Klarglasrückleuchten

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      Gutachten sollte mit den Leuchten mitgeliefert werden und ist dann im Auto mitzuführen. Bei Hella und Inpro ist es meines Wissens nach immewr dabei, für FK Rückleuchten gíbt´s irgendwie nix, nicht einmal ein Antwort von F(uc)K
      E-Bay Rückleuchten besitzen so gut wie nie ein solches Gutachten, also immer vorher fragen.
      Bekommen sollte man die Gutachten grundsätzlich direkt beim Produzenten, oder über den Händler.
      Grüsse,
      DOC!
      Original von DOC!
      Gutachten sollte mit den Leuchten mitgeliefert werden und ist dann im Auto mitzuführen. Bei Hella und Inpro ist es meines Wissens nach immewr dabei, für FK Rückleuchten gíbt´s irgendwie nix, nicht einmal ein Antwort von F(uc)K
      E-Bay Rückleuchten besitzen so gut wie nie ein solches Gutachten, also immer vorher fragen.
      Bekommen sollte man die Gutachten grundsätzlich direkt beim Produzenten, oder über den Händler.
      Grüsse,
      DOC!


      ...eben, weil FK-Teile NIE geprüft wurden :auslach:
      Original von BP-Hatzer3
      Lt Info der NOE-LReg und der Pruefanstalt f Kfz in Wien ist ein Anbaugutachten mitzufuehren, wo evtl Auflagen fuer die Montage eingetragen sind.


      und das ist wieder absoluter schwachsinn, Klarglasrückleuchten interessieren bei der LaReg keinen Prüfer, er hat zwar kurz draufgeschaut ob Reflektor vorhanden oder irgendwo einer angebracht, aber das wars dann auch schon wieder

      vielleicht sollten sich Amt und Fussvolk(Streifencop) MAL echt auf ne einheitliche Linie einigen

      und wie schon in nem andren Beitrag geschrieben, wenns einem nicht passt kann er sich gerne die orig Fotos von der Prüfstelle anschaun :-f
      Ob das nun einen Pruefer interessiert oder nicht, ist seine Sache. Fakt ist, das was ich geschrieben habe.
      Wenn es nun den Pruefer kalt laesst, kommst du in die naechste Kontrolle und faehrst wieder zur Ueberpruefung.

      und das ist wieder absoluter schwachsinn...

      Ich bin freiwillig hier und gebe nur das wieder, was mir von den Behoerden in Bezug auf die E-Pruefzeichen gesagt wurde.
      Also runter vom Gas....
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      E-Prüfzeichen auf Heckleuchten

      Hi Leute!

      Hab mir wieder das Leitige Thema "Heckleuchten mit E-Prüfzeichen" zur Brust nehmen müssen, da ich voriges WE von einem Hr. vom Amt Kontoliert wurde. Hat alles gepasst, bis auf die Klarglasrückleuchten. Da diese nicht in meiner Typisierung aufschienen machte er natürlich Ärger, hab im dann mein Gutachten gezeigt, welches eine genehmigung mit dem Prüfzeichen "E11" hatte. Hab dan versucht ihm zu erklären, das diese Leuchten Typsierungsfrei währen. Nach langem hin und her, meinter er "na Ja, man kann auch bizelig sein, sollte aber Typisieren Fahren".
      Dies hat mir keine Ruhe gelassen und habe der Stmk. Landesregierung, und auch der MA46 in Wien ein Schreiben zukommen lassen, mit folgendem Text:
      "Folgende Frage:
      Möchte mir für meinen VW Golf 5, Klarglas Rückleuchten Kaufen.

      Meine Frage ist " Muss ich diese Typisieren"?

      Denn, nachstehende Aussage, bekam ich vom Händler:

      Die von mir gewünschten Rückleuchte verfügen über ein "E" Prüfzeichen, welches aussagt das diese Rückleuchten für dieses Fahrzeug Typengenehmigt sind, und nicht Typisiert werden brauchen, da auch ein Gutachten mit den jeweiligen Texten wie folgt beinhaltet : Rückleuchte "E11" R02 0885; Bremslicht E11 S102 0885; Fahrtrichtungsanzeiger E11 2a01 0885; Rückfahrscheinwerfer E11 AR00 0885; Nebelschluss E11 00 0885; Rückstrahler E11 IA 02 0885, genehmigt für PKW Golf 5, Typ: 1K.

      Folgende Buchstaben und Zahlen Kombination befinden sich auf den Rückleuchten: "E11" (in einem Kreis) 0885 VGF03TL 1+2; L +R; R2 N2 S1 IA 02

      Meine Frage ist nochmals " Muss ich diese Typisieren", und sind Bauteile welche ein "E" oder "EG" Zeichen/Betriebserlaubnis haben von Typisierungen ausgenommen (man liest viel in Diversen Zeitschriften) steht auch so im Internet auf der Seite des ÖAMTC."

