Original von VWG 40
Muss man einen Beifahrer Spiegel an seinem Auto haben?
Mfg
§ 23. Rückblickspiegel
Kraftfahrzeuge müssen mit geeigneten, entsprechend grossen Rückblickspiegeln ausgerüstet sein, die so angebracht sin, das der Lenker von seinem Platz aus die strasse neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann, auch wenn dieses voll besetzt oder beladen ist.
Einsurige Motorräder müssen gem. § 18 a KDV mit mindestens einem, andere Fahrzeuge in der Regel mit mindestens zwei Rückblickspiegeln ausgerüstet sein.

Sind Seitenspiegel im Typenschein abgebildet (ohne der Bezeichnung ww.) für wahlweise, dann dürfen diese ohne Genehmigung auch nicht entfernt werden. Liegt im Ermessen des Beamten, wobei für mich klar ist, das jeder "normale" Beamte so etwas nicht genehmigen wird, da er bei einem Unfall entsprechend zur Haftung herangezogen werden könnte.
Bei älteren Fahrzeugen, wie Polo, Golf 1, Jetta 1 war der rechte Spiegel wie oben schon erwähnt oft Sonderausstattung (sind ja nur 2 notwendig) und muss in diesem Falle nicht nachgerüstet werden.
Auszug aus dem Mangelkatalog
(wenn ein Rückblickspiegel vorschriftswiedrig entfernt wird = Schwerer Mangel, normalerweise kein Pickerl!)
3.3 241 Rückspiegel (Innen- oder
Außenspiegel)
fehlt oder nicht
ausreichend wirksam SM,VM
Verkehr hinter
oder neben dem
Fahrzeug nur
auf einer
Seite
beobachtbar
Risse oder Sprünge LM
Spiegel beschädigt oder
blind LM weniger als
10% der Fläche
blind
Spiegel durchgehend
gesprungen SM
Befestigung mangelhaft LM,SM
großwinkeliger für Fahrzeuge
Außenspiegel/ der Klassen N2>
Anfahrspiegel fehlt SM,VM 7,5 t, N3 und
M3
Hoffe geholfen zu haben!
Grüsse,
DOC! :-w