Die Strafe wird von einem Sachbearbeiter festgelegt.
Bei mir wolltens 250 EUR für ein zu tiefes Fahrwerk, war aber alles typisiert und auch nichts verändert, ist im Laufe der Jahre einfach unter 11cm gesunken.
Bekommen haben sie nichts von mir, weil ich beim UVS Einspruch erhoben habe. Der UVS war auch der Ansicht, das sich der Fahrer nicht unter das Auto legen muss um vor Fahrtantritt die Fahrzeughöhe zu messen :-h
Bei Gefahr im Verzug gibt´s normalerweise eine Vormerkung, allerdings hätten sie Dir bei Gefahr im Verzug die Weiterfahrt verbieten müssen.
Grüsse,
DOC!
Bei mir wolltens 250 EUR für ein zu tiefes Fahrwerk, war aber alles typisiert und auch nichts verändert, ist im Laufe der Jahre einfach unter 11cm gesunken.
Bekommen haben sie nichts von mir, weil ich beim UVS Einspruch erhoben habe. Der UVS war auch der Ansicht, das sich der Fahrer nicht unter das Auto legen muss um vor Fahrtantritt die Fahrzeughöhe zu messen :-h
Bei Gefahr im Verzug gibt´s normalerweise eine Vormerkung, allerdings hätten sie Dir bei Gefahr im Verzug die Weiterfahrt verbieten müssen.
Grüsse,
DOC!