist ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer überzeugt.
      „Das Ziel ist ja das rechtzeitige Erziehen, statt den Führerschein nach dem Punktesammeln zu entziehen“, so Hoffer weiter. Man sollte aber nicht schon nach wenigen Wochen auf sensationelle „Bilanzen“ hoffen. Die Strafverfügungen sind auch noch nicht rechtskräftig. Der Erfolg wird sich möglicherweise in der Unfallstatistik zeigen.

      „Behörde wird vermutlich überlastet werden“
      „Als ersten Schritt“ in Richtung Verkehrssicherheitssteigerung sieht Dr. Herbert Kruntner, ARBÖ-Jurist, das Vormerksystem. Er bedauert aber gleichzeitig: „Das System ist kompliziert und krankt. Leider wurde es nur ein Kompromiss. Aus juristischer Sicht werden viele Fälle sicher schwierig zu beurteilen sein, und Behörden und Rechtschutzversicherungen werden überlastet werden.“
      Er beruft sich vor allem auf drei Delikte: Schutzwegdelikt, Missachtung des Rotlichtes bei der Ampel und Verletzung des Vorrangs. „Bei diesen Delikten ist es oft schwierig, festzustellen, ob eine Behinderung oder Gefährdung vorliegt“, so Kruntner abschließend.