Kiwara *tztztz*

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      also ich hab mich MAL schlau gemacht weil ich meine heckklappe auch cleanen hab lassen:
      also wir sind als auto halter verpflichtet, und wenns nur ein einziges is ein zeichen der auot marke an unserem auto zu haben!

      und da eines auf jedem fenster ist sollte das reichen

      beim heckklappen-wischer problem is auch so eine geschichte ich war MAL wo eintragen, da wollt ma der das nicht eintragen und hin und her bin jetz gespannt, wie es am 4 okt beim tüv in WR. neudorf wird!

      und das mit der anlage is ja wohl wirklich das lächerlichste!


      aber wie schon von vielen gesagt das wichtigste is ganz ruhig bleiben und mit redenkann ma die meisten probs mit den cops auf der welt schaffen!!

      Mfg michl
      Fahre niemals schneller als dein Schutzengal fliegen kann

      Golf 3 Tuningparts
      also die anlage musst wirklich nicht eintragen, das is wirklich der größte schwachsinn!
      du darfst anlagen mäßig drinnen haben was du willst und wenns 50 woffer sind echt scheis egal beim "wirklich" laut hören dürfen sie dich nur nicht erwischen weist eh wegen aufmerksamkeit und reaktion auf einsatzfahrzeuge. aber sonst is da erlaubt was geht;)!!!!!!

      mfg michl

      aja sag wo habens dich aufgehalten!

      weil ich bin in wien noch nie aufgehalten worden und ich bin doch recht oft dort!!
      Fahre niemals schneller als dein Schutzengal fliegen kann

      Golf 3 Tuningparts
      Da wären wir schon beim Thema...

      Auszug aus dem Vormerksystem
      Vormerkdelikt: Inbetriebnahme eines Kfz mit offensichtlichen technischen Mängeln oder ungesicherter Beladung:

      Laut Kraftfahrgesetz (KFG) darf ein Lenker ein Kfz und einen dazugehörigen Anhänger erst dann in Betrieb nehmen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass das Fahrzeug keine technischen Mängel aufweist und die Beladung den dazugehörigen Vorschriften entspricht. Wird also ein Lenker beim Fahren mit einem Kfz erwischt, das offensichtliche technische Mängel aufweist oder nicht entsprechend gesichert ist, bekommt er die gelbe Karte in Form einer Vormerkung. Zusätzlich muss er mit einer Geldstrafe rechnen, die bis zu 2.180 Euro betragen kann. Der Zulassungsbesitzer bekommt zwar keine Vormerkung, kann aber weiterhin rechtlich belangt werden, wenn er seine Pflichten vernachlässigt hat.


      Wenn der Kieberer (bzw. der Prüfer auf der MA46) schlecht aufgelegt ist kann er Bassboxen oder Wooferrollen, die nicht verzurrt sind als "ungesicherte" Ladung betrachten, da diese bei einem Unfall unkontrolliert durch das Fahrzeug fliegen würden. Ist die Anlage fest mit dem Fahrzeug verschraubt (Spanplatten, MDF, GFK usw...) dann ist sie sogar "Genehmigungspflichtig", da sich das Leergewicht usw. ändert... :bang:

      Also, im "schönsten" Fall kannst Du mit einem tiefergelegtem Fahrzeug (unter 11cm) und einer schönen grossen (nicht gesicherten) Wooferrolle Dir gleich 2 Vormerkungen, daher eine Psychologische Nachschulung oder ein Fahrsicherheitstraining einhandeln. ;(

      Aber ist halt das "Worst case scenario"....
      Also das mit dem Heckscheibenwischer geht ma noch immer ned ein...

      wo ich zum pickerl machen bei den freundlichen war, ham die mir gesagt, sie dürften mir das pickerl eigentlich ned geben wegen den scheinwerferblenden und wegen der tönungsfolie, weil die beiden dinge ja no ned eintragen sind. das weiss ich aber auch, dass ich WG. den zwei sachen "illegal" herum fahr... is ma aba im moment auch ziemlich egal. die ham dann gsagt, im grunde genommen hätten beide teile ja während des pickerls herunten sein können (tönungsfolie zum leichten ein- und ausbau, oder wie???) und sie wissen ja nicht, ob ich die sachen danach nicht wieder drauf geb oder nicht. die ham das beim pickerl dann auch nicht vermerkt oder so, wie sie das eigentlich gesagt haben. no MAL schwein ghabt. aber wegen dem fehlenden heckscheibenwischer hams nix gsagt und da steht auch nix im prüfbericht.

      mich würds halt schon interessieren, wie das jetzt ist. ich bin aber schon ur oft aufghalten worden bei uns draussen und die ham nie was gsagt, weder zum fehlenden wischer, noch zu den scheinwerferblenden oder den tönungsfolien.

      ist nun ein fehlender heckwischer eintragungspflichtig, ja oder nein? und falls ja, wird das überhaupt eingetragen?

      Vlg, Niki
      Ein fehlener Heckscheibenwischer ist eintragungspflichtig, da sonst lt Gesetz die Pruefplakette verweigert werden muss, da schwerer Mangel.
      Dh, du bekommst zwar nen Pruefbericht, aber keine neue Plakette. Im Pruefbericht steht dann, dass du das richten musst.
      Wenn so ein Pruefbericht, wie du ihn hast, zur Behoerde oder RL kommt, wirds eng fuer die Begutachtungsstelle (--> Revision durch LReg).
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!