Splitterschutzfolien

      tönungsfolien nur AB b-säule erlaubt, müssen wie schon erwäht wurde nicht mehr eingetragen werden, wenn eine einbaubestätigung einer fachwerkstätte & das gutachten mitgeführt werden und die E-Kennzeichnung noch lesbar ist.

      splitterschutzfolien dürfen an allen scheiben montiert werden!