ich hab mir letztens ein gewindefahrwerk zugelegt, und wenn ich MAL zeit hab werd ich es einbaun und eintragen lassen.
das mit den einbau- und einstellbestätigungen is auch klar, aber warum muss ich mein auto abmelden wenn ich ein fahrwerk typisieren lassen will?
hab schon mit mehreren leuten gesprochen, aber so richtig klar is mir das net wozu i zu den 3xx eu nochmal die ab- und anmeldekosten zahlen soll.
is das ne spinnerei oder gibts da nen rechtlichen grund dafür?
das mit den einbau- und einstellbestätigungen is auch klar, aber warum muss ich mein auto abmelden wenn ich ein fahrwerk typisieren lassen will?
hab schon mit mehreren leuten gesprochen, aber so richtig klar is mir das net wozu i zu den 3xx eu nochmal die ab- und anmeldekosten zahlen soll.
is das ne spinnerei oder gibts da nen rechtlichen grund dafür?