      Soweit so Gut.
      Folgende Antworten bekamm ich zurück:

      Stmk. Landesreg.:

      "Schönen guten Morgen Herr Sommer! Zur Anfrage wird mitgeteilt, dass diese Leuchten genehmigt werden müssen, d.h. im Typenschein eingetragen werden, wenn sie nicht drinnen sind. Diese Genehmigung, wenn nur Leuchten genehmigt werden müssen, können Sie diese beim Land durchführen lassen, sobald Reifen/Felgen und Tieferlegung dabei ist wird diese Änderungen vom Ziv. Ing. durchgeführt." :grml:



      MA46 Wien:


      "Werter Herr Sommer

      Auf Ihre Anfrage Teilen wir Ihnen mit, wenn die Rückleuchten ein E-Prüfzeichen aufweisen ist eine Typisierung nicht notwendig." :gruebel:


      Da sol sich einer noch Auskennen, einmal "Ja", einmal "Nein" :bang:
      Habe soeben eine Weiteres Mail an die Stmk Landesreg. geschickt, in dem steht:

      "Vielen Dank für Ihre Rasche Antwort.
      Wäre aber nochmals lästig, und hätte noch eine Frage:

      Gibt es zwischen den Bundesländern unterschiedliche Gesetze?

      Grund zu dieser Frage: nach meiner Anfrage bei Ihnen, habe ich, den selben Text an die MA46 in Wien, geschickt, die mir Heute folgendes zu kommen ließen (Originaltext, Original Mail kann bei Anfrage an Sie weitergeleitet werden). (Antwort eingefügt wie oben von MA46)

      Bitte um Nochmalige Prüfung der Sachlage und kurze Rückmeldung, da ich mir nicht vorstellen kann, daß wir in der Stmk, andere Gesetze haben als die MA46 in Wien."

      Warte diese Antwort AB.
      Bin weiters am überlegen dies nicht veröfentlichen zu lassen, oder dem ÖAMTC zu kommen zu lassen, kenn dort einen vom Recht.

      Werde Euch (Leidensgenossen) über das Antwortmail, der Stmk Lr. wieder berichten.
      MfG
      Günther

      Frag nicht nach dem Sinn bei einem getuntem Auto, sondern nach dem Spass das es macht!
      Hallo Leidensgenossen!

      Habe soeben die Antwort von der Stmk.Landesreg. bekommen.
      Diese Schreibt: (Originalauszug aus dem Mail)
      "S.g.Herr Sommer! leider ist Ihr E-Mail+ meine Antwort seit Freitag weg vom PC, möchte aber mitteilen, dass es nur ein Gesetz in Österreich gibt. Im Katalog für Änderungen steht bei Beleuchtung: mit Änderungen am Fahrzeug E/Eintragung; leider weiß ich nicht mehr ob Sie auch Änderungen beantragen wollen. Nur bei Rückleuchten Änderungen mit E-Prüfzeichen ist die Typengenehmigung mitzuführen. Sollte ich Sie verunsichert haben, so bitte ich um Entschuldigung. liebe Grüße Steiner"

      Jetzt soll sich einer auskennen?

      So kann man sich auch aus der Affaire ziehen, indem man von nichts mehr weis!

      Also was ich hier rauslese ist: Das änderungen an der Beleuchtung Typisiert werden müsse, ausser: " sie haben ein "E" Prüfzeichen, dann nur die Typengenehmigung mit führen (keine Typisierung notwentig)".

      Seht ihr das auch so.
      Bitte um Eure Antworten.

      Werde mir das Mail Ausdrucken, und bei einer Kontrolle den Hr. vom Amt zum Lesen vorhalten, wenn er sich nicht sicher ist, ob Typisieren oder nicht!
      MfG
      Günther

      Frag nicht nach dem Sinn bei einem getuntem Auto, sondern nach dem Spass das es macht!
      HI Leutas!

      Habe wieder ein Mail von der Stmk. LAndes Reg. bekommen, jetzt mit einer Klaren aussage, in der Steht (Original Mailtext):

      S.g.Herr Sommer! das Austauschen der Beleuchtungseinrichtungen wenn Teil(typen)genehmigt hat keine Eintragung zur Folge; wenn Sie mir Ihre Fax-Nummer durchgeben, dann faxe ich Ihnen gerne den Erlassverteiler "Änderungen an Fahrzeugen". liebe Grüße Steiner.

      Geht doch.

      ALso bei mir ist jetzt alles Klar mi Klarglas und "E" Prüfzeichen: Keine Typisierung notwentig!
      MfG
      Günther

      Frag nicht nach dem Sinn bei einem getuntem Auto, sondern nach dem Spass das es macht!