Wichtig BH-Abzocke wegen nicht genehmigter Teile

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      Wichtig BH-Abzocke wegen nicht genehmigter Teile

      Hallo Leute!
      Ich bräuchte bitte dringend eure Tips, bzw. Ratschläge.

      Kurz zur Geschichte: Anfang Dezember wurde meine Freundin mit unserm Golf Variant der auf mich zugelassen ist aufgehalten und kontrolliert.

      Die Mängel sind gewesen;

      1.) Das Fahrzeug war zu tief, weil es mit 17" Alus Typisiert wurde, jedoch die Winterreifen (sie wurden nicht aus dem Typenschein rausgestrichen oder vermerkt das sie nicht montiert werden dürfen.) die folge ist das der Wagen nur ca. 9,5 cm bodenfreiheit aufwies, der Fehler liegt aber meines erachtens bei der Behörde weil diese ja eine Auflage bezüglich der Winterreifen erteilen hätte müssen.

      2.) Es war ein Sportluftfilter (Trichter) montiert der laut STVO nicht zulässig ist. OK mein fehler...

      3.) Es war ein Böserblick montiert, wlecher ja uahc keine aussichten auf typisierung hat.

      4.) die hinteren seitenscheiben und die Heckscheibe waren mit dunkler Folie verklebt.

      5.) an der Windschutzscheibe war mit einer dunklen folie ein Tönstreifen angebracht.

      Was ja meiner Meinung nach ident mit Punkt 4 ist.

      So jetzt müssen wir vorfahren eh klar, aber bevor wir überhaupt hingefahren sind, ghat meine Freundin on der BH je Vergehen € 80,- Strafe bekommen das sind in Summe € 400,- weil sie vor Fahrtantritt nicht die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft hat.

      Und nun hat die BH mir schon mittels Polizei versucht den selben wisch zuzustellen, allerdings auf den falschen Namen ausgestellt und somit hab ich ihn noch nicht bekommen. aber laut dem Typen bei der BH bekomme ich den gleichen Schrieb...

      Solen wir jetzt € 800,- löhnen für amtliche Fehler und Kavaliersdfelikte? ich meine die können doch nicht das ein und selbe Vergehen doppelt bestrafen, wenn meine Freundin zuschnell fährt, zahlen ja auch nicht beide (der Fahrer und der Zilassungsbesitzer) dafür!?

      Was kann ich dagegen machen das kann doch nicht sein das ich da machtlos bin?! Ich meine täglich bewegen sich 40 toner mit sommerreifen bei Schnee und Eis herum und ich werde soll verkehrsgefährdent sein?

      Was ich davon halte verkneife ich mir mal.
      Nööö* ist alles Rechtens....

      Du als Besitzer bekommst noch MAL die gleiche Strafe wie deine Flamme.

      Des is so,weil "SIE" sich vor Antritt der Fahrt vergewissern muß,ob sich das Fahrzeug im STVO-zulässigen Zustand befindet....und des weiteren ist der Fahrzeughalter also "DU" für den STVO-zulässigen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

      Da wirst dich nicht rauswurschteln können.

      oda,was haben sie dir gelernt in der Fahrschule........theoretisch müßtest du ja sogar vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf ggf. Flüssigkeitsverluste überprüfen...Bremsprobe sollte "eigentlich" auch gemacht werden!!!!

      Mfg.zweistein

      RE: Wichtig BH-Abzocke wegen nicht genehmigter Teile

      Hallo!!

      ja, leida zweistein recht!! :crashed:

      als ich von der :cop: aufgehalten wurde musste ich dann wegen zu großer Felgen und keinen Mitteltopf 135 € strafe zahlen!! ;(
      Dann hab ich die Strafe halt bezahlt (rumraunzen hilft ja nix!) und 1 woche später ist meinem Vater (auf ihn war das Auto angemeldet) ein Brief von der BH mit 135€ strafe ins haus geflattert!!! :-f
      und hat die strafe als fahrzeughalter noch einmal zahlen müssen!!! :grml:
      Ja... also wird dir wohl nix anderes übrig bleiben als die Strafe ein zweites MAL zu zahlen!!! :burn:

      mfg Markus

      PS: Eher glaub ich an die Unschuld einer H***, als an die gerechtigkeit der Justiz!!!! :bang:
      95er Corrado VR6: Twilight violett pearl effect, Doppelairbag, Leder, Klima, Alarm, SWRA, Kombiinstrument, Knieschutz, Winterpaket, Bilstein, BBS RS301, Fortex/Jetex
      gegen punkt 1 würd ich zumindest MAL nen Einspruch riskieren

      was haben LKW's mit dem ganzen zu tun?

      überaus logisch wieder MAL :argh: kannst dich am Montag bei mir in der arbeit mitn Golf melden, hätte noch 34 paletten Papier Richtung Frankreich, schau ma MAL wieviel du in den Golf bekommst :auslach:
      Jep ihr müsst beide bezahlen.

      Aber versuch trotzdem bei BH den typen auf eine mildere strafe zu übereden. Es muss nicht unbedingt für jeden fahrer klar sein das auto auf 11cm sein muss. Das lernt uns keine fahrschule.

      Bei dir ist klar du musst dafür bezahlen aber sie naja
      wer legt sich den gern in winter unter auto mit massband
      und prüft ob die 11cm vorhanden sind.

      Mir ist auch sowas passiert. Hab von mein vater auto ausgeliehen
      und bin fort gefahren. Nachdem mein kumpel eine zigarette durch
      fenster warf landete sie direkt an bullen auto der hinter mir fuhr.
      Tja sie haben gesucht und gesucht am schluss haben sie festgestellt das reifen abgenützt waren.

      Taferl weg
      15km zu fuss nachhause um 1uhr früh
      Ich strafe 1,500ös
      Vater strafe 1,500ös
      Auto neu anmelden.
      hallo also mir erscheint das viel zu viel habe auch MAL das pech gehabt und bin erwischt worden habe da aber nur 140.- für drei delikte zahlen müssen, ich würde rechtsschutz einschalten oder auf bh homepage gehen und mich vergewissern wieviel für welches delikt fällig, aber letzt-endlich wird dir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben als die strafe hinzunehmen denn die hucken am längeren ast


      ich sage nur revolution oder streik, das ist ein wahnsinn die österreichischen gesetze und oder richtlinien, hauptsache wir sind in der eu aber wie dürfen die scheiß deutschen karren rum fahren!!!!
      @ Tom
      Auch wenn die Folien AB B-Säule eine Genehmigungsnummer aufweisen, muss

      1. diese Nummer in Österreich genehmigt sein und
      2. die Folie angebracht worden sein durch
      2.1 Fachwerkstätte, dann genügt das Mitführen und Vorweisen der Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte oder
      2.2 Selbsteinbau, dann muss typisiert werden

      @ WM80
      Soweit ich kombiniere, wurde Fahrwerk und Bereifung geändert, da muss doch ein Gesamtgutachten erstellt werden und da liegt der Hund begraben. Das hätte der TÜV bzw Zivi schon beachten müssen, somit besteht für die LReg kein Handlungsbedarf.

      ad Pkt 2.
      Der LuFi ist gem KFG (Ausrüstungsbestimmungen) nicht erlaubt

      ad Pkt 4.
      Die Folien sind vmtl genehmigbar, aber sind vmtl nicht typ. oder von ner Fachwerkstätte verbaut worden bzw wurde die Bestätigung nicht mitgeführt. --> mindestens leichter Mangel

      ad Pkt 5.
      Dort dürfen garkeine Tönungsfolien kleben, und ist vmtl ein schwerer Mangel.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

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