fahrzeugimport aus ungarn

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      RE: fahrzeugimport aus ungarn

      Ungarn ist ein Teil der EU. Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig!

      Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:

      Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.

      NOVA oder Schenkungssteuer wären noch abzuführen, je nach dem ob gekauft oder geschenkt. Interessiert aber nur das Finanzamt, also kannst eh vergessen, da du das Fahrzeug so nicht zulassen wirst ;)

      Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist).

      Also scheint es dank EU zollmässig keine Probleme zu geben, egal wie alt das Fahrzeug ist.


      Grüsse,
      DOC!