Hallo!
ich bin am überlegen ob ich mir für meinen Golf 4 einen rundumverbau zulegen sollte. da ich natürlich diesen auch eintragen lassen will, würde mich interessieren ob fürs typisieren ein zivilgutachter nötig ist oder ob ich nur zur landesreg. fahren muss. die frontspoilerlippe hat ein tüv-teilegutachten. heckansatz und seitenschweller haben laut hersteller eine tüv freigabe und sind lt. hersteller eintragungsfrei. was muss ich davon alles eintragen lassen, bzw. wen brauch ich dazu und was würde mich das "legal machen" kosten?
lg
Eraser39
ich bin am überlegen ob ich mir für meinen Golf 4 einen rundumverbau zulegen sollte. da ich natürlich diesen auch eintragen lassen will, würde mich interessieren ob fürs typisieren ein zivilgutachter nötig ist oder ob ich nur zur landesreg. fahren muss. die frontspoilerlippe hat ein tüv-teilegutachten. heckansatz und seitenschweller haben laut hersteller eine tüv freigabe und sind lt. hersteller eintragungsfrei. was muss ich davon alles eintragen lassen, bzw. wen brauch ich dazu und was würde mich das "legal machen" kosten?
lg
Eraser39